Muss der Bodenverleger die Belegreife des Bodens prüfen, bevor er zur Tat schreitet? Oder ist das nicht Sache der Firma, die den Estrich verlegt hat? So entschied das Gericht.
Bei einem neuen Reihenhaus tauchen feuchte Stellen im Keller auf, ein Problem mit der Bodenplatte ist bekannt. Trotzdem weigert sich die beklagte Bauträgerin dafür aufzukommen. Ihrer Meinung nach müssen konkretere Beweise her. Hat sie damit recht?
Ein Gerichtsurteil zeigt, warum und wann die Forderung nach einer erneuten Mängelbeseitigung unverhältnismäßig und damit unbegründet ist.
Gärten aus Kies gelten nicht als Grünflächen und Mängel beim Immobilienkauf führen nicht immer zu Schadenersatzansprüchen. Diese und weitere Urteile rund um Wohnen, Bauen und Finanzieren im Detail.
Baumängel werden meist in den ersten fünf Jahren nach Fertigstellung entdeckt. Besonders anfällig: Fassaden und Innenwände. Nicht immer muss es zum Gerichtsstreit kommen. Wie sich die Streitparteien einigen und schützen können.
Eine immer wiederkehrende Frage vor Gericht ist, ob eine Mangelbeseitigung unverhältnismäßig ist. Vor allem bei komplexeren Projekte wie diesem Solardach muss genau abgewägt werden.
Drei Viertel aller privaten Neubauvorhaben weisen Mängel in der Gewährleistungszeit auf. Zu diesem Ergebnis gelangt eine aktuelle Studie. Besonders oft trifft es die Fassade.
Auftraggeber dürfen Auftragnehmern grundsätzlich nicht vorschreiben, wie die Mängelbeseitigung zu erfolgen hat. Allerdings tragen Auftragnehmer das Risiko - auch für weitere Nachbesserungen, erklärt unser Rechtsexperte.
Ein Werkmangel liegt bereits dann vor, wenn die Bauleistung von der vertraglich vereinbarten und damit geschuldeten Beschaffenheit abweicht. Auf die Frage der Funktionstauglichkeit kommt es dann nicht an. Unser Rechtsexperte erklärt, warum das so ist.
Sind die Isoliergläser eines Wintergartendachs mangelhaft, wenn sie unterschiedliche Lichtdurchlässigkeit und Tauverhalten nach Fertigstellung aufweisen? Lesen Sie hier die Einschätzung eines Gutachters.
Das den anerkannten Regeln der Technik entsprechende Werk ist mangelhaft, wenn es nicht den vertraglichen Vereinbarungen beider Parteien entspricht oder es in seiner Funktionstauglichkeit eingeschränkt ist.
Beim Bauträgervertrag können Käufer die Bezahlung von Abschlagsforderungen wegen Baumängel verweigern. Allerdings reicht ein allgemeiner Mängelverdacht nicht aus.
Wird unter der tragenden Bodenplatte statt der vereinbarten XPS-Dämmung eine EPS-Dämmung verlegt, ist diese Leistung mangelhaft. Doch ist die Beseitigung des Mangels unverhältnismäßig?
Entspricht das Werk nicht den anerkannten Regeln der Technik, ist die Leistung als mangelhaft anzusehen, ohne dass es darauf ankommt, ob der Verstoß auch zu einer Gebrauchsbeeinträchtigung führt. Der Mangel besteht bereits in der Nichteinhaltung der anerkannten Regeln der Technik.
Bei mangelhaften Vorleistungen sind Handwerker verpflichtet, nachfolgende Gewerke oder bauüberwachende Architekten darauf hinzuweisen, wie bei den nachfolgenden Arbeiten verfahren werden muss.
Sind Vorleistungen mangelhaft ausgeführt worden, heißt das nicht, dass der Handwerker nicht für die Folgen haftet. Der bloße Hinweis darauf reicht nicht, um ihn von der Verantwortung zu befreien.
Wir stellen die in der Praxis wichtigen Hintergründe zur Verjährung und Mängelrüge aus Sicht des Handwerkers dar. Praxisbeispiele zeigen, worauf zu achten ist und wie im Regelfall gehandelt werden sollte.
Kommt es zu Mängeln hat der Auftragnehmer das Recht, diese innerhalb einer bestimmten Frist zu beseitigen. Doch was ist eine angemessene Frist? Wir erklären die Rechtslage anhand eines Urteils zu WDVS-Arbeiten.
Die Frage, wie lang eine Frist zur Mangelbeseitigung gesetzt werden kann, wird erwartungsgemäß von den beiden Vertragsparteien unterschiedlich beantwortet. Es kommt hierbei aber nicht auf die Wünsche bzw. Ansichten der Parteien an, sondern auf die objektiven Umstände.
Welche Kosten Bauherren vermeiden können, wenn sie frühzeitig Mängel erkennen, zeigt eine Studie des Bauherren-Schutzbund BSB. Die möglichen Bauschadenskosten liegen z.T. um ein Zehnfaches darüber.
Weist eine Leistung Mängel auf, kann der Auftragnehmer dazu verurteilt werden, einen bestimmten geschuldeten Zustand herzustellen. Auf welchem Wege er dies bewerkstelligt, bleibt ihm überlassen, solange dieser Weg fachgerecht ist.
Das Gelingen einer Mängelbeseitigung liegt beim Auftragnehmer. Es steht ihm deshalb auch grundsätzlich frei zu entscheiden, in welcher Art und Weise er die Nachbesserung durchführt.
Ein Auftragnehmer hat bei der Ersatzvornahme diejenigen Kosten zu erstatten, die ein vernünftiger, wirtschaftlich denkender Bauherr zum Zeitpunkt der Mängelbeseitigung aufgrund sachkundiger Beratung für erforderlich hält.
Der Auftragnehmer kann die Mängelbeseitigung verweigern, wenn einem objektiv geringen Interesse des Auftraggebers an einer mangelfreien Vertragsleistung ein ganz erheblicher und deshalb vergleichsweise unangemessener Aufwand gegenübersteht.
Der Einwand der Unverhältnismäßigkeit nach § 635 Abs. 3 BGB erfordert keine Funktionsbeeinträchtigung des Werks durch einen Mangel. Es genügt z. B. die durch den Mangel nicht mehr mögliche Verwirklichung der gestalterischen Vorstellungen.