Heizungsgesetz wird gekippt: CDU/CSU und SPD wollen radikale GEG-Reform

Die Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD zur Regierungsbildung haben einen entscheidenden Meilenstein erreicht. Am 25. März 2025 übergaben die 16 themenspezifischen Arbeitsgruppen (AG) fristgerecht ihre Ergebnisse an die sogenannte Steuerungsgruppe, die aus 19 Chefverhandlern besteht, darunter SPD-Chef Lars Klingbeil und Kanzlerkandidat Friedrich Merz. Dieses Gremium wird nun die Arbeitspapiere in den endgültigen Koalitionsvertrag überführen.
„Abschaffung des Heizungsgesetzes“ – was bedeutet das konkret?
Besonders brisant sind die Ergebnisse der Arbeitsgruppe 4 (AG 4) „Verkehr und Infrastruktur, Bauen und Wohnen“, insbesondere im Hinblick auf das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024), umgangssprachlich als „Heizungsgesetz“ bekannt. Im finalen Papier vom 24. März 2025 heißt es dazu:
„Für die Erreichung der Klimaziele ist der Gebäudesektor zentral. Bezahlbarkeit, Technologieoffenheit, Versorgungssicherheit und Klimaschutz sind unsere Ziele für die Modernisierung der Wärmeversorgung. Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen…“
Doch was bedeutet das konkret? Ein Rückblick auf das CDU/CSU-Bundestagswahlprogramm liefert entscheidende Hinweise. Dort wurde bereits angekündigt:
„Wir schaffen das Heizungsgesetz der Ampel ab. Mit dem bürokratischen Reinregieren in den Heizungskeller muss Schluss sein. Wir fördern technologieoffen emissionsarme Wärmelösungen.“
Daraus lässt sich ableiten, dass nicht das gesamte GEG 2024 abgeschafft, sondern in wesentlichen Teilen reformiert werden soll. Im Mittelpunkt dürfte zum einen die Aufhebung der 65-Prozent-EE-Pflicht für neue Heizungen sowie eine Überarbeitung der zulässigen Heiztechnologien sein. Denkbar sind künftig eventuell differenzierte Regelungen für Neubauten und Bestandsgebäude.
Heizungsförderung bleibt, doch Details sind offen
Obwohl das Arbeitspapier grundlegende Änderungen im GEG skizziert, soll die Heizungsförderung weitergeführt werden. Konkrete Details zu Umfang und Ausgestaltung fehlen jedoch.
Um den stagnierenden Wohnungsneubau kurzfristig anzukurbeln, soll eine von Habeck abgeschaffte KfW-Förderung wieder aufgenommen werden: „Die Förderfähigkeit des EH55-Standards wollen wir zeitlich befristet zur Aktivierung des Bauüberhangs wiederherstellen.“
Paradigmenwechsel: Emissionseffizienz statt Energieeffizienz
Über eine bloße Korrektur des GEG im Heizungs-/Wärmebereich hinaus kündigt sich eine strukturelle Reform des Gebäudeenergierechts an. Im Kern geht es darum, im Gebäudebereich künftig nicht nur „isoliert“ einzelne Aspekte, wie den Einsatz erneuerbarer Energien beim Heizen oder die energetischen Anforderungen an die Außenhülle, zu betrachten und kleinteilig zu regeln. Dazu heißt es im Arbeitspapier:
„Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen. Wir werden ein neues Recht schaffen, das einen Paradigmenwechsel weg von einer kurzfristigen Energieeffizienzbetrachtung beim Einzelgebäude hin zu einer langfristigen Betrachtung der Emissionseffizienz vollzieht.“
Was ist unter dem Stichwort „Emissionseffizienz“ zu verstehen? Der ehemalige bau- und wohnungspolitische Sprecher der FDP-Fraktion Daniel Föst hat dieses Konzept am 20.2.2023 wie folgt umrissen:
„Beim nachhaltigen Bauen muss zukünftig der CO2-Verbrauch im Mittelpunkt stehen. Es nutzt nichts, wenn wir ständig die Standards erhöhen, das Bauen dadurch immer teurer wird und der CO2-Ausstoß dennoch hoch bleibt. Wir müssen das Gebäude mit seinem gesamten Lebenszyklus und seinem gesamten CO2-Ausstoß in den Blick nehmen. Sinnvoll ist eine grundlegende Reform des Gebäudeenergiegesetzes. Wir müssen statt der Energieeffizienz die Emissionseffizienz in den Fokus rücken. So fördern wir gleichzeitig technologieoffen alle Maßnahmen, die CO2 einsparen und sich als wirtschaftlich erweisen. Nur so können wir den Konflikt zwischen Bezahlbarkeit und Klimaschutz auf Dauer lösen. Ansonsten wird das Bauen – und damit auch das Mieten – immer teurer.“
Anmerkung: Das Statement von Föst basierte übrigens auf der Studie „Empfehlungen für einen nachhaltigen Wohnungs- und Städtebau“.
Die kommunale Wärmeplanung wird zur Energieplanung
Ein weiterer zentraler Punkt des Arbeitspapiers betrifft die kommunale Wärmeplanung, die künftig zur Energieplanung weiterentwickelt werden soll:
„GEG und kommunale Wärmeplanung werden enger verzahnt. Die Wärmeplanung wird zur Energieplanung weiterentwickelt.“
Dies deutet darauf hin, dass künftig nicht nur Wärme, sondern das gesamte Energiesystem der Kommunen unter dem Klimawirkungsaspekt betrachtet wird – also einschließlich E-Mobilität, Stromnetzinfrastruktur etc. Kommunen dürften dann wohl nicht nur „theoretische“ Pläne am Schreibtisch erstellen, sondern gemeinsam mit den betroffenen Akteuren vor Ort, wie Netzbetreiber, Energieversorger und Bauverantwortlichen, praxisgerechte Lösungen entwickeln. Und es sollten dabei auch die Auswirkung auf die Infrastruktur, die Energiepreise und die Versorgungssicherheit der Energiekunden berücksichtigt werden.
Mehr Zeit für die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie
Neben der nationalen Reform des GEG muss eine neue Bundesregierung auch die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) in nationales Recht umsetzen. Um dies möglichst flexibel zu gestalten, heißt es im Arbeitspapier:
„Wir werden die Spielräume bei der Umsetzung der EPBD ausschöpfen und uns für eine Verlängerung der Umsetzungsfristen einsetzen.“
Zudem sollen die nationalen Gebäudeeffizienzklassen an jene der Nachbarländer angepasst werden, um einheitlichere Standards zu schaffen.
Mit weiteren Details zur GEG-Reform könnte es noch dauern
Ob es im Koalitionsvertrag einer künftigen Regierung aus CDU/CSU und SPD weitere Details zur „Abschaffung des Heizungsgesetzes“ und zur Novellierung des GEG geben wird, bleibt abzuwarten. Aufgrund der anstehenden großen Herausforderungen wird dies sehr wahrscheinlich die Aufgabe der künftigen Fachminister und Staatssekretäre zusammen mit den Spitzenbeamten in den Ministerien sein. Eventuell könnte dazu die bislang geteilte Zuständigkeit von Wirtschafts- und Bauministerium aufgehoben werden und nur noch ein Ministerium, z. B. das Bauministerium, federführend für ein GEG 2026 verantwortlich sein. Dies könnte die Abstimmungsprozesse zwischen den Beteiligten erleichtern und verkürzen und den Novellierungsprozess beschleunigen.
Ist das Ende des „Habeckschen Heizungsgesetzes“ eine Chance?
Die skizzierte Neuausrichtung des GEG hin zur Emissionseffizienz sowie die Weiterentwicklung der kommunalen Wärmeplanung hin zur Energieplanung dürfte zunächst einmal für Unsicherheit bei allen Beteiligten sorgen. Dies betrifft ebenfalls die geplante Abschaffung der kleinteiligen Vorgaben zum Einbau neuer Heizsysteme.
Allerdings liegt in der Abkehr vom „Habeckschen Heizungsgesetz“ auch eine Chance. So könnten Wärmepumpen aus der politisch-ideologischen Kontroverse herauskommen, und die Technologie sich als ökologisch fortschrittliche, energieeffiziente und technisch attraktive Zukunftslösung positionieren. Um die Akzeptanz zu erhöhen, ist es wichtig, dass Hersteller, Händler und Handwerker mögliche Preissenkungspotenziale an potenzielle Heizungssanierer weitergegeben. Die angekündigte Fortführung der Heizungsförderung sollte nur als flankierende Maßnahme betrachtet werden.
Ob ein künftiges GEG 2026 tatsächlich flexibler, zielführender und praxistauglicher wird oder mit Blick auf das Erreichen der Klimaziele neue Herausforderungen mit sich bringt, hängt letztlich vom politischen Willen, von der konkreten Ausgestaltung und von der praktischen Umsetzung ab.