Der Bundestag hat das Gebäudeenergiegesetz im Juni verabschiedet. Nun ist es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Damit kann es zum 1. November in Kraft treten.
Wer derzeit ein neues Gebäude plant, sollte die Änderungen auf dem Schirm haben und die Planung entsprechend anpassen. Das schont die Umwelt und recht bald auch den Geldbeutel.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist beschlossen. Für Häuser mit einer Ölheizung gibt es darin neue Bestimmungen. Was für Eigentümerinnen und Eigentümer besonders wichtig ist, erklärt das Institut für Wärme und Oeltechnik (IWO).
Der FLiB begrüßt die Trennung zwischen geschuldeter Bauqualität und Dichtheitstest. An anderer Stelle zeigt sich der Verband weniger zufrieden mit dem GEG.
Lange hat es gedauert, bis das Gebäudeenergiegesetz (GEG) den Bundestag passiert hat. Der Verband Beratender Ingenieure ist grundsätzlich zufrieden, übt aber auch Kritik.
Der Bundestag verabschiedet das Gebäudeenergiegesetz und beschließt die Abstandsregelung für Windanlagen sowie die Aufhebung des Photovoltaik-Deckels.
Am 18.06.2020 hat der Bundestag das GEG verabschiedet. Freie Energieberater sind für Pflichtberatungen zugelassen, doch z.B. beim Energieausweis sieht der Verband weiterhin Probleme.
Die Solar- und Speicherwirtschaft begrüßt die Beseitigung des Förderdeckels. Der Bundestag hatte gestern abschließend über das GEG beraten und die Streichung entschieden.
Der ZDH übt scharfe Kritik am GEG: Zu bürokratisch, nur bezahlter Zugang zu Normen und bei den Beraterzulassungen für den Energieausweis gebe es auch Nachbesserungsbedarf.
Ein Gesetzentwurf sieht vor, dass ausschließlich Energieberater der Verbraucherzentrale Bundesverband für Beratungsgespräche zugelassen sind. Der VBI sieht darin eine Diskriminierung und auch Gefahr für die Kunden.
Energieberatungen fördern lohnt sich: Eine Beratung führt im Schnitt zu drei Sanierungsmaßnahmen. Der Energieberaterverband GIH hat daher eine konkrete Forderung an die Bundesregierung.
In der Lesung am 29.01.2020 wurde klar: Alle Fraktionen wollen im weiteren Verfahren zahlreiche, z.T. grundlegende Änderungen erreichen. Dabei verfolgen sie naturgemäß nicht die gleichen Ziele.
Die Bundesratsausschüsse schlagen zum GEG-Entwurf Verbesserungen vor, die man laut GIH unbedingt umsetzen sollte. In der Kritik stehen v.a. die Beschränkungen bei der Energieberatung und die "Online"-Energieausweise.
Die im Klimapaket der Bundesregierung angekündigten Maßnahmen zur CO2 Reduzierung in Gebäuden haben nach Angaben des Zentralverbandes Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) zu Auftragsstornierungen in dreistelliger Millionenhöhe geführt.
Nach der Ankündigung der Bundesregierung, Heizungssanierungen steuerlich zu fördern und Austauschprämien anzubieten, ist der Markt derzeit verunsichert. Denn konkrete Maßnahmen und Zeitrahmen bleiben unklar.
Der Entwurf für das Gebäudeenergiegesetz ist am Mittwoch beschlossen worden. Viele Verbände halten den Entwurf für misslungen. Und auch die Reaktionen aus dem Netz sind verhalten.
Den Referentenentwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) kritisiert die Deutsche Umwelthilfe (DUH) als klimapolitische Luftnummer und fordert diesen zurückzuziehen.
Am 28. Juni endete die Frist, Stellungnahmen zum GEG-Entwurf einzureichen. Der TGA-Fachplaner hat aus den Mitteilungen von Verbänden und Organisationen ein umfassendes Stimmungsbild zusammengestellt.
Das Deutsche Energieberater-Netzwerk DEN e.V. lehnt den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf für ein Gebäudeenergiegesetz (GEG) in weiten Teilen ab und hat jetzt einen 5-Punkte-Plan vorgelegt.
Die von der Dena koordinierten Initiativen "Allianz für Gebäude-Energie-Effizienz (GEEA)" und "Biogaspartner" begrüßen grundsätzlich den Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).
Noch bis 28. Juni kann zum Referentenentwurf für das GEG Stellung genommen werden. Warum der Energieberaterverband GIH mit einem lachenden und einem weinenden Auge auf das Gesetz blickt.
Vor wenigen Tagen wurde der 2. GEG-Entwurf vorgelegt. Für Hauseigentümer soll sich fast nichts ändern. Für das Informationsprogramm Zukunft Altbau geht der Entwurf aber in die falsche Richtung.
Die Ministerien haben einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude, mit dem das neue GEG beschlossen werden soll, versendet. Das steht drin.
Die Umweltbelastungen, die bei Herstellung, Transport, Verarbeitung und Entsorgung von Baumaterialien entstehen, sollen im GEG berücksichtigt werden. Ansonsten blieben große Potenziale für den Klimaschutz unberücksichtigt.
Die Grünen haben Vorschläge für eine wirksame Energiewende im Gebäudebereich vorgelegt, die das Energieeinsparrecht neu ausrichten sollen. Und zwar klimagerecht, einfach und verbraucherfreundlich.
Welche Änderungen gibt es in der Neuausgabe der DIN V 18599, die Heiz- und Warmwasserbereitungssysteme, Wohnungslüftungsanlagen und Luftheizungsanlagen sowie Raumlufttechnik- und Klimakältesysteme für den Nichtwohnungsbau betreffen?
Der Entwurf für das angekündigte Gebäudeenergiegesetz setzt aus Sicht der Gebäude-Allianz keine Impulse für die Energiewende und den Klimaschutz. Sie fordert konkrete Änderungen:
Experten der Gebäude- und Energietechnik haben ein Manifest zur Debatte über den Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes vorgelegt. Damit soll das Investor-Nutzer-Dilemma aufgelöst werden.
Die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (DENEFF) kritisiert den im November bekannt gewordenen Entwurf für ein Gebäudeenergiegesetz (GEG) deutlich.
Vereinfachungen, Neuerungen und Änderungen: Mit dem Gebäudeenergiegesetz werden mehrere Gesetze zusammengeführt. Was das konkret bedeutet, zeigt dieser Überblick:
Das geplante Gebäudeenergiegesetz, mit dem die Energieeinsparverordnung, das Energieeinsparungsgesetz und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zusammengeführt werden sollen, darf die bestehenden Anforderungen nicht aufweichen.
Thermische Solarleitungen müssen gedämmt werden. Das neue Armaflex DuoSolar e-Save gewährleistet laut Hersteller eine 100-prozentige EnEV-Dämmung und benötigt nur wenig Platz.
So wurde es zumindest von einem Vertreter des BMWi auf dem Bundeskongress des Energieberaterverbands GIH zugesagt. Auch die Öffnung des Beratermarktes war Thema.
Das von der DGNB vorgelegte, auf drei Seiten komprimierte GEG 2050 soll eine Grundlage sein, um ein wirkungsvolles, einfaches Instrument zum Erreichen der Klimaschutzziele zu entwickeln.
Der Bundesverband der deutschen Heizungsindustrie (BDH) sieht in der Verschiebung der Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes die Chance, den Entwurf nachzubessern.
Das GEG kommt nun doch nicht, im Koalitionsausschuss konnte keine Einigung erzielt werden. Die dena sieht darin einen erheblichen Rückschlag für die Energiewende im Gebäudesektor.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) lässt weiter auf sich warten. Die Deutsche Umwelthilfe sieht dabei eine Verzögerungstaktik der Bundesregierung.
Das Gebäudeenergiegesetz ist erstmal vom Tisch. Der Entwurf wurde auf Drängen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion nicht in der Kabinettssitzung vom 15.02.2017 verabschiedet.
Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll der Niedrigstenergie-Gebäudestandard für Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand eingeführt und EnEG, EEWärmeG und EnEV zusammengeführt werden. Was ändert sich dadurch?
Das geplante Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll EnEV, EEWärmeG und EnEG, soweit hier Gebäude betroffen sind, zusammenführen. Ein Entwurf steht.