Deutsche Umwelthilfe sieht Verzögerungstaktik beim Gebäudeenergiegesetz
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sollte zum 1. Januar 2018 in Kraft treten. Auf Drängen einiger CDU/CSU-Abgeordneter wurde das GEG jedoch erneut nicht auf die Tagesordnung im Kabinett genommen. Damit werde es laut der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) immer wahrscheinlicher, dass eine zentrale Vorgabe aus der EU-Gebäuderichtlinie nicht mehr in dieser Legislaturperiode umgesetzt wird. Gemäß der Richtlinie sind die Mitgliedstaaten aufgefordert, den „Niedrigstenergiegebäudestandard“ zu definieren. Dieser legt fest, wieviel Energie öffentliche Gebäude in Zukunft noch verbrauchen dürfen.
"Bundesregierung schlägt sich auf die Seite der Wohnungswirtschaft"
"Die Verzögerung des GEG geht auf Kosten der Umwelt, Investoren, Verbraucher und des Klimaschutzes", sagt Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH. Auch wenn der aktuelle Entwurf des GEG aus Sicht der DUH wenig ambitioniert und durch Ausnahmen verwässert sei, wäre es wichtig, dass die Bundesregierung den Gesetzgebungsprozess in dieser Legislatur über die Bühne bringe und Fakten schaffe. "Stattdessen knickt sie vor den Partikularinteressen einiger Abgeordneten ein, die befürchten, dass die festgelegten Standards für öffentliche Gebäude auch auf Wohngebäude übertragen werden und argumentieren, dass Klimaschutz und bezahlbarer Wohnraum unvereinbar seien", erklärt Müller-Kraenner weiter. Damit schlage sich die Bundesregierung auf die Seite der Wohnungswirtschaft. Effizienzanforderungen seien nicht die relevanten Kostentreiber beim Neubau. Es bleibe zu hoffen, dass ein erneuter Anlauf nach der Bundestagswahl dazu genutzt würde, beim GEG im Sinne des Klimaschutzes nachzubessern. Aus Sicht der DUH bedeutet das, die unbestimmten Ausnahmeregelungen in einen engeren Rahmen zu setzen sowie eine konsequente Anhebung der Effizienzstandards.
Mehr Informationen finden Sie unter www.duh.de/energie_gebaeude.