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GIH: Gebäudeenergiegesetz mit Licht und Schatten

Auf der einen Seite stehen Vereinfachungen, Planungssicherheit und eine Anbieteröffnung, auf der anderen Seite sind weder beim Niedrigstenergiestandard noch bei den Energieausweisen wirkliche Fortschritte erkennbar. Der GIH begrüßt die Zusammenfassung mehrerer energiepolitischer Gesetze in einem Gebäudeenergiegesetz – zumal die damit verbundenen Vereinfachungen auch mehr Planungssicherheit für Gebäudeeigentümer und Energieberater bedeuten. Ebenso positiv bewertet der Verband die Öffnung des Beratermarkts: „Dass auch nun die Handwerksmeister unter den Energieberatern mit entsprechender Weiterbildung Energieausweise für Nichtwohngebäude ausstellen dürfen, hebt eine Diskriminierung auf und stellt die Beratung auf ein breiteres Fundament", lobt Jürgen Leppig. Der GIH-Bundesvorsitzende ist auch erleichtert, dass sich einige Aufweichungen hinsichtlich des geforderten energetischen Standards, von denen in der inoffiziellen Vorversion noch zu lesen war, im tatsächlichen Entwurf nicht mehr wiederfinden.

„Mit Blick auf die Anforderungen vonseiten der EU geht uns der Entwurf aber dennoch nicht weit genug", bemängelt Leppig. Geplant sei, die derzeitigen Effizienzanforderungen aus der Energieeinsparverordnung (EnEV) unverändert als Niedrigstenergiestandard für Neubauten ins GEG zu übernehmen. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich die EU, deren Erwartung an ein Niedrigenergiegebäude bei keinem oder einem nur sehr geringen Energiebedarf liegt, mit einer Lösung abspeisen lässt, die in etwa dem KfW-Standard 70 gleichkommt", wundert sich Leppig mit Verweis auf mögliche Strafzahlungen in Milliardenhöhe. Für ihn stehe außer Frage, dass sich auf diese Weise weder die zugesagten EU-Klimaschutzziele 2030 und 2050 erreichen, noch die Energiewende stemmen ließen.

Ein Dorn im Auge ist dem GIH auch die Stagnation bei den Energieausweisen. „Hausbesitzer werden ihrer Nachweispflicht nach wie vor durch minderwertige Verbrauchsausweise ohne Aussagekraft über Billigangebote aus dem Internet nachkommen können", verweist Leppig auf eine gängige Praxis. Ohne eine Begehung vor Ort seien individuelle Sanierungsempfehlungen nicht möglich. So verfehle das Instrument seinen Zweck, bemängelt der GIH-Vorsitzende. „Angebracht wäre es, jetzt verbindlich auf Bedarfsausweise umzuschwenken und diese perspektivisch zu ganzheitlichen Sanierungsfahrplänen weiter zu entwickeln."

Als einen Schritt in die richtige Richtung wertet Leppig, dass es bei Bedarfsausweisen künftig nur noch ein Berechnungsverfahren mit einer sinnvollen Übergangszeit geben soll. Nicht nachvollziehbar seien jedoch die Änderungen bei den Primärenergiefaktoren und bei der Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien. Diese erscheinen ihm weniger durch Physik, als vielmehr durch politische Interessen begründet zu sein.

Eine ausführliche Kommentierung des Referentenentwurfs finden Sie hier:

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