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Zukunft Altbau: GEG-Entwurf mit Klimaschutzzielen nicht vereinbar

„Die Sanierungsbranche braucht dringend die Einführung zukunftsfähiger gesetzlicher Energiestandards bei Neubau und Sanierung sowie Vereinfachungen bei der energetischen Bilanzierung von Gebäuden. Wir können unsere Klimaschutzziele nur erreichen, wenn deutlich mehr Bestandsbauten umfassend saniert werden. Kleinere Verschärfungen für Neubauten reichen bei weitem nicht“, sagt Frank Hettler von Zukunft Altbau.

Die Zeit umzusteuern, wird knapp: Die Klimaschutzziele drohen auch über die 2020-Ziele hinaus verfehlt zu werden. Weiterhin stehen Strafzahlungen in Milliardenhöhe für jene europäischen Staaten ins Haus, die den Vereinbarungen im Rahmen der europäischen Lastenverteilung nicht erfolgreich nachkommen.  

Der GEG-Entwurf orientiert sich weitgehend an der bestehenden Gesetzgebung und fügt geltendes Recht in einem neuen Gesetz zusammen. Um die mittelfristigen Ziele aus der verbindlichen Vereinbarung von Paris aus dem Jahr 2015 im Hinblick auf die Klimaschutzziele im Gebäudesektor zu erreichen, bedarf es aber weiterer Ambitionen und zukunftsorientierter Standards für die Sanierung von Bestandsgebäuden. In Deutschland stagniert die Gesetzgebung dazu seit über zehn Jahren. 

„Ohne verschärfte Vorgaben sind die Klimaschutzziele im Gebäudebestand kaum zu erreichen“, so Frank Hettler. Beispielsweise wurde der von der EU geforderte Standard für Neubauten als Niedrigstenergiegebäude („nearly zero energy buildings“), der ursprünglich Anlass für das neue Gesetz war, im vorliegenden Entwurf auf dem Niveau der bisherigen Vorgaben nach der EnEV definiert. „Es verstreicht wertvolle Zeit, um notwendige Entwicklungen im Gebäudesektor einzuleiten“, so Hettler weiter.  

Fortschritte bei der Gebäudeenergiebilanzierung bleiben ebenfalls aus. Die bisherigen Vorgaben, etwa aus der EnEV, sind im Detail selbst für ausgewiesene Fachleute nicht komplett verständlich und führen in der Baupraxis genauso wie bei der Förderung immer wieder zu Verwirrung. „Von klaren, einfachen Vorgaben könnten alle Beteiligten profitieren, vom Auftraggeber über Planer und Energieberater bis hin zum Handwerker und den Nutzern“, sagt Dr. Volker Kienzlen von der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg. „Das hätten wir uns vom Bund dringend gewünscht.“ 

Der Referentenentwurf wurde bislang lediglich von den Bundesministerien für Wirtschaft und Bau veröffentlicht – die Zustimmung des Bundesumweltministeriums fehlt nach wie vor: Dies unterstreicht die Uneinigkeit auch innerhalb der Regierung. Der Referentenentwurf geht nun in die Verbändeabstimmung, die bis Ende Juni 2019 abgeschlossen sein soll. 

Fachleute sparen nicht mit Kritik

Bei zahlreichen Bauexperten sorgt der Entwurf für Besorgnis. Die Energieberaterverbände in Baden-Württemberg etwa, die Ingenieur- und Architektenkammern, der Verein der regionalen Energieagenturen und die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, die mit Zukunft Altbau beim Vorantreiben der energetischen Sanierung kooperieren, sehen die Kritikpunkte in ähnlicher Weise. Auch der Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands (eaD) vermisst einfache und klare gesetzliche Forderungen und verständliche Berechnungsverfahren (siehe Infokasten). Die energetische Sanierung als wichtige Säule der Energiewende benötige zudem einen wirtschaftlichen Impuls: Der Bundesverband empfiehlt daher gemeinsam mit einer wachsenden Anzahl von Institutionen und Experten eine CO2-Steuer auf alle fossilen Energieträger und Brennstoffe. Nach Auffassung des Verbandes führen die unterschiedlichen Abgaben- und Steuerlasten auf Brenn- und Kraftstoffe wie Kohle, Öl oder Erdgas einerseits sowie auf Strom andererseits immer mehr zu einer Schieflage. 

Den Baufachleuten geht es nicht um wirtschaftliche Eigeninteressen, sondern um praktikable Standards und Berechnungsverfahren, um mit notwendigem Weitblick die Herkulesaufgabe Sanierung des Gebäudebestandes anzugehen. „Altbauten machen rund drei Viertel des aktuellen Gebäudebestandes aus. Deren qualitativ gute energetische Sanierung ist entscheidend für das Gelingen der Energiewende im Gebäudesektor“, so Kienzlen. „Dafür brauchen wir klare und für die Eigentümer nachvollziehbare Anforderungen, die vom Ziel des klimaneutralen Gebäudebestandes abgeleitet sind. Hierzu gibt es im GEG nahezu keine Ansätze. Dabei gibt es mit dem EWärmeG ein seit Jahren bewährtes Instrument, um die Energieeffizienz des Gebäudebestandes zu steigern.“ 

Ein Blick auf andere europäische Nachbarländer zeigt: Dänemark, Österreich, die Schweiz, Frankreich oder die Niederlande fördern einfachere Verfahren und ambitioniertere Standards. In Deutschland gab es im Sektor Gebäude seit der Einführung der Energieeinsparverordnung 2006 dagegen keinen nennenswerten Fortschritt mehr. Und das, obwohl sich Bautechnik – beispielsweise bei effizienten Verglasungen – und Gebäudestandards erheblich weiterentwickelt haben. Bleibt es hierzulande dabei, werden die Klimaschutzziele deutlich verfehlt. Dann drohen durch den erforderlichen Kauf von Kohlendioxid-Zertifikaten hohe Ausgleichszahlungen an die vorbildlicheren Nachbarländer. „Auch bei uns sollte daher die Devise gelten: Saubere Energieträger und Effizienzmaßnahmen müssen günstiger und einfacher in die Praxis gebracht werden. Schmutzige Energieträger und ineffiziente Techniken gehören dagegen aufs Abstellgleis“, meint Frank Hettler von Zukunft Altbau. 

Gesetzesverfahren zieht sich seit Jahren hin 

Hintergrund für den Referentenentwurf ist die EU-Gebäuderichtlinie, die für alle Neubauten ab 2021 das Niedrigstenergiegebäude oder Fast-Nullenergiehaus als Standard festlegt. Für Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand gilt dies bereits seit 2019. Definitionen und Standards festzulegen und die geforderten Vereinfachungen umzusetzen, scheint jedoch nicht einfach: Das deutsche Gesetzgebungsverfahren zieht sich bereits über mehrere Jahre hin. Ein erster Anlauf für die Formulierung scheiterte bereits im März 2016.

Im Frühjahr 2017 legte die Bundesregierung einen ersten Referentenentwurf vor. Damals reichten mehr als 30 Verbände und Länder Stellungnahmen ein, deren Inhalte jedoch nicht aufgenommen wurden. Der Koalitionsausschuss fror das Verfahren Anfang 2017 im Hinblick auf den beginnenden Wahlkampf ein. Ein neuer Anlauf sollte ursprünglich direkt nach der Bundestagswahl im Herbst 2017 erfolgen. Mit mehr als zwei Jahren Verspätung ist es nun soweit.

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