Gebäudeenergiegesetz vorerst auf Eis gelegt
Die Unionsfraktion kritisiert u. a. den geplanten Niedrigstenergiestandard Effizienzhaus 55 für Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand, der mit den Geboten der Wirtschaftlichkeit nicht vereinbar sei und dem Ziel, verlässliche Rahmenbedingungen für bezahlbares Bauen und Wohnen zu gewährleiten, widerspreche. Eigentlich sollte das Gesetz noch im Februar verabschiedet werden und im Januar 2018 in Kraft treten. Es wird somit wahrscheinlich nicht, wie geplant, noch in diesem Jahr auf den Weg gebracht.
Der Gesetzentwurf aus dem Bundeswirtschafts- und Bundesumweltministerin sah u. a. vor, das Energieeinsparrecht für Gebäude mit der Zusammenlegung von EnEG, EEWärmeG und EnEV zu vereinheitlichen. Darüber hinaus sollte die Berechnung der Primärenergiefaktoren unter Berücksichtigung der Klimawirkung einzelner Energieträger sowie deren Beitrag zu einer nachhaltigen Energieversorgung weiterentwickelt werden. Der Ausstellung von Energieausweisen sollte in Zukunft eine Vor-Ort-Begehung, mindestens jedoch die Analyse geeigneter Bildaufnahmen vorausgehen.