GIH: Was am GEG nachgebessert werden sollte
Am 20. 12. 2019 debattiert der Bundesrat den Entwurf des GEG. Die Für seine Stellungnahme liegt ihm eine umfangreiche Empfehlung aus den betroffenen Ausschüssen vor, die mit dem geplanten Gebäudeenergiegesetz hart ins Gericht geht. „Die Bundesratsausschüsse haben die Schwächen des Entwurfs treffsicher erkannt und schlagen überzeugende Verbesserungen vor. Diesen sollte der Rat unbedingt folgen", sagt Jürgen Leppig, Bundesvorsitzender des GIH.
Deutschlands größter Energieberaterverband GIH teilt sowohl die Grundsatzkritik der Ausschüsse, laut der das GEG den angestrebten Klimazielen nicht gerecht werde, als auch dessen konkrete Verbesserungsvorschläge zu Energieberatungen und Energieausweisen. „Die zu bestimmten Anlässen vorgesehene Pflicht zur Energieberatung ist zwar eine gute Sache, allerdings lässt der Entwurf in seiner Beschränkung auf Berater der Verbraucherzentrale jeglichen praktischen Sinn vermissen", so Leppig.
Es sei unmöglich, ernsthaft zu glauben, dass die knapp 600 Berater der Verbraucherzentralen in der Lage seien, ein zu erwartendes Aufkommen von bis zu 300.000 Beratungen jährlich zu stemmen. „Die von den Ausschüssen empfohlene Ausweitung des Beraterkreises um die in der Energieeffizienz-Expertenliste geführten Energieberater ist schon allein aus Kapazitätsgründen unumgänglich. Außerdem beseitigt sie die drohende Diskriminierung der freien Energieberater und sorgt für einen fairen und offenen Wettbewerb", unterstreicht Leppig.
Dass die Ausschüsse im Sinne des Verbraucherschutzes die Qualität und Vergleichbarkeit von (Online-) Energieausweisen bemängeln, ist ebenfalls Wasser auf die Mühlen des GIH: „Online auf Basis von Bildern und Verbrauchsdaten erstellte Energieausweise sind uns schon lange ein Dorn im Auge. Endlich wird deren Fehlerhaftigkeit auch von staatlichen Organen erkannt und thematisiert", freut sich Leppig. Die Streichung der Verbrauchsausweise sei daher genauso sinnvoll, wie die von den Ausschüssen vorgeschlagene Pflicht zur Inaugenscheinnahme des zu bewertenden Gebäudes.
Bezogen auf Energieberatungen und Energieausweise setze die Kritik der Ausschüsse am GEG an den wichtigen wunden Punkten an: „Dass die Ausschüsse dem Rat eine sehr umfangreiche Stellungnahme empfehlen, können wir als Energieberaterverband nur befürworten. Die Ausschüsse haben vollkommen richtig erkannt, dass im Gesetzesentwurf noch einiges im Argen liegt und dazu auch im Detail hilfreiche Verbesserungsvorschläge gemacht. Wir möchten dem Bundesrat daher nahe legen, in seiner Stellungnahme den Ausführungen der Ausschüsse zu folgen", so Leppig.