Ein Urteil des OLG Düsseldorf verdeutlicht die Bedingungen für zusätzliche Vergütungen bei Pauschalpreisverträgen. Ein Detailpauschalpreisvertrag legt fest, dass nicht im Leistungsverzeichnis aufgeführte Arbeiten gesondert zu vergüten sind.
Die Herausnahme von Teilleistungen zur Selbstübernahme ist keine bloße Änderung des Bauentwurfs nach § 1 Abs. 3 VOB/B, sondern erfordert eine formale Kündigung (vgl. OLG Hamm, Az.: 21 U 68/19).
Eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs stellt klar, dass Vertragsstrafen, die an die Auftragssumme gekoppelt sind, in bestimmten Fällen unwirksam sein können. Was das Urteil für Auftraggeber und Auftragnehmer bedeutet, erklärt der Beitrag.
Kommunikation via Messenger boomt, doch VOB/B und BGB bestehen auf Schriftform. Wie das Vertragsklauseln in der digitalen Ära beeinflusst, lesen Sie in diesem Beitrag.
Vor allem online ist ein Vertrag schnell geschlossen, ein Klick genügt. Dabei sind nicht alle Verträge wieder kündbar. ARAG-Experten erklären, wie Sie Verträge richtig kündigen.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind meist klein gehalten und im Hintergrund, doch sie sind unerlässlich. ARAG-Experte Tobias Klingelhöfer verrät, worauf Sie beim Lesen der AGB achten sollten.
Die EU-Richtlinie 2019/1152 bestimmt, dass Arbeitsverträge seit August mehr Informationen enthalten müssen, um Arbeitsbedingungen transparenter und vorhersehbarer zu machen. Welche Vorteile das bietet, erklärt ein ARAG-Experte.
In der Baubranche wird die Versorgungslage für Baumaterialien zunehmend angespannter. Dies hat Auswirkungen auf noch abzuschließende Bauträgerverträge, z.B. durch fehlendes Material für die Ausstattung, sowie auf die eingegangen Vertragsfristen.
Im Sommermonat Juli ändert sich einiges für Verbraucher und Arbeitnehmer. Zum einen steigt der Mindestlohn auf 10,45 Euro. Auch bei den Corona-Tests gibt es eine Änderung. Diese kosten ab 1. Juli drei Euro pro Schnelltest.
"Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers", hat bestimmt jeder schon einmal gelesen. Was genau das bedeutet und wo der Unterschied zwischen Eigentum und Besitz liegt, lesen Sie hier:
Bei Planungsfehlern ist der Umfang des Versicherungsschutzes bei der Berufshaftpflichtversicherung genau zu betrachten – nicht alles ist versichert. Besonders für Planer und Architekten gibt es ein wichtiges Urteil.
Heizung im Eimer, Klimaanlage defekt, Anschluss zum WC kaputt: Den meisten Kunden ist es gleich, ob sie sich auf Garantie oder Gewährleistung berufen, Hauptsache, der Schaden wird behoben. Doch ganz so einfach ist es nicht.
Manchmal führt schon eine Kleinigkeit wie die Farbe eines Handlaufs zu einem Rechtsstreit. Und haben Architekten ein Recht auf Fotos? So haben die Gerichte entschieden.
Der Arbeitsvertrag ist unterschrieben, der Chef freut sich auf den neuen Mitarbeiter und dann kündigt der einige Tag vor Arbeitsantritt. Das ist ärgerlich, aber die viel dringendere Frage lautet: Darf der das?
Ein Vertrag muss nicht immer schriftlich geschlossen werden. Er kann auch mündlich oder per Handschlag besiegelt werden. Diese Regeln gelten.
Ist in Bauverträgen nicht alles eindeutig geregelt, kann es schnell zu Mängeln und damit finanziellen Einbußen kommen. Das VOB/B-Handbuch kann davor schützen.
Beim Grundstückskauf muss ein Käufer darauf achten, dass er alles, was ihm wichtig ist, im Vertrag vereinbart. Sonst kann eventuell - wie in diesem Fall - die Bebauung nicht wie geplant erfolgen.
Ein Messebesucher schließt am Messestand einen Vertrag mit einer Fachfirma für Kachelofen- und Kaminbau. Innerhalb von 14 Tagen will er vom Widerrufsrecht Gebrauch machen. Hat er das Recht dazu? So entschied das Gericht.
Hält sich ein Immobilienkäufer nicht an die vertraglich festgehaltenen Vereinbarungen, kann dies richtig teuer werden. Im vorliegenden Fall ging es um rund 700.000 Euro.
Vertragsstrafen für die Einhaltung wichtiger Termine sichern den Auftraggeber ab. Sie bauen Druck auf den Auftragnehmer auf und gelten ohne konkreten Schadensnachweis. Aber es gibt Regeln:
Auch dem sorgfältigsten Mitarbeiter kann hin und wieder ein Missgeschick passieren. Vor allem Handwerker sind einem besonders hohen Risiko ausgesetzt, Schäden bei Dritten zu verursachen.
Feste Ausführungsfristen sind vertragsrechtlich erlaubt und können Handwerksbetriebe bei Nichteinhaltung teuer zu stehen kommen. Was aber, wenn nachträgliche Arbeiten beauftragt werden?
Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die eine Vergütungsfähigkeit bei fehlenden Stundenlohnzetteln bzw. genehmigten Leistungsnachweisen generell ausschließen, sind unwirksam.
Es handelt sich um einen weit verbreiteten Irrtum, dass eine vereinbarte bzw. gesetzliche Gewährleistungsfrist nicht für sogenannte versteckte Mängel gilt. Unser Experte erläutert die Rechtslage.
Bei Reparaturen an einem Wasserrohr handelt es sich nicht um Arbeiten an einem Bauwerk. Das hat Auswirkungen auf die Verjährungsfrist, erklärt der Anwalt Matthias Scheible.
Verschieben die Parteien eines Bauvertrags einvernehmlich den Fertigstellungstermin, kann dadurch eine Vertragsstrafenvereinbarung hinfällig werden. Architekten und Planer müssen dabei etwas besonders beachten.
Müssen Planer haften, wenn die Kostenaufstellung für Bauprojekte überschritten worden ist? Kommt darauf an ...
Auftraggebern steht es grundsätzlich frei, welchen Gesamtschuldner sie in Anspruch nehmen. Doch in Ausnahmen kann die Inanspruchnahme eines Gesamtschuldners rechtswidrig sein.
Mit dem neuen Bauvertragsrecht ändert sich für Handwerksunternehmer vieles. Beispielsweise bei Abschlagszahlungen, Abnahmen und Nachträgen.
Weil die Raumkühlfunktion bei einem neu installierten Wärmepumpensystem nicht funktionierte, verweigerte der Kunde die Schlusszahlung an den Heizungsbauer. Doch der sah die alleinige Schuld beim Elektriker. Wer hatte Recht?
Ab dem 1.1.2018 gilt das neue Bauvertragsrecht. Bis dahin müssen sich die Unternehmen auf weitreichende Neuregelungen vorbereiten. Zum Beispiel, was die Mängelhaftung angeht.
Um eine rechtliche Haftung zu vermeiden, sollten Objektplaner grundsätzlich auch die Beiträge, wie z.B. Sondergutachten, aller an der Planung beteiligten Personen prüfen und integrieren.
Änderungen der Bauausführung: Auftragslos erbrachte Leistungen können nachträglich genehmigt werden und müssen von Auftraggebern vergütet werden.
Um einen Rechtsstreit zu vermeiden, sollten Handwerker grundsätzlich prüfen, ob fremde Vorarbeiten eine geeignete Grundlage für ihre Arbeiten bieten.
Wird ein Werkvertrag aus wichtigen Gründen gekündigt, kann der Bauherr Überzahlungen nicht einfach anhand von Aufmaß-Listen geltend machen. Ein aktuelles Urteil.