EU: Ablehnung der Dienstleistungskarte stärkt Meisterpflicht
Im Europäischen Parlament haben die beratenden Ausschüsse für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, für Recht, für Wirtschaft und Währung sowie für Industrie, Forschung und Energie gegen den Kommissionsvorschlag zur Einführung einer elektronischen Dienstleistungskarte gestimmt.
Dazu erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):
„Es ist ein richtiges Signal und weist für den weiteren Abstimmungsprozess in die richtige Richtung, dass die beratenden Ausschüsse im Europäischen Parlament die Einführung einer elektronischen Dienstleistungskarte abgelehnt haben. Das Handwerk sieht mit diesem Abstimmungsergebnis in den Fachausschüssen ein wichtiges Etappenziel erreicht, und wertet es als ein Bekenntnis zum Ziellandprinzip.“ Danach bleiben die Behörden des Landes, in dem Leistungen erbracht werden sollen, auch weiter dafür zuständig, eine Arbeitserlaubnis zu erteilen.
Die Pläne der EU-Kommission, eine elektronische Dienstleistungskarte einzuführen, höhlen das Ziellandprinzip aus, sie seien wenig praxistauglich und würden überflüssige Doppelstrukturen schaffen. Effektive Kontrollen, auch zur Vermeidung von Schwarzarbeit, können nur am Leistungsort durchgeführt werden.
Die Qualifikation nur noch im Herkunftsland online nachweisen zu müssen, wie es die Kommissionspläne vorsehen, untergräbt nach Ansicht des ZDH den Qualifikationsnachweis Meisterbrief. Die Einspruchsfristen im Aufnahmeland seien viel zu kurz. Es könne wohl kaum im Sinne des Binnenmarktes sein, einen Standortwettbewerb ausschließlich um das laxeste Recht in Europa zu entfachen. Kleine und mittlere Betriebe würden voraussehbar die Ersten sein, die unter dem höheren bürokratischen Aufwand und erheblichen Wettbewerbsverzerrungen zu leiden hätten. Diese Einschätzung teilen nun offenbar immer mehr Abgeordnete des Europäischen Parlaments.
Mit dem Abstimmungsergebnis lehnen bereits vier Fachausschüsse den Vorschlag ab. Der ZDH will sich dafür einsetzen, dass der Vorschlag auch im federführenden Binnenmarktausschuss keine Mehrheit finde.