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EU-Bauproduktenverordnung: Handwerksbetriebe agieren im Binnenmarkt meist lokal

Dazu erklärt ZDH-Geschäftsführer Karl-Sebastian Schulte:

"Das Handwerk sieht das grundsätzliche Ziel der Kommission durchaus positiv, den freien Verkehr mit Bauprodukten auf dem EU-Binnenmarkt zu fördern und Handelshemmnisse abzubauen. Die überarbeitete Fassung der 2013 erstmals in Kraft getretenen Bauprodukteverordnung (BauPVO) schafft einen Rahmen für eine gemeinsame technische Fachsprache für Bauprodukte sowie Bedingungen für den Zugang zur CE-Kennzeichnung

Allerdings muss die Kommission bei der Überarbeitung im Blick behalten, dass Handwerksbetriebe meist anwendungsbezogen und darüber hinaus als Hersteller im Binnenmarkt in der Regel lokal agieren. Verständliche und praxisnahe Änderungen z.B. hinsichtlich der CE-Kennzeichnung sind für das Handwerk daher wichtig. Für Kleinstunternehmen und die individuelle Fertigung von Bauprodukten muss es vereinfachte Verfahren geben.

Für kleine und mittlere Unternehmen spielen Normen eine wichtige Rolle in der täglichen Praxis. Umso wichtiger ist es, dass die Normung wieder verstärkt lösungsorientierte Ansätze berücksichtigt. Der Rückstau bei den harmonisierten Normen im Bauproduktebereich muss aufgelöst werden: Hier brauchen unsere Betriebe dringend zeitnahe und aktuelle Vorgaben. Außerdem muss in den sogenannten Benannten Stellen (Notified Bodies), die im Auftrag der Mitgliedstaaten darüber entscheiden, ob ein Bauprodukt der angegeben Leistung entspricht, ein besseres Verständnis für die Bedürfnisse von KMU gewährleistet sein, auch vor dem Hintergrund, dass die weitaus meisten Unternehmen in Deutschland und Europa KMU sind. Handwerksbetriebe bilden den Kern dieses Mittelstandes.

Für das Handwerk ist außerdem der Grundsatz entscheidend, dass die Normung weiter in der Selbstverwaltung der Wirtschaft verbleibt. KMU müssen hier beteiligt werden.“

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