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Energetische Sanierung: Wie dick die Dämmung sein sollte

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Bei einer energetischen Sanierung sind je nach Material und Bauteil Dämmstärken von 12 bis 24 Zentimeter nötig. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Für Fassade, Dach, oberste Geschossdecke und Kellerdecke sind unterschiedliche Materialstärken der Dämmstoffe erforderlich. 

Im Gebäudeenergiegesetz sind die jeweiligen Mindestanforderungen beim Dämmen definiert. Wer eine finanzielle Förderung erhalten möchte, muss sie übertreffen. Dann winken Zuschüsse bis zu 12.000 Euro pro Wohneinheit. Frank Hettler von Zukunft Altbau rät, besser zu dämmen, als die gesetzlichen Anforderungen vorgeben. Denn die staatlichen Fördermittel decken die zusätzlichen Materialkosten ab. Gleichzeitig spart man durch die stärkere Dämmung dauerhaft Heizkosten – sie ist daher auch wirtschaftlich sinnvoll.

Warum ist die korrekte Dicke der Dämmung so wichtig?

Bei einer unzureichenden Dämmung von Fassade, Dach, oberster Geschossdecke und Keller sind die Wärmeverluste im Haus hoch. Das führt zu hohen Heizkosten. Reduzieren lassen sich die unnötigen Wärmeverluste mit einer Dämmung. „Rund zwei Drittel des Heizenergiebedarfs können Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer durch eine umfassende Dämmung einsparen“, sagt Markus Weißert vom Fachverband der Stuckateure für Ausbau und Fassade Baden-Württemberg. „Eine gute Dämmung der Gebäudehülle erhöht außerdem den Wohnkomfort und reduziert die Schimmelgefahr.“

Wer seinen Altbau dämmt, muss gesetzliche Mindestanforderungen beachten. Für Fassade, Dach, oberste Geschossdecke und Kellerdecke sind unterschiedliche Dämmwerte nötig.

Wie dick die Fassadendämmung sein muss

Was viele nicht wissen: Wer sein Haus nachträglich dämmen lassen möchte, muss die gesetzlichen Vorgaben beachten. Das Gebäudeenergiegesetz schreibt für die einzelnen Bauteile vor, wie gut der Dämmstandard sein muss, also wie viel Wärme nach der Sanierung maximal nach außen abgegeben werden darf. „Der Wärmedurchgangskoeffizient U-Wert gibt diesen Wärmeverlust an“, erklärt Weißert. „Je kleiner der U-Wert, desto besser ist die Wärmedämmung.“

Bei der Dämmung der Fassade von vor 1984 errichteten Gebäuden darf der U-Wert nicht höher als 0,24 Watt pro Quadratmeter und Kelvin (W/(m2K)) liegen. Das entspricht einer Dicke von etwa zwölf bis 14 Zentimeter. Für diese Wärmedämmung nutzt man das am häufigsten verwendete Material Polystyrol. Vor 1984 gab es keine Pflicht zur Dämmung, deswegen muss bei einer nachträglichen Dämmung ein bestimmter U-Wert erreicht werden. Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer solcher Gebäude sind übrigens verpflichtet, die gesetzlichen Werte einzuhalten und zu dämmen, auch wenn sie nur den Außenputz der Fassade erneuern – bei den hohen Energiepreisen eine sinnvolle Vorgabe.

Bei nach 1984 errichteten Gebäuden wurden U-Werte vorgeschrieben und sukzessive verschärft. Hier sind keine gesetzlichen Werte bei einer nachträglichen Dämmung einzuhalten. Dies ist aber zu empfehlen, um die Dämmung auf den heutigen Standard zu heben. Frank Hettler rät, bei der Fassadendämmung von Bestandsgebäuden über die gesetzliche Mindestanforderung hinauszugehen und einen U-Wert von 0,20 W/(m2K) oder besser zu erreichen. Bei Polystyrol entspricht das einer Dämmstärke von über 16 Zentimetern. Die verbesserte Dämmung lohnt sich aus mehreren Gründen: zum einen gibt es eine finanzielle Unterstützung durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude. Die Fördermittel decken die Mehrkosten der zusätzlichen Dämmstärke ab. Jeder extra Zentimeter spart außerdem dauerhaft Wärme und damit Heizkosten ein. Wirtschaftlich ist eine dickere Dämmung daher allemal.

Mit guten U-Werten kann die Dämmung in der Regel vierzig Jahre und mehr ihren Dienst tun, ohne nachgerüstet werden zu müssen, falls Energiepreise oder die gesetzlichen Anforderungen in den nächsten Jahren steigen. Das ist sinnvoll, da Nachrüsten von zusätzlicher Dämmung, das sogenannte Aufdoppeln, oft teuer, kompliziert oder im schlechtesten Fall nicht möglich ist. Wer an der Dämmstärke spart, baut sich langfristig eine Falle: Eine spätere Zusatzdämmung wird unwirtschaftlicher und rechnet sich möglicherweise gar nicht mehr. Dadurch verschwendet man über lange Zeit wertvolle Heizenergie. Man spricht dann vom sogenannten „Lock-in-Effekt“.

Dämmstoffdicke: Mindestwerte für Dach und Kellerdecke

Bei der Dachdämmung gibt das Gebäudeenergiegesetz einen Mindestwert von 0,20 bis 0,24 W/(m²K) vor. Auch hier rät Zukunft Altbau zu einem ambitionierteren Vorgehen und empfiehlt einen U-Wert von 0,14 W/(m2K), der eine finanzielle Förderung ermöglicht. Bei der oftmals zur Dachdämmung verwendeten Kombination aus Mineralwolle- und Holzfaserplatten sind rund 30 Zentimeter Dämmstoff erforderlich.

Bei der Kellerdeckendämmung und der Dämmung der Kellerwände gilt laut Gesetz ein maximaler U-Wert von 0,30 W/(m²K). Auch hier sollte man besser dämmen, wenn es die Deckenhöhe zulässt. Besonders gut ist ein Dämmwert von unter 0,20 W/(m²K). Mit dem sehr effizienten Polyurethan braucht man dafür eine Dicke von nur zehn Zentimetern, wenn man mindestens zwei Zentimeter Dämmung bereits im Fußbodenaufbau des Erdgeschosses hat. Bei Holzweichfaser benötigt man eine Dämmstärke von 18 Zentimetern. Durch die geringen Investitionskosten ist die Kellerdeckendämmung eine der profitabelsten energetischen Maßnahmen. Außerdem ist sie eine der wenigen Sanierungsmaßnahmen, die man selbst und ohne professionelle Unterstützung umsetzen kann. Keine kalten Füße mehr im Erdgeschoss und Heizkosteneinsparungen bis zu zehn Prozent sind möglich.

Dämmvorgabe für die oberste Geschossdecke

Bei nicht ausgebauten Dachböden sollte auch die oberste Geschossdecke mit einer möglichst dicken Dämmschicht versehen werden. Oft ist diese Maßnahme sogar gesetzlich verpflichtend. Wird die oberste Geschossdecke gedämmt, darf der U-Wert von 0,24 W/(m²K) nicht überschritten werden. Damit die Wärmeverluste auf den geforderten Wert sinken können, wird eine Dämmstärke von zwölf bis 18 Zentimetern benötigt, je nachdem, welches Material eingesetzt wird. Zukunft Altbau empfiehlt, bis zu zehn Zentimeter mehr Dämmstoff einzubauen, als der Gesetzgeber fordert. Dann wird ein U-Wert von 0,14 W/(m²K) erreicht – die Mindestvoraussetzung, um Fördermittel zu erhalten. Auch die Dämmung der obersten Geschossdecke kann in vielen Fällen in Eigenregie erfolgen.

Welche Dämmstoffe gibt es?

Dämmstoffe lassen sich in drei Kategorien einteilen: Dämmstoffe aus fossilen Rohstoffen, mineralische Dämmmaterialien und Dämmungen aus nachwachsenden Rohstoffen. Zu den Dämmmaterialien aus fossilen Rohstoffen gehören Hartschaumplatten aus Polyurethan, Polystyrol oder Phenolharz. Beispiele für mineralische Materialien sind Platten aus Steinwolle oder Glaswollematten. Holzfaser- oder Zellulosedämmungen sind Beispiele für nachwachsende Rohstoffe.

Materialien auf Basis fossiler Rohstoffe sind heute noch am günstigsten und haben den besten Dämmwert, hier kann die Dämmstärke am geringsten ausfallen. Mineralische Dämmungen liegen sowohl was die Kosten als auch die erforderliche Dämmstärke angeht, leicht darüber. Häufig noch etwas teurer sind die Dämmstoffe auf Basis nachwachsender Rohstoffe. Um denselben Dämmwert wie fossile Materialien zu erreichen, sind außerdem meist ein paar Zentimeter mehr Dämmung notwendig.

Übrigens: Mit allen Dämmstoffen wird sehr viel mehr Energie eingespart, als für deren Herstellung nötig war. Auch Angst vor einer erhöhten Brandgefahr muss man bei keinem der Dämmstoffe haben. Gebäudedämmungen bestehen in der Regel aus nicht brennbaren oder schwer entflammbaren Materialkombinationen.

Aktuelle Informationen zur energetischen Sanierung von Wohnhäusern gibt es auf www.zukunftaltbau.de.

Alte Wärmedämmungen aufdoppeln

Wer im Rahmen einer Sanierung dämmt, kann die vorhandene Dämmschicht nutzen, sofern sie keine Schäden aufweist. Das bisherige Dämmsystem muss dann nicht auf den Müll und kann weiterhin Energie einsparen. Auf die alte Dämmung wird eine zweite, neue Dämmschicht angebracht, man spricht deshalb von einer „Aufdopplung“. Weder das Material noch die Dicke der neuen Schicht müssen der alten Dämmung gleichen. Wichtig ist aber, dass der U-Wert des aufgedoppelten Wärmedämm-Verbundsystems mindestens die gesetzlichen Anforderungen erreicht.

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