Wie Hauseigentümer das EWärmeG erfüllen
Das EWärmeG gilt für bestehende Wohn- und seitdem auch für Nichtwohngebäude in Baden-Württemberg. Durch das Gesetz werden laut Umweltministerium Baden-Württemberg jährlich knapp 400.000 Tonnen CO2-Emissionen eingespart. Das ergab die Ende 2018 vorgelegte Evaluation des Landes.
Insgesamt bestehen 14 Erfüllungsoptionen, die untereinander nahezu beliebig kombiniert werden können. „Das ermöglicht für jedes Haus eine passende, wirtschaftlich tragfähige Lösung. Zur optimalen Umsetzung der Vorgaben sollten sich Eigentümer an Gebäudeenergieberater wenden“, rät Frank Hettler von Zukunft Altbau.
Wie Hauseigentümer das EWärmeG erfüllen
Vollständig erfüllt werden kann das Gesetz mit Hackschnitzel -, Scheitholz- und Pellet-Zentralheizungen. Kachelöfen, Pelletöfen sowie Grundöfen, die 30% der Wohnfläche überwiegend beheizen oder die mit einer Wassertasche Wärme an das Zentralheizungssystem abgeben, erfüllen die Anforderungen ebenfalls vollständig. Fast alle Geräte müssen einen Wirkungsgrad von mindestens 80% vorweisen, Pelletöfen sogar 90%.
Für Solarthermiekollektoren, die die Warmwasserbereitung und gegebenenfalls auch die Heizung unterstützen, werden in Ein- und Zweifamilienhäusern 7m2 Kollektorfläche je 100m2 Wohnfläche gefordert, um das Gesetz vollständig erfüllen zu können. Ab drei Wohneinheiten reichen 6m2 Solarkollektoren je 100m2 Wohnfläche aus. Nutzen die Eigentümer effizientere Vakuumröhrenkollektoren, darf die Kollektorfläche um 20% kleiner ausfallen.
Entscheiden sich Hauseigentümer für eine elektrisch angetriebene Wärmepumpe, muss diese eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,5 erreichen. Zukunft Altbau empfiehlt, eine Jahresarbeitszahl von mindestens vier zu planen und einen Wärmemengenzähler zur Überprüfung einzubauen. Die Jahresarbeitszahl ist das Verhältnis von gewonnener Heizenergie zu eingesetzter elektrischer Energie. Wer Wärmepumpen nutzt, sollte Flächenheizungen im Fußboden oder der Wand eingebaut haben.
Heizen mit einem Bioöl- und Biogasanteil erfüllt die Anforderungen des EWärmeG zu zwei Dritteln; das entspricht zehn Prozentpunkten. Der Nachweis erfolgt über die Brennstoffabrechnung. Für Biogas gilt eine Leistungsobergrenze von 50 Kilowatt. „Bedingung ist dabei zudem eine Heizung mit Brennwerttechnik, die aber heute sowieso Standard sein sollte“, sagt Jürgen Groß vom Deutschen Energieberaternetzwerk (DEN). Damit ein Brennwertkessel effizient arbeitet, sollte – auch unabhängig von den gesetzlichen Vorgaben – vom Heizungsbauer ein hydraulischer Abgleich durchgeführt werden. Die restlichen fünf Prozentpunkte müssen bei dieser Erfüllungsoption über eine andere Maßnahme abgedeckt werden.
Wer das Gesetz mit der Erzeugung von Sonnenstrom vollständig erfüllen will, kann auch eine Photovoltaik-Anlage mit einer Spitzenleistung von zwei Kilowatt je 100m2 Wohnfläche installieren. Möglich ist auch der Anschluss des Gebäudes an ein Wärmenetz oder die Erzeugung von Wärme in einem Blockheizkraftwerk.
Dämmung und Sanierungsfahrplan
Hauseigentümer haben als Alternative zur Nutzung von erneuerbaren Energien auch die Möglichkeit, eine Wärmedämmung anzubringen. Bei einem Dach entspricht eine Dämmung von rund 18 bis 24cm Dicke den Anforderungen des Gesetzes, die als U-Wert definiert sind. Für Fassaden sind es 16 bis 18cm Dicke. Die Dämmung der Kellerdecke wird mit einem Anteil von zehn Prozentpunkten angerechnet, sofern das Gebäude bis zu zwei Vollgeschosse hat. Für Gebäude mit bis zu vier Vollgeschossen können fünf Prozentpunkte angerechnet werden. Eine Dämmung von 10 bis 14cm eines guten Dämmstoffes erfüllt in der Regel die Anforderungen. Auch wer seine Gebäudehülle ganzheitlich saniert oder saniert hat, erfüllt das Gesetz. Bedingung ist, dass die Gebäudehülle bestimmte altersabhängige Mindestanforderungen erreicht.
Als Maßnahme ist auch eine individuelle Beratung mit Sanierungsempfehlungen zulässig, der sogenannte energetische Sanierungsfahrplan. Wer von einem Energieberater einen Sanierungsfahrplan erstellen lässt, erfüllt die gesetzlichen Anforderungen zu einem Drittel, das entspricht fünf %punkten. Der Fahrplan ist eine günstige Erfüllungsoption: Für Ein- oder Zweifamilienhäuser liegen die Kosten je nach Objekt in einer Größenordnung von rund 800 Euro, dafür gibt es eine ganzheitliche Betrachtung des Gebäudes und Vorschläge für profitable Energiesparmaßnahmen. Auch der vom Bund geförderte individuelle Sanierungsfahrplan und die sogenannte vor-Ort-Beratung vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erfüllen das EWärmeG zu einem Drittel.