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Das bringt die Dämmung von Dachboden und Kellerdecke

Energiesparen: Geschossdecke und Dachboden dämmen 

Unsanierte Altbauten haben meist einen hohen Heizenergiebedarf und eine schlechte CO2-Bilanz. Als Energiesparmaßnahme lohnt sich neben einer Fassadensanierung auch die Dämmung von Dachboden und Kellerdecke. Das verbessert das Wohnklima enorm und ist wirtschaftlich. In manchen Fällen ist es sogar gesetzlich gefordert. Darauf weist Zukunft Altbau hin, das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm rund um die energetische Sanierung. Der Aufwand ist sowohl bei der Dämmung des Dachbodens als auch bei der Kellerdeckendämmung vergleichsweise gering.

Dachbodendämmung: warm im Winter, kühl im Sommer

Die Dachbodendämmung, auch Dämmung der obersten Geschossdecke genannt, bietet sich an, wenn der Dachboden nicht beheizt wird. Eine Dachbodendämmung verhindert, dass im Winter unnötig Heizwärme aus den Wohnräumen in das Dachgeschoss entweicht und im Sommer Hitze von oben in die Wohnräume eindringt. Am häufigsten kommt die Aufdeckendämmung zum Einsatz: Diese ist für versierte Heimwerker auch komplett in Eigenleistung möglich. Der Aufwand hält sich in Grenzen, oft sind nur zwei bis drei volle Tage Arbeitszeit nötig: Bei Bedarf wird zuerst eine Dampfbremse-Folie verlegt und an allen Rändern dicht angeklebt, um Undichtigkeiten durch Fugen und Hohlräume zu vermeiden. Danach kommen Dämmplatten oder Dämmmatten auf den Dachboden. Den Abschluss der Dämmung  bilden Holzplatten, die den Dachboden wieder begehbar machen.

Oft ist die Dämmung gesetzlich gefordert: Seit dem 1. Januar 2016 müssen oberste Geschossdecken zu unbeheizten Dachräumen ausreichend gedämmt sein. Als gesetzliche Mindestvorgabe für die Dämmung gilt ein Wärmedurchgangskoeffizient von 0,24 Watt pro Quadratmeter und Kelvin, was je nach Dämmstoff etwa 20 Zentimeter Dämmung entspricht. Frank Hettler von Zukunft Altbauempfiehlt, sogar dicker zu dämmen. Die Zusatzkosten an Dämmmaterial sind fast immer geringer als die langfristige Heizkosteneinsparung. Auch wird der CO2-Ausstoß weiter reduziert.

Hat ein Dachboden bereits einen Mindestwärmeschutz zur Verhinderung von Bauschäden nach der DIN 4108-2, muss nicht zwingend nachgedämmt werden. Keine Anforderungen an die obersten Geschossdecken bestehen auch, wenn die Dachflächen den Mindestwärmeschutz erfüllen. Ausgenommen von der Regelung sind außerdem alle Ein- und Zweifamilienhäuser, bei denen die Eigentümer das Gebäude vor Februar 2002 bezogen haben. Sinnvoll ist eine gute Dämmung natürlich auch dort, zumal Eigentümer unmittelbar von der Dämmung profitieren.

Häufig unterschätzt: Die Wirkung einer Kellerdeckendämmung

Neben dem Dach wird auch die Kellerdecke bei Dämmmaßnahmen häufig vernachlässigt oder schlicht vergessen. Eine Dämmung der Kellerdecke empfiehlt sich, wenn die Kellerräume nicht als Wohnräume genutzt und deshalb unbeheizt sind. Sonst entweicht die Wärme aus dem Erdgeschoss in den Keller. „Eine Dämmung der Kellerdecke lohnt sich fast immer. Die Kosten sind überschaubar, der Einbau häufig unkompliziert und kann je nach Dämmstoff mit etwas handwerklichem Geschick auch dort selbst durchgeführt werden“, sagt Frank Hettler. Hauseigentümer profitieren nach einer Dämmung nicht nur von einem wärmeren Fußboden, sondern auch von einem bis zu 10% geringeren Energieverbrauch.

Meist wird die Kellerdecke von unten gedämmt. Leichte Dämmmaterialien wie etwa Hartschaumdämmungen aus Polystyrol oder Polyurethan und Mineralfaserdämmplatten lassen sich ankleben, schwerere Materialien wie Holzfaserdämmplatten werden angedübelt. Die Dämmstärke kann im Vergleich zu Dach und Fassade geringer ausfallen: Die geltende Energieeinsparverordnung fordert zum unbeheizten Keller einen U-Wert von 0,3 Watt pro Quadratmeter und Kelvin. Acht bis 12 Zentimeter reichen dafür aus. Erlaubt die Deckenhöhe eine dickere Dämmschicht, empfiehlt es sich auch hier, mehr Dämmstoff anzubringen. Das ist für den Geldbeutel und das Klima besser, rät Hettler. Zwei bis vier Zentimeter mehr eines guten Dämmstoffs machen das Bauteil langfristig zukunftsfähig und sichern einen Zuschuss von bis zu 5.000 Euro der KfW für die Einzelmaßnahme Kellerdecke.

Wer sich bezüglich des U-Wertes und der Dämmstärke unsicher ist, dem helfen Energieberater weiter. Sie wissen auch, was zu tun ist, wenn die Kellerdecke uneben ist oder Installationen den Weg versperren.

Baden-Württemberg: Mit Dämmung von Dachboden oder Kellerdecke das EWärmeG (teilweise) erfüllen

Clevere Sanierer, die in Baden-Württemberg die Vorgaben des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) mit einer Dämmung der obersten Geschossdecke vollständig erfüllen wollen, verbessern den Zielwert von 0,24 auf 0,19 Watt pro Quadratmeter und Kelvin. Dieses Vorgehen ist für Gebäude mit bis zu vier Vollgeschossen möglich. Bei Dachschrägen und senkrechten Abseitenwänden unter der obersten Geschossdecke – auch Kniestock oder Drempelwand genannt – müssen auch diese entsprechend gedämmt werden.

Mit der Dämmung der Kellerdecke erfüllen Hauseigentümer die Vorgaben des EWärmeG teilweise. Das Landesgesetz fordert bei der Kellerdecke 0,24 Watt pro Quadratmeter und Kelvin, was insgesamt rund 14cm Dämmung entspricht.

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