Roaming-Gebühren fallen ab Juni 2017 weg
Bald ist es soweit: Die bislang kostenpflichtige, mobile Datennutzung übers Handy im Ausland, das sogenannte Roaming, wird kostenfrei. Ab dem 15. Juni 2017 gilt die von der EU-Kommission verabschiedete Regelung “Roam-Like-At-Home“. Das bedeutet: Der Aufschlag für Telefonate, SMS oder mobiles Surfen in der EU fällt weg. Davon profitieren nicht nur herkömmliche Urlauber oder Geschäftsreisende, sondern auch solche, die in grenznahen Gebieten auf beispielsweise die mobile Datennutzung angewiesen sind.
Regel mit zwei Einschränkungen
- Die Mobilfunkanbieter können Endkunden weiterhin Roamingaufschläge in Rechnung stellen, sofern der Nutzer eine festzulegende Grenze (Fair-Use-Grenze) überschreitet, teilt die Bundesnetzagentur mit. Mit dieser Maßnahme solle zum einen eine missbräuchliche Nutzung und das Dauer-Roaming unterbunden werden – beispielsweise der Kauf einer günstigeren SIM-Karte im Ausland und Nutzung dieser SIM-Karte im Inland oder wenn der Kunde sich dauerhaft im Ausland aufhält, aber einen in seinem und für sein Heimatland abgeschlossenen Vertrag nutzt.
- Zum anderen können von Mobilfunkbetreibern Aufschläge erhoben werden, wenn diese ihre Kosten zur Bereitstellung regulierter Roamingdienste nachweislich nicht decken können und belegen, dass hierdurch ihr nationales Geschäftsmodell gefährdet ist. Sofern ein solcher Nachweis durch einen Mobilfunkanbieter erbracht wurde, können die nationalen Regulierungsbehörden dem entsprechenden Mobilfunkanbieter auf Antrag gestatten, ausnahmsweise zur Kostendeckung entsprechende Aufschläge zu erheben.
Sollten Mobilfunkanbieter von dieser Möglichkeit im Rahmen ihrer regulierten Tarife keinen Gebrauch machen, könnten deren Endkunden uneingeschränkt ihren inländischen Tarif auch im Ausland nutzen, erklärt die Bundesnetzagentur.