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Nachhaltigkeitsberichte: Welche Handwerksbetriebe sind betroffen?

Gerd Mischler

Bürokratie nervt! Vor allen Dingen, wenn sie durch Gesetze entsteht, die für den eigenen Betrieb im Grunde gar nicht gelten. Das erleben derzeit immer mehr Handwerksbetriebe, die von ihren Kunden aufgefordert werden, ihnen einen Nachhaltigkeitsbericht zu übermitteln. Eine gesetzliche Pflicht, einen solchen Bericht zu erstellen, gilt für Unternehmen nur, wenn sie mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigen, eine Bilanzsumme von über 20 Millionen Euro haben, oder wenigstens 40 Millionen Euro Umsatz im Jahr machen. So steht es in der Corporate Sustainability Reporting Directive - der CSRD-Richtlinie - der Europäischen Union.

In Abhängigkeit von ihrer Größe, müssen Unternehmen die Richtlinie zu unterschiedlichen Zeitpunkten umsetzen. Für die ersten Firmen gilt sie schon seit dem 1. Januar 2024, für die letzten wird sie ab Januar 2026 greifen.

Wer keinen Nachhaltigkeitsbericht erstellt, könnte Aufträge verlieren

Weil von der CSRD-Richtlinie betroffene Unternehmen ihre Berichtspflichten nicht ohne die Mitwirkung ihrer Lieferanten und Dienstleister erfüllen können, schicken sie seit einigen Monaten Fragebögen an ihre Zulieferer. So wollen sie ermitteln, wie energie- und ressourcenschonend sowie sozial verantwortungsvoll ihre Partner wirtschaften – egal, ob diese selbst die CSRD-Richtlinie erfüllen müssen, oder nicht. 

Die meisten Handwerksbetriebe müssen das nicht. Denn sie sind so klein, dass sie die Schwellenwerte der Richtlinie nicht erreichen. Wer der Aufforderung seiner Kunden aber nicht nachkommt, läuft Gefahr, Aufträge zu verlieren, kommt im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen nicht mehr zum Zug oder muss befürchten, dass sich seine Finanzierungskonditionen verschlechtern. Denn auch Banken fordern Nachhaltigkeitsberichte an und räumen Betrieben nur dann attraktive Zinssätze ein, wenn diese klima- und umweltschonend arbeiten.

Mindestanforderungen für Nachhaltigkeitsberichte sind in Arbeit

Um die Bürokratie zu begrenzen, die im Zuge der Umsetzung der CSRD-Richtlinie entsteht, hat das Europäische Beratungsgremium für Finanzberichterstattung (EFRAG) den Standard VSME erarbeitet. Die Abkürzung steht für voluntary sustainability reporting standard for non-listed micro, small and medium enterprises – übersetzt heißt das: „freiwilliger Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung durch nicht börsennotierte, Kleinst-, Klein- und mittelständische Unternehmen“. 

Er beschreibt, was nicht von der CSRD-Richtlinie erfasste Betriebe in den für ihre Kunden und Banken erstellten Nachhaltigkeitsberichten dokumentieren müssen, damit ihre Kunden alle Informationen bekommen, die sie selbst für ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung brauchen. Der bislang vorliegende Entwurf sieht dazu zwei Module vor – ein kleineres, das Kleinstunternehmen bis zu zehn Mitarbeiter erfüllen müssen und ein Zusatzmodul für größere Betriebe sowie die Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten für eine Bank.

CDU verschiebt Bürokratieentlastung für das Handwerk

Das EFRAG hat seinen Entwurf für den VSME-Standard am 17. Dezember 2024 an die EU-Kommission übergeben. Diese wollte den Standard ursprünglich spätestens im Sommer 2025 veröffentlichen. Aller Voraussicht nach, wird der Standard nun aber erst im Verlauf der zweiten Jahreshälfte erscheinen. Denn kurz vor Weihnachten hat die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen (CDU), angeordnet, dass auch die Europäische Bankenaufsicht den Entwurf für den Standard nochmal prüfen soll. So will die Unions-Politikerin gewährleisten, dass der VSME künftig auch wirklich alle Informationsbedürfnisse der Kreditinstitute erfüllt.

Bis der Standard veröffentlicht ist, wissen Handwerksbetriebe also nicht abschließend, wie ein von ihnen geforderter Nachhaltigkeitsbericht genau aussehen muss. Allerdings bietet diese „Nachspielzeit“ eine kleine Chance, dass die Kommission noch eine Forderung des Zentralverbands des Deutschen Handwerks aufgreift. Der will, dass Ursula von der Leyen und ihre Kolleginnen und Kollegen verbindlich festlegen, dass nach der CSRD-Richtlinie berichtspflichtige Unternehmen von ihren Partnern und Zulieferern nur die Angaben einfordern dürfen, die diese nach dem VSME machen müssen. Weniger nerven wird Handwerker die durch die Nachhaltigkeitsberichterstattung entstehende Bürokratie dann aber wohl auch nicht.

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