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Was tun, wenn Mitarbeiter einen Inflationsausgleich fordern? So reagieren Sie richtig

Dr. Georg Kraus
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Viele Unternehmer stecken zurzeit in folgendem Dilemma: Sie wissen, dass sie eigentlich all ihren Mitarbeitern eine satte Lohnerhöhung als Inflationsausgleich gewähren müssten, um deren inflationsbedingten Kaufkraftverlust auszugleichen.

Betriebswirtschaftlich können sich viele Arbeitgeber eine solche Prämie für das Gehalt jedoch nicht leisten. Zum Beispiel, weil die Erträge ihres Unternehmens bereits im Keller sind oder sie befürchten: Das wird aufgrund der sich abzeichnenden Rezession bald geschehen.

Mitarbeiter spüren Kaufkraftverlust täglich

Ihre Mitarbeiter spüren jedoch seit Monaten die Preissteigerungen beim Einkauf. Deshalb werden sie häufiger bei ihren Arbeitsgebern mit der Forderung vorstellig: „Chef, ich will und brauche mehr Geld“.

Und nicht selten untermauern sie diese mit dem Angebot eines anderen Arbeitgebers. Denn weil sie Tag für Tag spüren, wie ihre Kaufkraft schrumpft, schauen sie sich häufiger nach Job-Alternativen mit einem höheren Gehalt um. Und weil gute Fachkräfte rar sind, erhalten sie dann oft sehr schnell ein zumindest finanziell attraktives Stellenangebot und mit ihm konfrontieren sie ihren Arbeitgeber.

Wenn es um die Frage geht, wie Personalverantwortliche auf solche Forderungen von Mitarbeitern reagieren sollten, gilt es zwischen folgenden Unternehmen zu unterscheiden:

  • Unternehmen, die höhere Personalkosten relativ problemlos an ihre Kunden weitergeben können wie aktuell zum Beispiel die meisten Handwerksbetriebe.
  • Unternehmen, die dies nicht oder nur sehr schwer tun können – zum Beispiel auch, weil sie an das Tarifsystem des öffentlichen Diensts gebunden sind.

Wunsch nach Gehaltserhöhung: Das sollten Arbeitgeber tun

Keinesfalls sollten Unternehmer auf einen entsprechenden Vorstoß eines Mitarbeiters jedoch mit einer Aussage reagieren wie „Sie wollen mich erpressen“. Gerade in der aktuellen Situation mit der der hohen Inflation nicht, in der viele Arbeitnehmer extrem verunsichert sind und oft wissen: Mein Arbeitgeber erhöht auch seine Preise, weil seine Kosten gestiegen sind.

Arbeitgeber sollten vielmehr, wenn Mitarbeiter einen „Inflationsausgleich“ wünschen, hierfür zumindest Verständnis zeigen. Ansonsten ist ein Konflikt, der zu einem Bruch der Beziehung führt, vorprogrammiert. Inwieweit sie dann die gewünschte Anpassung des Lohns vollziehen, ist eine andere Sache.

Unternehmen sollten Mitarbeitern, die sie behalten möchten, zudem das Gefühl vermitteln, dass sie sich ernsthaft bemühen, ihren Wunsch nach einer Gehaltserhöhung „soweit möglich“ zu erfüllen. Denn viele Arbeitnehmer, die nicht zu den Top-Verdienern zählen, haben aktuell bereits finanzielle Probleme oder sie sehen diese auf sich zukommen, wenn die Lebenshaltungskosten weiter steigen – die Gehälter aber ohne einen Inflationsausgleich nicht.

Inflationsausgleich: Kompromiss erarbeiten

Doch wie sollte ein Arbeitgeber nun konkret reagieren, wenn ein Mitarbeiter beispielsweise als Inflationsausgleich 300 Euro mehr Gehalt pro Monat fordert, die er nicht bezahlen kann oder möchte? Dann sollte er zunächst einmal nicht in Panik verfallen, selbst wenn bereits ein Konkurrenzangebot vorliegt, denn: Dass der Arbeitnehmer das Gespräch mit ihm sucht, zeigt, dass er sich noch nicht entschieden hat.

Deshalb sollte er dem Mitarbeiter zunächst das Gefühl vermitteln, ich verstehe ihr Anliegen und nehme es ernst. Zum Beispiel mit Worten wie: „Dass Sie ein höheres Gehalt wünschen, überrascht mich nicht. Auch ich spüre – beruflich und privat – wie stark die Preise seit Monaten steigen.“ Danach sollte er zum Beispiel sagen: „Ich würde Sie sehr ungern als Mitarbeiter verlieren, da wir nun schon fünf Jahre sehr gut zusammenarbeiten und ich Sie auch als Mensch schätze“. Dann sollte er abwarten, was der Mitarbeiter sagt.

Angenommen dieser erwidert: „Auch ich arbeite gerne für Ihr Unternehmen, doch ich muss auch schauen, wie ich meine Familie ernähre und das fällt mir zunehmend schwer.“ Eine solche Aussage signalisiert Gesprächsbereitschaft – und sei es nur, weil der Mitarbeiter weiß, dass mit jedem Arbeitgeberwechsel auch Risiken verbunden sind. Hinzu kommen oft handfeste Nachteile wie längere Fahrzeiten oder ein nötiger Umzug, der ebenfalls Geld kostet. Deshalb lässt sich meist ein für beide Seiten noch tragfähiger Kompromiss finden.

Dieser kann wie folgt aussehen: Das Unternehmen gewährt dem Mitarbeiter statt der 300 Euro Gehaltserhöhung 150 Euro im Monat als Ausgleich zur Inflation – unter der Prämisse, dass er Zusatzaufgaben übernimmt. Diese Bedingung zu formulieren, ist oft nötig, um das Gehaltsgefüge nicht zu sprengen oder bei der Entlohnung nicht – offensichtlich – willkürlich zu agieren.

Notfalls, um einen zeitlichen Aufschub bitten

Angenommen nun das Unternehmen kann zurzeit real kein höheres Gehalt als Inflationsausgleich bezahlen. Dann kann sein Inhaber zum Mitarbeiter sagen:

„Ich würde Ihnen gern mehr Geld bezahlen, das geht aber aktuell nicht – auch weil noch unsicher ist, wieviel Unterstützung der Staat Betrieben wie uns gewährt. Können wir uns in ein, zwei Monaten nochmals zusammensetzen und darüber sprechen, wie es weitergeht?“

Dann besteht zumindest die Chance, dass der Arbeitnehmer, sofern er sich mit dem Unternehmen bzw. dem Arbeitgeber emotional verbunden fühlt, ihm diese Frist gewährt. Tut er dies nicht, hat sein Arbeitgeber die (mögliche) Trennung klaglos zu akzeptieren. Schließlich trennt auch er sich zuweilen von Mitarbeitern und Lieferanten, wenn aus seiner Warte das Preis-Leistungsverhältnis nicht mehr stimmt.

Haben Mitarbeiter aber eigentlich einen Anspruch auf eine Inflationsprämie? Und wenn ja, ist diese steuerfrei und wie erfolgt die Auszahlung? Alle wichtigen Fragen und Antworten finden Sie in unserem Artikel zur Inflationsausgleichsprämie.

Dr. Georg Kraus ist geschäftsführender Gesellschafter der Unternehmensberatung Kraus & Partner, Bruchsal. Er ist Lehrbeauftragter an der Universität Karlsruhe, der IAE in Aix-en-provence, der St. Gallener Business-School und der technischen Universität Clausthal.

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