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Die 9 häufigsten Gründe: In diesen Fällen droht eine Abmahnung

Was ist eine Abmahnung?

Wird eine Abmahnung erteilt, ist dies ein ernster arbeitsrechtlicher Schritt des Arbeitgebers aufgrund eines Fehlverhaltens eines Arbeitnehmers. Schließlich ist eine Abmahnung eine Vorstufe zur Kündigung. Und gerade weil dieses Thema so ernst ist, muss zwingend auf die inhaltlichen Belange geachtet werden. Denn: Nicht jedes Fehlverhalten ist Grund für eine Abmahnung. Es dürfen nur solche Verhaltensweisen abgemahnt werden, die vom Arbeitnehmer steuerbar sind.

Besonders wichtig ist dabei, dass in der Abmahnung ganz konkret benannt wird, aufgrund welches Verhaltens des Mitarbeiters abgemahnt wird. Es muss somit der konkrete Fall benannt und beschrieben werden. Damit die Abmahnung dokumentiert und somit nachweisbar ist, sollte sie immer schriftlich erfolgen.

Doch welche Gründe kommen für eine Abmahnung in Betracht? Diese neun Abmahnungsgründe sind besonders häufig:

1. Diebstahl

Begeht ein Mitarbeiter einen Diebstahl ist dies grundsätzlich ein klarer Fall für eine Abmahnung, ja mitunter sogar für eine fristlose Kündigung. Allerdings haben sich Gerichte in der jüngeren Vergangenheit mit der Frage befasst, ob es dabei eine Bagatellgrenze geben kann. Sie kamen zu dem Schluss, dass in Fällen, bei denen es lediglich um Centbeträge geht, eine Verhältnismäßigkeit erkennbar sein muss. Das heißt, es werden Punkte aus der Personalakte wie die Dauer der Betriebszugehörigkeit und das Lebensalter des Arbeitnehmers mit einbezogen. Doch auch wenn Diebstahl nicht mehr zwingend sofort zur Kündigung führt - abgemahnt werden Langfinger in jedem Fall.

2. Alkohol

Beim Thema Alkohol-Verstoß am Arbeitsplatz muss unterschieden werden: Ist der Arbeitnehmer alkoholabhängig, wird es schwer ihn abzumahnen, da er sein Verhalten suchtbedingt kaum steuern kann. Erscheint jedoch ein Mitarbeiter, der nicht alkoholkrank ist, betrunken bei der Arbeit, kann dies natürlich abgemahnt werden.

3. Krankfeiern

Wer sich krankmeldet, ohne dass er wirklich arbeitsunfähig ist, kann vom Arbeitgeber abgemahnt werden. Geschieht das Krankfeiern mit Ankündigung, ist es sogar ein Grund für eine fristlose Kündigung. Dass ein Arbeitnehmer nur vorgibt, krank zu sein, aber eigentlich voll einsatzfähig wäre, ist allerdings schwer nachzuweisen. Da müsste der Arbeitgeber schon jemanden mit offensichtlichem Verhalten wie beispielsweise als Umzugshelfer entdecken, der sich auf Grund eines schmerzenden Rückens am Morgen krankgemeldet hat.

4. Unpünktlichkeit

Auch wer es nicht schafft, pünktlich auf der Arbeit zu erscheinen, muss mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen wie einer Abmahnung rechnen, zumindest im Wiederholungsfall. Hier kann der Mitarbeiter vor allem ermahnt werden, wenn seine Unpünktlichkeit durch Achtlosigkeit oder mangelnde Voraussicht begründet ist. Weiß er z. B., dass auf der Autobahn gebaut wird und dort deshalb Stau entsteht, ist es seine Pflicht entsprechend früher loszufahren. Kein Pflichtverstoß liegt vor, wenn der Mitarbeiter aufgrund eines medizinischen Problems erst später zur Arbeit erscheinen konnte. Dies ist in der Regel laut Arbeitsrecht kein Grund für eine Abmahnung.

5. Mangelhafte Kleidung

In bestimmten Berufen kann der Chef vorgeben, wie sich die Angestellten zu kleiden haben. Dies sollte im Arbeitsvertrag geregelt werden. Wird gegen diese Vorgaben verstoßen, kann der Chef mit einer Abmahnung dagegen vorgehen und den Mitarbeiter so zur Ordnung rufen.

6. Internetnutzung

Viele Arbeitnehmer nutzen das Internet am Arbeitsplatz auch für private Erledigungen. Dies kann jedoch ein Grund für eine Abmahnung sein, wenn z. B. in einer Betriebsvereinbarung oder sogar im Arbeitsvertrag geregelt ist, dass die private Internetnutzung am Arbeitsplatz verboten ist. Auch hier gilt: Je klarer die Regeln, umso leichter kann abgemahnt werden.

7. Zu späte Krankmeldung

Im Krankheitsfall ist der Arbeitnehmer verpflichtet, sich unverzüglich beim Unternehmen krankzumelden. Schuldhaftes Verzögern ist bereits abmahnbar. Sobald feststeht, dass er die Arbeit am fraglichen Tag nicht antreten kann, muss daher die Krankmeldung erfolgen.

8. Rauchen

Gesetzlich ist in Unternehmen kein generelles Rauchverbot vorgesehen. Allerdings ist der Arbeitgeber verpflichtet, Nichtraucher vor Zigarettenqualm zu schützen. Daher kann er ein Rauchverbot aussprechen. Wer dagegen verstößt, muss mit einer Abmahnung rechnen.

9. Missachten von Anweisungen

Erteilt der Chef eindeutig eine Anweisung, die dann vom Mitarbeiter nicht befolgt wird, kann dieser für sein Verhalten abgemahnt werden. Wichtig ist hierbei, dass der Chef nachweisen können muss, was er vorgegeben hat. Wesentliche Aufgaben sollten daher immer schriftlich erteilt werden.

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