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Elektronische Krankmeldung ab 2021: So funktioniert die eAU

Dörte Neitzel

Aus für den „gelben Schein“: Die Krankmeldung auf Papier hat ab dem kommenden Jahr ausgedient. Künftig meldet der Arzt die Arbeitsunfähigkeit elektronisch (eAU). So sieht es ein Gesetzentwurf von Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) für weniger Bürokratie vor. Sie soll für knapp 550 Millionen Euro Entlastung sorgen.

Vom Papier zur digitalen Meldung

Bisher läuft es so: Der Arbeitnehmer geht zum Arzt und dieser stellt drei Bescheinigungen aus – je eine für den Patienten, die Krankenkasse und den Arbeitgeber. Für die rechtzeitige Benachrichtigung von Kasse und Betrieb, also die Versendung der AU-Bescheinigungen, ist der Patient zuständig, egal wie schlecht es ihm geht. Diesen Papierwust soll nun die elektronische Meldung ersetzen. Dabei geht es immerhin um bundesweit gut 75 Millionen Krankmeldungen, die pro Jahr ausgestellt werden, - in dreifacher Ausfertigung. Auf diese Weise könnten rund 225 Millionen bedruckte Blätter eingespart werden.

Im ersten Schritt informiert der Arzt die Krankenkasse über den Krankenstand, und zwar digital. Im zweiten Schritt benachrichtigt die Krankenkasse den Arbeitgeber über Beginn und das voraussichtliche Ende der Arbeitsunfähigkeit. Informationen zur Krankheit werden auch weiterhin nicht an den Betrieb übermittelt. Lediglich der Versand der Formulare und die damit verbundenen Kosten entfallen also.

Erfolgreiches Pilotprojekt der TK

Erprobt wurde das neue System in einem Pilotprojekt der Techniker Krankenkasse (TK). An diesem nahmen seit 2017 bundesweit über 600 Ärzte teil. Dabei hatten Versicherte die Möglichkeit, ihr ärztliches Attest vom Arzt an die Krankenkasse übermitteln zu lassen. Seit 2017 wurde nach Angaben der TK eine sechsstellige Zahl an Krankschreibungen bearbeitet. Die Weiterleitung an den Arbeitgeber mussten die Patienten jedoch noch selbst übernehmen. Nur die TK selbst sowie das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein waren auch als Arbeitgeber involviert, sodass die Weiterleitung der AU-Bescheinigung entfiel. Seit Juni 2018 können auch Ärzte aus NRW am eAU-Projekt der TK teilnehmen.

So sieht der Zeitplan für die Einführung aus

Ab 2021 soll nun der erste Schritt flächendeckend umgesetzt werden: Die Krankmeldungen werden vom Arzt zur Krankenkasse geschickt. Die Information des Arbeitgebers liegt dann noch in den Händen des Arbeitnehmers. Ab 2022 soll dann der komplette Vorgang digitalisiert sein und auch die Betriebe werden dann elektronisch von der Krankenkasse informiert.

Was ändert sich für Unternehmen?

Grundsätzlich informiert der Arbeitnehmer seinen Betrieb nach wie vor als erstes, dass er krank ist. Diese Meldung kann per Telefon, Mail oder auch SMS/WhatsApp erfolgen. War der kranke Mitarbeiter beim Arzt und wurde arbeitsunfähig geschrieben, muss der Arbeitgeber dann von sich aus bei der Krankenkasse anfragen und erhält daraufhin die eAU zugesendet - er muss also aktiv werden.

So soll die elektronische Krankmeldung (eAU) ab 2022 ablaufen.

Kritik an der elektronischen Krankmeldung

Kritik an der Neuregelung kommt von in ungewohnter Eintracht von den Gewerkschaften und den Arbeitgebern gleichermaßen. Nach Ansicht des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) könne das neue Gesetz zu gravierender Rechtsunsicherheit bei der Krankmeldung von Arbeitnehmern führen. Die Beschäftigten trügen bei der Digitalisierung des „gelben Scheins“ allein das Risiko, wenn bei der elektronischen Krankmeldung etwas schiefgehe. Auch das Einführungsdatum halten die Gewerkschaften für überambitioniert, denn von den insgesamt 170.000 Vertragsarztpraxen nähmen derzeit 77.000 noch gar nicht am Telematik-Verfahren teil. Ohne das funktioniere die eAU jedoch nicht, heißt es in der Stellungnahme des DGB.

So sieht der Gesetzentwurf denn auch vor, dass Arbeitnehmer ihre AU zwar nicht mehr einreichen, wohl aber nachweisen müssen, dass sie eine solche erhalten haben – auf Papier. „Die zu erwartenden Pannen und Ausfälle der digitalen Übermittlung sollen vollständig zu Lasten der Beschäftigten gehen“, kritisiert DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach im „Handelsblatt“. Das sei inakzeptabel und bedeute für alle Beteiligten am Ende nicht weniger, sondern mehr Bürokratie.

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