Tarifrunde abgeschlossen: Mindestlohn im Bauhauptgewerbe steigt
Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes und die IG BAU, haben sich darauf geeinigt, dass die Mindestlöhne 1 und 2 in jeweils zwei Schritten steigen:
Mindestlohn 1 (Ost und West): Ab 1. Januar 2018 von 11,30 Euro auf 11,75 Euro; ab 1. März 2019 von 11,75 Euro auf 12,20 Euro. Das entspricht einer Erhöhung von jährlich rund vier Prozent.
Mindestlohn 2 (West): Ab 1. Januar 2018 von 14,70 Euro auf 14,95 Euro; ab 1. März 2019 von 14,95 Euro auf 15,20 Euro. Das entspricht einer Erhöhung von jährlich rund 1,7 Prozent.
Mindestlohn 2 (Berlin): Ab 1. Januar 2018 von 14,55 Euro auf 14,80 Euro; ab 1. März 2019 von 14,80 Euro auf 15,05 Euro. Das entspricht einer Erhöhung von jährlich rund 1,7 Prozent.
Die Laufzeit beträgt 24 Monate und endet am 31. Dezember 2019.
Der Mindestlohn 1 gilt bundesweit für Helfertätigkeiten auf dem Bau. Der Mindestlohn 2 gilt nur in den westlichen Bundesländern. Er wird für Facharbeiter gezahlt. Der aktuelle Mindestlohn ist noch bis zum Ende des Jahres 2017 allgemeinverbindlich. Danach muss er erneut durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales für allgemeinverbindlich erklärt werden.
Zudem wurde vereinbart, eine Expertenkommission einzusetzen, die unter anderem Möglichkeiten prüfen soll, wie die Einhaltung des Mindestlohns 2 besser kontrolliert werden kann.