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ZDH: Gegen eine betriebliche Vorfinanzierung der Energiepreispauschale

"Die derzeit vorgesehene Ausgestaltung der Energiepreispauschale geht aus Sicht des Handwerks in die falsche Richtung und brächte eine nicht hinnehmbare finanzielle Belastung unserer Handwerksbetriebe in dieser ohnehin schwierigen Lage. Trotz deutlicher Warnungen im Finanzausschuss, dass die nun geplante Vorfinanzierung zahlreiche Betriebe in Liquiditätsschwierigkeiten bringen könnte, hält die Regierung offenbar an ihren bisherigen Planungen fest. Wir appellieren dringend an die politischen Entscheidungsträger in Bund und Ländern, die gesetzlichen Regelungen so zu gestalten, dass es keinesfalls zu einer Vorfinanzierung kommt, die gerade jetzt die Liquidität von Unternehmen – zumal in personalintensiven Branchen wie etwa dem Handwerk – zusätzlich belastet", erklärt ZDH-Generalsekretär Schwannecke der dpa. 

"Wenn Betriebe beispielsweise am 15. September die Löhne überweisen, ist nun geplant, dass sie die Energiepreispauschale an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an eben diesem Tage abzüglich darauf entfallender Lohnsteuer auszahlen. Das entspräche einer Vorfinanzierung von mehreren Wochen, wenn diese Betriebe nämlich erst mit der Lohnsteuer-Anmeldung am 10. Oktober die Energiepreispauschale "verrechnen" könnten. Eine solche Vorfinanzierung von mehreren Wochen ist schwer zu leisten. Damit sich die ohnehin angespannte Liquiditätssituation unserer Handwerksbetriebe nicht weiter verschlechtert, darf es nicht zu einer solchen Vorfinanzierung kommen", so Schwannecke.

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