Tachographenpflicht: Ausnahmeregeln für Handwerksbetriebe
Der Unmut über die geplante Ausdehnung der Tachographenpflicht ist immer noch groß: Am 4. Juni hatte der EU-Verkehrsausschuss das umstrittene Mobilitätspaket verabschiedet. Damit soll die Tachographenpflicht auch für Fahrzeuge ab 2,4 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht gelten. Das hätte massive Auswirkungen für Handwerksbetriebe, kritisiert u.a. der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH).
Neuer Vorschlag soll Belastungen fürs Handwerk verringern
Laut ZDH soll es einen Vorschlag des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten geben, der die Belastungen für das Handwerk minimieren soll. Demnach würden die Vorschriften des Verkehrsausschusses nur für das Transportgewerbe gelten, Handwerker könnten von einer Ausnahmeregel profitieren.
Dazu erklärt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke: „Mit der im letzten Augenblick angenommenen Formulierung berücksichtigen die Abgeordneten eine langjährige Forderung des Handwerks, Transporte außerhalb des eigentlichen Verkehrsgewerbes im Bereich unter 3,5 Tonnen von der Tachographenpflicht auszunehmen. Es kommt jetzt darauf an, dass dieses positive Zwischenergebnis in den weiteren Verhandlungen und besonders bei der abschließenden Plenumsabstimmung bestätigt wird."
Besonders in den Grenzgebieten zu Dänemark, Belgien, den Niederlanden, der Schweiz und Österreich gehörten grenzüberschreitende Tätigkeiten zum Alltag vieler Betriebe, mahnt Schwannecke weiter. Betroffene Handwerker bräuchten realistische Lösungen, um auch weiterhin ihrer Tätigkeit nachgehen zu können. Die Lenkzeiten gehörten nicht dazu, so der ZDH.
Der finale Vorschlag des EU-Verkehrsausschusses steht allerdings noch beim EU-Parlament zur Abstimmung aus. Danach müssen die Mitgliedstaaten im EU-Rat dem Beschluss zustimmen.