Mobilität für Mitarbeiter: Alles zu ÖPNV, Jobrad und Co.
Betriebsinhaber im Handwerk suchen händeringend nach Mitarbeitern - ob ausgelernt oder als Azubi. Besonders bei Betrieben, die eher ländlich gelegen sind, ergibt sich ein Problem: Wie hinkommen zum Arbeitsplatz? Arbeitgeber, die hier punkten können, haben im Rennen um Bewerber die Nasenspitze vorn. Seine Angestellten mobil zu machen ist eine Möglichkeit der Mitarbeitergewinnung und -bindung.
Hier tut sich ein ganzes Füllhorn voller Möglichkeiten auf. Jede hat ihre Vorteile und Nachteile, die wir im Folgenden beleuchten:
ÖPNV - Kosten anteilig übernehmen
Betriebe, die gut mit Bus oder Bahn zu erreichen sind, haben die Möglichkeit, ihren Arbeitnehmern Zuschüsse für die Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb mit Öffentlichen Verkehrsmitteln zu spendieren. Diese sind sogar lohnsteuersteuerfrei, etwa im Fall des sogenanntes Jobtickets und auch für das Deutschlandticket.
E-Scooter oder Motorroller
Ob elektrisch oder mit Benzin: Die Zweiräder fahren mit bis zu 45 km/h. Geeignet sind sie für Alt und Jung, denn sie dürfen ab 15 Jahren mit dem entsprechenden Führerschein gefahren werden - das gilt zumindest für Kleinfrafträder mit einem Hubraum von bis zu 50 Kubikzentimetern und einer Höchstgeschwindigkeit bis zu 45 km/h. Sowohl E-Scooter also auch Motorroller eignen sich für die Freizeit und den Weg zur Arbeit. Allerdings haben sie keine Ladefläche, höchstens einen Mini-Kofferraum, in den ein paar Einkäufe oder der Rucksack passen. Und: Im Winter wird es ungemütlich bei Wind und Schnee.
Mitarbeiter müssen E-Scooter oder Motorroller mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises pro Monat als sogenannten geldwerten Vorteil versteuern.
Lastenrad / Cargo-Bike
Lastenräder gibt es mit und ohne E-Motorunterstützung. Der Vorteil gegenüber einem E-Scooter bzw. E-Roller ist die höhere Zuladung. Das heißt: Im Notfall kann der Mitarbeiter das Lastenrad auch für einen dienstlichen Termin in der Nähe nutzen.
Warum ein Lastenrad im Handwerksbetrieb sinnvoll ist, lesen Sie hier.
Microcar / Leichtfahrzeug
Die Kleinstfahrzeuge sind für Azubis ideal. Sie lassen sich mit dem Rollerführerschein Klasse AM fahren und den kann man bereits mit 15 Jahren machen. Der Vorteil: Minderjährige Azubis sind nicht mehr auf die Fahrdienste ihrer Eltern angewiesen.
Für den Handwerksbetrieb lässt sich ein solches Goodie zudem sehr gut als Werbemittel nutzen. Zudem ist die Zuladung höher, denn einige Modelle gibt es sogar mit Pritsche! Der Nachteil: Ein Microcar fährt lediglich 45 km/h und hat nur einen begrenzten Radius, um zum Pendeln eingesetzt zu werden. Allerdings ist es um einiges komfortabler als ein Fahrrad oder Roller, da es auch in der dunklen und kalten Jahreszeit problemlos genutzt werden kann.
E-Auto kostenfrei im Betrieb laden
Ein Goodie, das zumindest keine weiteren Unterhaltskosten nach sich zieht ist die Möglichkeit, dass Mitarbeiter im Betrieb ihr E-Auto (oder auch E-Bike) kostenlos oder zumindest vergünstigt laden kann.
Vorteil für den Arbeitgeber: die Steuerfreiheit. Installiert der Arbeitgeber beim Mitarbeiter zuhause kann das einen geldwerten Vorteil bedeuten.