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Nach dem Job: Was darf ich in der Rente hinzuverdienen?

Die Grenze für den Zuverdienst beträgt jährlich 6.300 Euro. Verdienen Sie mehr dazu wird die Rente gekürzt. Durch das neue Gesetz der Flexi-Rente wurde die Grenze im Juli 2017 geändert.

Was bedeutet die Regelaltersgrenze?

Der Hinzuverdienst zur gesetzlichen Rente hängt vom Alter des Rentners ab. Ist die Regelaltersgrenze erreicht darf unbegrenzt hinzuverdient werden. Hier sind Rentner auch nicht verpflichtet den Zuverdienst der Versicherung zu melden. Allerdings kann es sein, dass die zusätzlichen Einnahmen zu versteuern sind.

Der Vorteil: Der Nettolohn ist hoch da keine Beiträge für Arbeitslosen- oder Rentenversicherung zu zahlen sind. Allerdings müssen Beiträge an die Krankenkasse entrichtet werden. Die Höhe des Gesamteinkommens ist ausschlaggebend, ob Steuern gezahlt werden müssen. Der Grundfreibetrag beträgt aktuell 9168 Euro – einschließlich Rente.

Die Regelaltersgrenze ist im Gesetz verankert. Sie ist dem Sozialgesetzbuch VI zu entnehmen und mit der Vollendung des 67. Lebensjahres offiziell erreicht. Die Änderung der Altersgrenze hat 2017 stattgefunden, Somit gilt 2017 als Übergangsjahr. Die Grenze wird schrittweise bis 2031 auf 67 Jahre angehoben und gilt für alle Rentner ab dem Jahrgang 1964. Rentner die früher geboren wurden, dürfen bereits früher den Ruhestand treten.



Wie wird Zuverdienst bei Rente versteuert?

Gibt es eine Hinzuverdienstgrenze als Rentner? Steuerfrei ist nur ein Minijob. In diesem Fall muss der Arbeitgeber die Anstellung melden und die Steuer entrichten. Findet keine pauschale Besteuerung seitens des Arbeitgebers statt sind die Einnahmen meldepflichtig und werden der Rente hinzugerechnet.

Aber: Auch Rentner können Werbungskosten geltend machen. Das sind etwaige Aufwendungen die durch den Nebenjob entstehen. Auch Sonderausgaben können von der Steuer abgesetzt werden. Hierunter fallen beispielsweise Anteile zur Kranken- und Pflegeversicherung oder Beträge zur Haftpflichtversicherung.

Sie möchten vor der Regelaltersgrenze in Ruhestand treten?

Wenn Sie vor der Regelatersgrenze in Rente gehen möchten, müssen Sie der Krankenkasse den Renteneintritt unmittelbar melden. Wer dann mehr als 6.300 Euro jährlich verdient muss mit einer Rentenkürzung rechnen. In jedem Fall müssen Frührentner den Nebenverdienst dem Rentenversicherungsträger melden. Handelt es sich bei der Anstellung um keinen Minijob ist auch an die Steuer zu denken. Rentner im Regelalter können freiwillige Beträge in die Versicherung zahlen und so Ihren Rentenbetrag steigern.

Diese Regelung gilt für alle Bundesländer und ist unabhängig von der Beschäftigungsart. Egal ob Nebenjob, selbstständig oder abhängig.

Ein Hinzuverdienst kann ein Bruttoentgelt sein, steuerrechtliche Gewinne (z.B. Einnahmen aus selbstständiger Arbeit) oder beispielsweise auch ein Vorruhestandgeld.

Was sind die Folgen bei Missachtung der Hinzueverdienstgrenze?

Wird der Grenzbetrag überschritten kommt es zu einer Teilrente. Ist der Zuverdienst zu hoch kann es passieren, dass die Rente vollständig gestrichen wird. Bei Überschreitung des Grenzbetrages muss mit einer 40-prozentigen Kürzung des zusätzlichen Verdienstes bei der Rente gerechnet werden.

Hier eine Beispielrechnung:

Maria erhält eine Altersrente von 1.050 Euro monatlich. Aus psychischen Gründen ist sie frühzeitig in Rente gegangen. Maria ist Künstlerin und verkauft monatlich mehrere Werke. Der Zuverdienst beträgt 900 Euro monatlich. Das sind 10.800 Euro jährlich. Dieser Betrag übersteigt die Höchstverdienstgrenze von 6300 Euro um 4.500 Euro jährlich. Von diesen 4.500 Euro werden 40 Prozent in der Rente einbehalten. Dass sind 1.800 Euro jährlich, bzw. 150 Euro monatlich.

Marias Rente wird also um 150 Euro monatlich gekürzt. Sie erhält mit Abzug des Zuverdiensts noch 900 Euro Teilrente monatlich.

Was passiert bei Überschreitung der Höchstrente?

Wenn das zusätzliche Einkommen aus dem Nebenverdienst und die gekürzte Altersrente das maximale Einkommen des Rentners in den letzten 15 Jahren überschreitet, greift der Hinzuverdienstdeckel. Der Hinzuverdienstdeckel ist immer individuell.

Laut oben genanntem Beispiel würde die Rechnung wie folgt lauten:

Maria hat einen Hinzuverdienstdeckel von 1.500 Euro monatlich. Maria hat monatlich 900 Euro Zuverdienst und eine Teilrente von ebenfalls 900 Euro. Das gibt einen Gesamtbetrag von 1.800 Euro. Die 1.800 Euro überschreiten den Hinzuverdienstdeckel um 300 Euro, demnach wird Marias Teilrente um 300 Euro gekürzt. Sie erhält also noch eine monatliche Teilrente von 600 Euro.

Wie funktioniert die Auszahlung?

Die Auszahlung erfolgt immer nach Prognose. Der Rentner muss im Nachhinein alle Einkommensnachweise nachreichen. Hier können zwei Szenarien eintreten.

  • Szenario 1: Die Rentenversicherung hat zu vorsichtig geschätzt, die Versicherung muss eine Nachzahlung leisten.
  • Szenario 2: Der Senior hat mehr verdient als ursprünglich angenommen, der Überschuss muss nachgezahlt werden.

Jeder Rentner kann eigenständig festlegen wie hoch die Teilrente ausfallen soll. Dementsprechend viel darf hinzuverdient werden.

Beratung bei Unsicherheiten

Wer sich bezüglich des Hinzuverdienst unsicher ist kann die Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung nutzen. Außerdem können Sie jederzeit Ihre Rentenversicherung kontaktieren und um eine Beratung bitten.

Ist eine Versicherung notwendig?

Wenn Sie bereits vor Eintritt der Rentenaltersgrenze in Rente gehen und einen Zuverdienst erhalten, müssen Sie sich unbedingt versichern lassen. Es muss ein Versicherungsbeitrag auf den Zuverdienst geleistet werden. Hierdurch wird der Rentenanspruch erhöht.

Rentner die über der Regelaltersgrenze in Rente gehen können sich ebenfalls freiwillig versichern lassen. Wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht muss die Höchstverdienstgrenze auch beachten.

Ist ein Zuverdienst in der Teilrente möglich?

Noch vor 2017 waren die Regeln für eine Teilrente sehr strikt. Heute haben Rentner die Möglichkeit die Höhe Ihrer Teilrente eigenständig festzulegen. Diese muss allerdings mindestens 10 Prozent der Vollrente betragen. Die Höchstgrenze für den Zuverdienst wird dann entsprechend angepasst.

Muss das zusätzliche Einkommen versteuert werden?

Verdient ein Rentner mehr als 450 Euro im Monat sind die Einnahmen sozialversicherungspflichtig. Zusätzliches Einkommen muss versteuert werden. Es gilt jedoch eine Steuerbefreiung, wenn der Nebenverdienst und die Rente unter dem steuerlichen Grundfreibetrag liegen.

Fazit

Mit einem Zuverdienst kann die Rentenkasse aufgefüllt werden. Allerdings sollten Rentner bedenken, dass bei einem Nebenjob noch vor Erreichung der Regelaltersgrenze, Höchstbeträge gelten. Alles was diesen Höchstbetrag übersteigt führt zur Kürzung der Teilrente. Auch die Steuer sollte bedacht werden. Lediglich ein Minijob ist steuerfrei. Der Zuverdienst ist nicht unbegrenzt möglich. Wird der Höchstdeckelbetrag überschritten kommt es zu einer zusätzlichen Kürzung der Teilrente. Ein Zuverdienst vor Eintritt der Regelalterszeit ist in jedem Fall der Versicherung zu melden.

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