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Warum Betriebe elektrische Betriebsmittel überprüfen müssen

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Der Grund dafür liegt auf der Hand: Wenn ein Defekt oder ein Mangel an einem Gerät im Betrieb vorliegt und dieses trotzdem weiterhin benutzt wird, kann es zu schweren Folgen bei den Elektrofachkräften im Betrieb kommen. Eine falsche Isolierung elektrischer Betriebsmittel kann für Menschen eine ernsthafte Gefahr darstellen. 

Welche elektrischen Betriebsmittel unterliegen der Prüfungspflicht?

Die elektrische Prüfung ist Vorschrift und eine Pflicht für sämtliche elektrischen Betriebs- und Arbeitsmittel, welche im Unternehmen zum Einsatz kommen und ist unter anderem von der Betriebssicherheitsverordnung vorgeschrieben. Dabei spielt es keine Rolle, um welche elektrischen Gegenstände es sich handel bspw. eine elektrische Fertigungs-Anlage, ein Telefon oder eine Kaffeemaschine. Alle elektrischen Geräte müssen regelmäßig überprüft werden, ebenso allfällige private Geräte von Mitarbeitern im Betrieb, wenn dieser das Mitbringen solcher Geräte mittels einer Vorschrift nicht explizit verbietet. 

Die Regelungen von der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV verlangen sogar noch einiges mehr: In den Regeln der DGUV 3 und 5 sowie im §14 der Betriebssicherheitsverordnung sind die elektrischen Geräte in ortsfeste, ortsveränderliche sowie stationäre oder nicht stationäre Betriebsmittel eingestuft. 

Wann müssen elektrische Betriebsmittel geprüft werden? 

Die Überprüfung ist immer dann unumgänglich, wenn ein neues Gerät in Betrieb genommen worden ist oder eine Instandhaltung vorgenommen wurde. Unabhängig von den Änderungen an den Arbeitsmitteln ist der Unternehmer verpflichtet, die Geräte zum Schutz des Betriebs regelmäßig überprüfen zu lassen. 

Die Dauer der Abstände bei den Überprüfungen ist von vielen verschiedenen Faktoren abhängig. Es gibt zwar in den entsprechenden Regelungen Angaben zu den angemessenen Fristen, diese dienen jedoch nur für die Orientierung und zeigen den gesetzlichen Rahmen auf, in welchem sich die Prüffrist bewegen soll. Das Zeitfenster zwischen den einzelnen Überprüfungen kann durch einen qualifizierten Fachmann und unter der Berücksichtigung von den Rahmenbedingungen sowie den Erfahrungswerten eingeschätzt werden. Die Bedienungsanleitung vom Hersteller und die betriebsinterne Gefahrenbeurteilung muss dabei ebenso berücksichtigt werden. 

Im Grundsatz gilt: Wenn ein Gerät anspruchsvollen Bedingungen ausgesetzt ist, so kann sich die Wahrscheinlichkeit von einem Mangel erhöhen. Deshalb sollte bei solchen Geräten in kürzeren Abständen eine Prüfung stattfinden. Vorwiegend die elektrischen Geräte, welche in Bädern oder einer anderen feuchten Umgebung ihren Einsatz finden, sind hiervon betroffen. Befinden sich die Betriebsmittel jedoch in einem relativ anspruchslosen Bereich wie zum Beispiel in einem Büro, können die Prüftermine flexibler gewählt werden. 

Berechtigungen zur Prüfung von elektrischen Betriebsmitteln 

Die Durchführung einer elektrischen Überprüfung ist aufgrund der Richtlinie DIN VDE 0701-0702 von einer befähigten Person auszuführen. Allerdings muss hier auch noch einmal, je nach Umfang von der Überprüfung, unterschieden werden. Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen der Elektrofachkraft und von einer elektrotechnisch angeleiteten Person. Der Unterschied findet sich definitiv in der Qualifikation; auf jeden Fall muss die Elektrofachkraft eine abgeschlossene und einschlägige Ausbildung vorweisen können sowie mindestens über ein Jahr Berufserfahrung verfügen. Nur mit diesen Voraussetzungen können allfällig auftretende Risiken und Gefahren eingeschätzt und mögliche Unfälle verhindert werden. 

Die elektrotechnisch unterwiesene Person hingegen benötigt keine spezielle Ausbildung, muss aber trotzdem sowohl theoretisch als auch praktisch unterwiesen sein, um die elektrischen Überprüfungen durchzuführen. Dabei werden insbesondere die möglichen Gefahren sowie die korrekte Verwendung von den Prüfwerkzeugen vermittelt, um die Person für die jeweiligen Durchführungen zu qualifizieren. Allerdings darf die Erstprüfung trotz der Qualifikation nur unter Aufsicht mit einer gelernten Fachkraft durchgeführt werden, damit auftretende Gefahren rechtzeitig erkannt und verhindert werden können. 

Elektrische Betriebsmittel Überprüfen: Das ist der Ablauf

Die elektrische Überprüfung besteht unter anderem aus der Sichtüberprüfung, der messtechnischen Überprüfung, der Bewertung von den Messergebnissen, einer Funktionsüberprüfung sowie der anschließenden Dokumentation. Das heißt, der Prüfer kontrolliert zuerst das Äußere des Gerätes. Gravierende Defekte oder Mängel können so direkt erkannt oder von Anfang an ausgeschlossen werden.

Wenn das Gerät diese Überprüfung bestanden hat, werden die Ströme der Elektrik gemessen und ausgewertet. Abschließend gibt es einen einfachen Funktionstest, um zu testen, ob das Gerät regelkonform funktioniert. Wenn sich das bestätigt hat, ist die Überprüfung bestanden und ist zur weiteren Verwendung freigegeben. Die Überprüfung ist dann erfolgreich, wenn das Gerät von Außen in einem einwandfreien Zustand ist und die Ergebnisse der Messungen von den einzelnen Überprüfungen innerhalb von dem vorgeschriebenen Toleranzbereich liegen. Die Beurteilung von den Ergebnissen muss in jedem Fall durch eine Elektrofachkraft ausgeführt werden. 

Wenn eine elektrotechnisch unterwiesene Person die Überprüfung durchführen soll, dann benötigt es spezielle Prüfgeräte mit einer vereinfachten Anzeige. Das ist der grundsätzliche Aufbau von einer elektrischen Überprüfung. Je nach der Schutzklasse von den einzelnen Geräten sieht die Verordnung nach DIN VDE 0701-0702 weitere Überprüfungen vor, sodass sich für Geräte in den der Schutzklasse 1, 2 und 3 unterschiedliche Überprüfungsabläufe ergeben. 

Überprüfung von Geräten in der Schutzklasse 1

Die Schutzklasse 1 definiert, dass die jeweiligen elektrischen Betriebsmittel mit einem Schutzleiter zwischen der Netzanbindung und den Geräten ausgestattet sein müssen, sodass sich der folgende Ablauf einer Überprüfung ergibt

  • Sichtüberprüfung 
  • Überprüfung vom Schutzleiter 
  • die Messung vom Isolationswiderstand 
  • die Messung vom Schutzleiterstrom 
  • die Messung vom Berührungsstrom 
  • der Nachweis für eine sichere Trennung 
  • die Funktionsüberprüfung 
  • die Beurteilung und Dokumentation  

Zu der Schutzklasse 1 zählen vorwiegend die Großgeräte, beispielsweise eine elektrische Anlage oder eine Spülmaschine, bei welchen die Spannung für Menschen besonders gefährlich sein kann. Die Geräte in der Schutzklasse 1 müssen deshalb ein paar Überprüfungsschritte mehr bestehen, damit allfällige Risiken bei der Benutzung nachhaltig ausgeschlossen sind. 

Überprüfung von Geräten in der Schutzklasse 2 

Die Schutzklasse 2 sieht vor, dass Geräten über eine doppelte oder wenigstens eine verstärkte Isolation verfügen, welche die Benutzer vor einem Stromschlag schützen. Dazu ist folgende Überprüfung nötig: 

  • die Sichtüberprüfung 
  • die Messung vom Isolationswiderstand 
  • die Messung vom Berührungsstrom  
  • der Nachweis einer sicheren Trennung 
  • die Funktionsüberprüfung 
  • die Beurteilung und Dokumentation  

Der Ablauf hierbei unterscheidet sich im Wegfall von der Überprüfung des Schutzleiters, welcher in dieser Schutzklasse nicht vorgesehen ist. Diese Klasse beinhaltet beispielsweise Handkreissägen oder Bohrmaschinen. 

Überprüfung von Geräten in der Schutzklasse 3

Geräte in der Schutzklasse 3 verfügen in der Regel mit einer Sicherheitsklein- oder einer Schutzkleinspannung, das heißt mit einer Wechselspannung von Maximum 50 Volt sowie einer Gleichspannung von maximal 120 Volt. Die Überprüfung dazu sieht Folgendes vor

  • die Sichtüberprüfung 
  • die Messung vom Isolationswiderstand 
  • der Nachweis von einer sicheren Trennung 
  • die Funktionsüberprüfung 
  • die Beurteilung und Dokumentation  

In den Bereich von der Schutzklasse 3 fallen vorwiegend Kleingeräte, welche lediglich über einen Adapter am Stromnetz angeschlossen sind. 

Dokumentation von elektrischen Überprüfungen 

Eine bestandene Überprüfung kann mit diversen Möglichkeiten dokumentiert werden, es sind keine Vorschriften in einer bestimmen Form vorgesehen. Ein Überprüfungsbuch beispielsweise kann eine gute Möglichkeit sein, welches eine umfassende Übersicht über die Entwicklung von den Ergebnissen zeigt. Dokumentation mittels Erfassungsbögen oder Karteikarten sind ebenfalls möglich.

Mit der fortschreitenden Digitalisierung jedoch setzen sich die Dokumentationen mittels EDV immer mehr durch. Dazu werden die Ergebnisse von den ermittelten Daten in einer dafür vorgesehenen Überprüfungssoftware mit der Anbindung an eine Datenbank hinterlegt und sind damit jederzeit abrufbereit. Durch die zusätzlichen Verbindungen mit den Barcoden von den Inventarkennzeichnungen sowie einem Barcodescanner für die digitale Datenerfassung sind allfällige Fehler auf ein Minimum reduziert. 

Das Anbringen von den Elektroprüfplaketten am geprüften Gerät hat sich sehr bewährt. Diese Plaketten sind zwar keine Vorschrift, zeigen aber die maßgeblichen Daten direkt am jeweiligen Gerät an und bieten eine zuverlässige Gedächtnisstütze für nachfolgende Prüftermine. 

Kabel bilden keine Ausnahme: die aus Vinyl und flexiblen Kabelprüfplaketten sind bei der Kennzeichnung von elektrischen Leitungen äußerst hilfreich. Je nach Ausführung der Plaketten können sie für diverse Überprüfungen eingesetzt werden. Diese sind entweder allgemein gehalten und zeigen lediglich den nächsten Prüftermin an, während die Prüfplaketten nach VDE oder anderen Regelungen detaillierte Angaben enthalten.

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