Ab Juni: Verstöße gegen Elektro-Rücknahmepflichten werden teuer
Ab 01.06. muss der Handel bei einem Verstoß gegen seine Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronikaltgeräte mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro rechnen. Eine entsprechende Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes ist nun in Kraft getreten.
Der Bußgeldtatbestand ermöglicht es den zuständigen Länderbehörden, zukünftig effektiver gegen Händler vorzugehen, die Verbrauchern und Verbraucherinnen die Rücknahme ausgedienter Elektrogeräte erschweren oder verweigern – sowohl im Einzelhandel vor Ort als auch im Onlinehandel. Je nach Schwere des Verstoßes kann ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro verhängt werden.
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz war am 24. Oktober 2015 in Kraft getreten. Die Rücknahmepflicht gilt für Händler mit einer Verkaufs- bzw. Versand- und Lagerfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 m2. Sofern der Kunde ein Neugerät erwirbt, kann er ein gleichartiges Altgerät kostenlos zurückgeben. Kleine Elektro-und Elektronikaltgeräte (keine Kantenlänge größer als 25 cm) können ohne Neukauf eines entsprechenden Gerätes zurückgegeben werden.