Bildungsurlaub im Handwerk: Wo ist was möglich?
Was ist Bildungsurlaub?
Bildungsurlaub wird auch als Bildungsfreistellung oder Bildungszeit bezeichnet. Er ist eine besondere Form des bezahlten Urlaubs, die der beruflichen, politischen oder allgemeinen Weiterbildung dient. Das wichtige zur „normalen“ Fortbildung ist, dass Bildungsurlaub nichts mit der aktuellen Beschäftigung zu tun haben muss.
Betriebe müssen Bildungsurlaub zusätzlich zum regulären Urlaubsanspruch gewähren, das heißt, er darf nicht vom normalen Urlaub abgezogen werden. Der Arbeitgeber muss die Arbeitnehmer für die Dauer der Weiterbildung von der Arbeit freistellen und das Gehalt weiterzahlen. Was es nicht einfacher macht: Bildungsurlaub ist Ländersache. Die Regelungen können daher je nach Bundesland variieren.
Wo gibt es einen Anspruch auf Bildungsurlaub?
In Deutschland gibt es in 14 von 16 Bundesländern einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub. Außer in den Freistaaten Sachsen und Bayern können Arbeitnehmer Bildungsurlaub beantragen.
Wer kann Bildungsurlaub nehmen?
Der gesetzliche Anspruch gilt für alle Arbeitnehmer und Auszubildenden die eine Mindestzeit beim aktuellen Arbeitgeber als Angestellte beschäftigt sind. Wie lang der Zeitraum ist, hängt vom Bundesland ab, in Bremen sind es beispielsweise nur drei Monate, in Baden-Württemberg sind es zwölf Monate. Die meisten anderen Bundesländer schreiben sechs Monate vor.
In Baden-Württemberg fallen auch Dual-Studierende sowie Landesbeamte unter die Regelung, während in den meisten anderen Bundesländern Beamte, Richter und Zivildienstleistende vom Bildungsurlaub ausgeschlossen sind.
Wichtig: Maßgeblich für den Anspruch auf Bildungsurlaub ist der Arbeitsort, nicht der Firmensitz und auch nicht der Wohnort des Arbeitnehmenden.
Welchen Anspruch auf Bildungsurlaub haben Teilzeitkräfte?
Hier kommt es auf die Zahl der festen Arbeitstage pro Woche an. Für Teilzeitkräfte reduziert sich der Anspruch auf Bildungsurlaub nämlich entsprechend der Anzahl der Arbeitstage pro Woche. Das heißt: Wer an vier Tagen pro Woche arbeitet, erhält 4/5 des Anspruchs auf Bildungsurlaub, bei drei Tagen sind es drei Fünftel, also in der Regel drei Tage.. Teilzeitkräfte, die an jedem Wochentag arbeiten, haben den vollen Anspruch.
Wie lange geht der Bildungsurlaub?
In der Regel besteht gesetzlicher Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub Tage pro Jahr. Nur im Saarland sind es gesetzlich festgelegte drei Tage. Diese Tage müssen in der Regel innerhalb eines Jahres genommen werden – ob einzeln oder am Stück. In Berlin dürfen Arbeitnehmer ihre Bildungsurlaubstage über zwei Jahre ansammeln, sodass bis zu zehn Tage am Stück genommen werden können.
Welche Kurse zählen als Bildungsurlaub?
Bildungsurlaub kann für berufliche, politische oder allgemeine Weiterbildung genutzt werden. Die Weiterbildung muss nicht zwingend mit der aktuellen beruflichen Tätigkeit in Verbindung stehen, können es aber. Folgende Möglichkeiten gibt es:
1. Berufliche Weiterbildungen: Kurse und Seminare, die berufliche Kompetenzen erweitern oder vertiefen, sind in der Regel anerkannt. Dazu können gehören:
- Fachspezifische Fortbildungen
- IT- und Computerkurse
- Managementseminare
- Kommunikations- und Präsentationstrainings
2. Politische Bildung: Veranstaltungen zur politischen Bildung sind in vielen Bundesländern anerkannt. Diese können Themen wie Demokratie, Gesellschaft oder aktuelle politische Entwicklungen behandeln.
3. Sprachkurse: Viele Bundesländer erkennen Sprachkurse als Bildungsurlaub an, insbesondere wenn sie einen beruflichen Bezug haben.
4. Gesundheitsbildung: In einigen Bundesländern werden auch Kurse zur Gesundheitsförderung oder Stressbewältigung anerkannt.
5. Allgemeinbildende Kurse: Je nach Bundesland können auch allgemeinbildende Kurse zu Themen wie Kultur, Geschichte oder Wissenschaft anerkannt werden.
Dürfen alle Kurse als Bildungsurlaub besucht werden?
Die Kurse oder Seminare müssen von anerkannten Bildungsträgern durchgeführt und für den Bildungsurlaub zugelassen sein. Die Anforderungen an anerkannte Bildungsurlaubsveranstaltungen unterscheiden sich jedoch.
So müssen in NRW und Baden-Württemberg die Anbieter selbst zertifiziert sein. In den anderen Bundesländern werden die einzelnen Seminare von den zuständigen Ministerien geprüft und anerkannt. Es gibt auch bundeslandübergreifende Zertifizierungen, diese machen es den Interessenten leichter, denn die meisten Bundesländer handhaben es so, dass Bildungsurlaubende nur Kurse besuchen dürfen, die in dem Bundesland anerkannt sind, in dem der Angestellte arbeitet.
Hamburg hat hier eine Spezialregelung, wonach Veranstaltungen in anderen Bundesländern besucht werden können, sofern sie den Hamburger Kriterien entsprechen. Die Kurse müssen also nicht explizit in Hamburg zertifiziert sein. Im Saarland müssen die Teilnehmer ab dem dritten Tag die Hälfte der Zeit als Privatzeit einbringen.
Generell sind Bildungsurlaubskurse in Präsenz, als Online-Veranstaltung oder hybrid möglich.
Wird der Bildungsurlaub vom Arbeitgeber bezahlt?
Die Kosten für die Weiterbildungsveranstaltung, die als Bildungsurlaub besucht wird, tragen in der Regel die Arbeitnehmer selbst. Darunter fallen Kursgebühren, Fahrtkosten und gegebenenfalls Übernachtungskosten. Diese können in der Steuererklärung aber als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Der Arbeitgeber muss während des Bildungsurlaubs allerdings das Gehalt weiterzahlen.
Wie beantrage ich Bildungsurlaub?
Im ersten Schritt wählen Arbeitnehmer die passende Veranstaltung aus – sie muss für das Bundesland zertifiziert sein, in dem der Arbeitsort liegt.
Im zweiten Schritt wird der Arbeitgeber über die Weiterbildung und den Termin informiert. Er muss der Freistellung zustimmen, wobei Ablehnungen nur in Ausnahmen möglich sind. Daher sind Alternativtermine oder -kurse eine Möglichkeit, um eine gute Gesprächsbasis zu schaffen. Dieses Gespräch sollte früh genug, also mindestens acht bis sechs Wochen vor der geplanten Veranstaltung stattfinden.
Dann erst erfolgt die verbindliche Anmeldung beim Veranstaltungsanbieter.
Nach der Teilnahme an der Weiterbildung benötigt der Arbeitgeber eine Teilnahmebescheinigung, da er in der Zeit den Lohn weitergezahlt hat.