IWO-Kritik am EWärmeG: Was bringt es wirklich?
Das Institut für Wärme und Öltechnik nimmt Stellung zu den Ergebnissen der jüngst im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg erstellte Evaluation zum Erneuerbare-Wärme-Gesetz EWärmeG. Die Evaluation ergab u.a., dass durch das EWärmeG im Wohngebäude-Bestand mehr als 220.000 Tonnen CO2 jährlich eingespart werden.
„Die Ergebnisse des Evaluationsberichtes zeigen, dass sich die Energiewende im Gebäudebereich nicht einfach anordnen lässt“, erklärt IWO-Geschäftsführer Adrian Willig. So gaben etwa rund 75% der im Rahmen der Untersuchung befragten, verpflichteten Eigentümer an, dass das EWärmeG gar keinen Einfluss auf die Wahl ihres Heizungssystems gehabt habe. Auch eine, oft als Attentismus bezeichnete, Verlangsamung der Modernisierungsaktivitäten in Baden-Württemberg kann dem Bericht entnommen werden. Bestätigt wird dies auch durch Befragungsergebnisse von Handwerkern. Dass Heizungskunden den Austausch verzögern, sagten 91%. Dass Eigentümer eine Reparatur dem Heizungstausch vorziehen würden, meinten 86% der befragten Handwerker.
Lieber Anreize statt Vorschriften
„Die positiven Auswirkungen des Gesetzes sind überschaubar. Ein gutes Vorbild für andere Bundesländer ist das nicht“, betont Willig. Lediglich die Zahl der Energieberatungen hat sich im Berichtszeitraum positiv entwickelt. Ein Durchbruch bei den notwendigen Gebäudesanierungen ist hingegen bislang ausgeblieben.
„Um die Klimaschutzziele im Wärmemarkt zu erreichen, brauchen Hauseigentümer keine Vorschriften, sondern attraktive Anreize. Das könnte zum Beispiel eine steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierungen einschließlich Heizungsmodernisierung sein. Schließlich sind es ja gerade die Eigenheimbesitzer, die die notwendigen Maßnahmen bezahlen müssen“, so Willig. Um die Bürger im Bundesland mehr mitzunehmen und zu motivieren, sollten bei der Modernisierung auch die Effizienzgewinne der neuen Heizanlage im Rahmen des Gesetzes anerkannt werden. „Zusätzlich würde ein Massenbilanzsystem zur Einspeisung der Biokomponente bei Öl und Gas die Kosten senken und damit den Klimaschutz ebenfalls voranbringen.“
Die im Sommer 2015 in Kraft getretene novellierte Fassung des EWärmeG verpflichtet Hauseigentümer, nach einer Heizungsmodernisierung 15% der Wärme aus erneuerbaren Energien zu beziehen. Wer eine Öl-Brennwertheizung einbauen lässt, kann diese Auflage unter anderem durch die Nutzung von Bioheizöl und die Erstellung eines Sanierungsfahrplans erfüllen. „Innovativ ist die Erfüllungsoption durch eine Photovoltaikanlage, denn sie steigert den Autarkiegrad des Gebäudes, lässt sich einfach installieren, betreiben und mit der neuen Heizung kombinieren. Das zeigen auch die Untersuchungsergebnisse entsprechender IWO-Modellvorhaben“, berichtet Willig. „Insofern ist es zumindest positiv zu bewerten, dass diese Lösung als Erfüllungsoption Anerkennung findet.“