Neue Anträge für Effizienzhäuser 40 wieder ab 20. April möglich
Nach der Zwangspause seit dem 24. Januar 2022 gibt es einen Neustart bei der Neubauförderung für Wohn- und Nichtwohngebäude im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Ab dem 20.04.2022 können wieder neue Anträge bei der KfW für das Programm „Effizienzhaus / Effizienzgebäude 40 (EH/EG40) – Neubauförderung mit modifizierten Förderbedingungen“ gestellt werden.
Die Förderung ist in dieser Form bis zum 31. Dezember 2022 befristet. Allerdings steht bis dahin nur ein Budget von 1 Mrd. Euro für die Neubauförderung zur Verfügung, das nach dem Windhundprinzip vergeben wird.
Gas-Heizungen werden nicht mehr gefördert
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck: „Ich freue mich sehr, dass die Neubauförderung mit einem Angebot für Wohn- und Nichtwohngebäude bald wieder starten kann. Damit fördern wir energieeffiziente Neubauten. Das ist eine Maßnahme, um bei Neubauten den Energieverbrauch zu senken. Das Budget ist wie angekündigt auf 1 Mrd. Euro begrenzt.
Man muss sich darauf einstellen, dass diese sehr schnell ausgeschöpft sein wird. Um dennoch möglichst vielen Antragstellern eine Förderung zu ermöglichen, haben wir die Fördersätze reduziert. Auch die Förderbedingungen ändern wir: Wir beenden unter anderem einen Anachronismus und fördern künftig nicht mehr den Einbau von Gas-Heizungen. Das ist politisch allemal angezeigt.
Der Neustart der Neubauförderung geht mit einer schrittweisen Neuausrichtung der Neubauförderung einher. Ziel ist es, diese Zug um Zug auf immer mehr Nachhaltigkeit und Effizienz auszurichten. Parallel werden wir prioritär die dringend notwendige Sanierung fördern. Sie ist enorm wichtig, um im Gebäudebereich beim Klimaschutz voranzukommen. Hier gibt es eine sehr erfreuliche hohe Dynamik, die hilft, Energie und Energiekosten zu sparen.“
Neuausrichtung der Neubauförderung
Die bis zum Antragsstopp am 24. Januar 2022 eingegangen Anträge werden bearbeitet und von der KfW nach den bis dahin geltenden Programmkriterien geprüft; die förderfähigen Anträge werden genehmigt. Die Neuausrichtung der Neubauförderung soll in drei Schritten erfolgen:
Schritt 1 ist der ab dem 20. April 2022 erfolgende Neustart der EH40-Neubauförderung. Damit angesichts des auf 1 Mrd. Euro begrenzten Fördervolumens möglichst viele Antragsteller eine Förderung erhalten können, werden die Förderkonditionen angepasst: Die Fördersätze werden halbiert. Im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) rechnet man damit, dass die Mittel trotzdem sehr schnell ausgeschöpft sein werden, und für einen Anschluss gesorgt:
In einem 2. Schritt wird – im Fall der Ausschöpfung des Budgets für dieses Jahr – die Neubauförderung im Programm EH40-Nachhaltigkeit (EH40-NH) nahtlos mit anspruchsvolleren Konditionen fortgeführt. Das Programm EH40-Nachhaltigkeit ermöglicht eine Neubauförderung nur noch in Kombination mit dem Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen (QNG). Dieses Programm in Stufe 2 soll bis zum 31.12.2022 gelten.
Das QNG ist bereits seit Mitte 2021 optionaler Teil der BEG-Förderung (Bonus im Rahmen der sogenannten „Nachhaltigkeitsklasse“ der BEG) und wird in der zweiten Stufe dann verpflichtend. Damit soll ein Signal für die Neuausrichtung auf nachhaltiges Bauen gesetzt werden. Siehe auch: Informationsportal Nachhaltiges Bauen
Als 3. und finaler Schritt ist ab Januar 2023 ein neues umfassendes Programm mit dem Titel „Klimafreundliches Bauen“ vorgesehen. Dieses Programm entwickelt das Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen weiter und wird insbesondere die Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus der Gebäude noch stärker in den Fokus stellen. Die genaue Justierung des Programmes wird noch erarbeitet.
Weitere Informationen des BMWK zu den Konditionen
Statements aus der Branche
Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) warnt, dass das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude das Bauen hemmen wird. Felix Pakleppa, ZDB-Hauptgeschäftsführer: „Es ist gut und wichtig, dass rund drei Monate nach dem abrupten Stopp die Förderung wieder aufgenommen wird und neue Anträge eingereicht werden können.
Aber: Auch mit einer Halbierung der Kreditsätze wird das Budget innerhalb sehr kurzer Zeit aufgebraucht sein. Dass die Förderung für Gas-Heizungen komplett ausfällt, wird daran nichts ändern. Ein Qualitätssiegel Nachhaltiges Bauen in diesem Jahr dann noch zur Fördervoraussetzung zu machen, wird für viele Bauwillige zusätzlich zum Hemmnis werden. Für die Vergabe des Siegels gibt es nicht ansatzweise genügend Prüfkapazitäten.
Es kommt jetzt darauf an, die Rahmenbedingungen für das ab 2023 laufende Programm ‚Klimafreundliches Bauen‘ möglichst früh zu definieren. Bauherren und Unternehmen brauchen wieder verlässliche Rahmenbedingungen und langfristige Planungssicherheit.“
Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW mahnt, dass bei der Neubauförderung Verlässlichkeit durchgehend gesichert werden muss. Axel Gedaschko, Präsident des GdW: „Zunächst einmal freuen wir uns natürlich, dass die Neubauförderung im Rahmen der BEG nun nach dem völligen Stillstand wieder startet. Wir befürchten allerdings, dass die angekündigte Milliarde sehr schnell ausgeschöpft sein wird. Denn gut die Hälfte der Wohneinheiten, die ursprünglich im frei finanzierten Wohnungsbau in diesem Jahr im EH55-Standard umgesetzt werden sollten, werden auf EH40 umgeplant. Dabei geht es allein bei den Wohnungsunternehmen um rund 40 000 zusätzliche Wohneinheiten.
Wir können das Ministerium nur darin bekräftigen, dass ein abrupter Programmstopp, wie am 24. Januar 2022, in jedem Fall vermieden werden muss. Um sicherzustellen, dass eine Anschlussförderung gesichert ist, muss der Bundestag hier gegebenenfalls weitere Mittel aus dem Haushalt bereitstellen. Unsere Unternehmen brauchen Verlässlichkeit, dass sie nach dem Ausschöpfen der vorgesehenen Milliarde nicht im Regen stehen werden.
Auch ist bislang nicht klar, wie der Übergang zur neuen Förderung, die es ab 2023 geben soll, vonstattengehen wird. Die Bundesregierung muss jetzt dafür sorgen, dass die Wohnungsunternehmen ihre Vorhaben für den Zeitraum ab 2023 rechtzeitig planen können und kein Bruch entsteht. Dafür müssen die Förderbedingungen bekannt sein. Nur so kann das Ziel des bezahlbaren und klimaschonenden Mietwohnens erreicht werden.“