Einbruchschutz: KfW fördert wieder Sicherheitsmaßnahmen
Am 3. Januar 2022 wurde das Programm Investitionszuschuss Einbruchschutz (455-E) gestoppt. Ab sofort läuft das Programm wieder und die KfW unterstützt umfassende Sicherheitsmaßnahmen mit einem Kredit bis 50.000 Euro oder einen Zuschuss von bis zu 1.600 Euro, den die Antragssteller nicht zurückzahlen müssen.
Eine wichtige Voraussetzung für die staatliche Förderung ist, dass der Antrag über das KfW-Zuschussportal vor Beginn der Arbeiten gestellt werden muss. Zudem weist die KfW-Bank darauf hin, dass der Einbau durch ein Fachunternehmen durchgeführt werden muss. Nur so sei ein fachgerechter Einbau gewährleistet, der die Voraussetzung für einen ordnungsgemäßen Einbruchschutz ist über alle Klassen hinweg erfüllt.
Mit dem KfW-Programm 455-E werden folgende Maßnahmen gefördert:
- einbruchhemmende Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren
- einbruchhemmende Garagentore und -zugänge
- Nachrüstsysteme für Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren, z. B. Türzusatzschlösser, Querriegelschlösser mit/ohne Sperrbügel, Kastenriegelschlösser
- Nachrüstsysteme für Fenster und Fenstertüren, z. B. aufschraubbare Fensterstangenschlösser, abschließbare Fenstergriffe, Bandseitensicherungen, Pilzkopfverriegelungen
- einbruchhemmende Gitter, Klapp- und Rollläden sowie Lichtschachtabdeckungen
- Einbruch- und Überfallmeldeanlagen (Hinweis: Infraschallanlagen werden nicht gefördert)
- Gefahrenwarnanlagen sowie Sicherheitstechnik in Smarthome-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion
Nicht gefördert werden:
- baugebundene Assistenzsysteme, wie Gegensprechanlagen und Kamerasysteme. Dafür gibt es andere Förderprogramme
- Ferienhäuser und -wohnungen, Boardinghäuser als Beherbergungsbetrieb
- gewerblich genutzte Flächen und Gebäude
- einbruchhemmende Folien an Verglasungen von Haus- und Wohnungseingangstüren sowie Fenster- und Fenstertüren
- digitale Geräte zur Unterhaltungselektronik wie Smartphones oder Tablets
Höhe des Zuschusses pro Antrag
Bei Maßnahmen zum Einbruchschutz zahl die KfW einen Zuschuss für förderfähige Investitionskosten von mindestens 500 Euro pro Antrag bis maximal 15.000 Euro je Wohneinheit. Bei förderfähigen Investitionskosten unter 500 Euro erhalten Antragssteller keinen Zuschuss. Bei Kosten zwischen 500 und 1.000 Euro liegt die Förderung bei 20 Prozent und bei 1.000 bis 15.000 Euro noch 10 Prozent.
Beispiel: Sollen einbruchhemmende Maßnahmen in Höhe von insgesamt 5.000 Euro durchgeführt werden. Dann erhalten Antragssteller für die ersten 1.000 Euro einen Zuschuss von 20 % (= 200 Euro) und für die restlichen 4.000 Euro 10 % Zuschuss (= 400 Euro). Insgesamt bekommen die Antragssteller also einen Investitionszuschuss von 600 Euro.
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