Digitaler Arbeitsvertrag: Definition, Vorteile und Nachteile
Geht es nach der Bundesregierung, benötigen Arbeitgeber und Mitarbeiter künftig kein Papier und keinen Kugelschreiber mehr, um einen Arbeitsvertrag zu schließen. Das soll im noch zu verabschiedenden Bürokratieentlastungsgesetz festgelegt werden. Danach benötigt ein Vertrag künftig statt der Schriftform nur noch die Textform.
Was ist ein digitaler Arbeitsvertrag?
Bislang gilt laut § 126 Abs. 1 BGB die Schriftform für einen Arbeitsvertrag. Das heißt, es braucht auf jeden Fall die eigenhändige Unterschrift des Arbeitgebers. Das ist nötig, da arbeitgeberseits alle wesentlichen Vertragsbedingungen des Arbeitsverhältnisses „schriftlich niedergelegt“, unterzeichnet und dem Arbeitnehmer ausgehändigt werden müssen – laut Nachweisgesetz (NachwG).
§ 2 NachwG schließt diesen Nachweis in elektronischer Form bislang kategorisch aus. Dadurch zwingt das Gesetz den Arbeitgebern einen hohen bürokratischen Aufwand auf. Mit der Textform soll das künftig entfallen. Dann kann das Dokument auch als PDF oder in anderer Form erstellt werden und mithilfe einer elektronisch qualifizierten Signatur unterzeichnet werden.
Laut Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) soll das Nachweisgesetz künftig den Nachweis wesentlicher Vertragsbedingungen in Textform ermöglichen, sofern das Dokument für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zugänglich ist, gespeichert und ausgedruckt werden kann und der Arbeitgeber einen Übermittlungs- und Empfangsnachweis erhält.
Das heißt: Betriebe müssen, um die Nachweispflicht zu erfüllen, künftig wohl einen Übermittlungs- und Empfangsnachweis beibringen.
Vorteile des digitalen Arbeitsvertrags
Die digitale Form des Arbeitsvertrags kann Unternehmen bürokratisch nennenswert entlasten – vor allem große Unternehmen, die häufig Mitarbeiter anstellen. Ausdrucken, Wegschicken und Abheften entfallen. Es gibt also keine Medienbrüche.
Nicht zu vernachlässigen ist auch der zeitliche Vorteil, eine Mail ist schnell verschickt und auch schnell beantwortet. So können auch zeitkritische Arbeitsverträge fix erledigt werden und das zudem ortsunabhängig.
Alles in Allem ein Schritt in Richtung papierloses Büro.
Nachteile des digitalen Arbeitsvertrags
Auch, wenn die Schriftform gegen die Textform ausgetauscht werden soll, bleiben bürokratische Reste: Die Kündigung bzw. ein Aufhebungsvertrag kann auch künftig nicht digital abgewickelt werden. Auch befristete Arbeitsverhältnisse benötigen weiter zwingend eine Schriftform.
Auch nachvertragliche Wettbewerbsverbote umfasst der digitale Arbeitsvertrag nicht. Hier muss der Arbeitgeber das Dokument weiterhin schriftlich und mit händischer Unterschrift versehen an den künftigen Mitarbeiter übergeben.
Arbeitszeugnisse müssen auch künftig prinzipiell auf Papier und mit eigenhändiger Unterschrift versehen werden. Nur mit Einwilligung des Mitarbeiters darf es „in einer anderen nachweisbaren Form“ ausgestellt werden – unter Verwendung einer elektronisch qualifizierten Signatur.
Welche Branchen sind vom digitalen Arbeitsvertrag ausgenommen?
Keine digitalen Arbeitsverträge sollen Betriebe der folgenden Branchen ausstellen dürfen:
- Baugewerbe
- Gebäudereiniger
- Gastgewerbe
- Fleischwirtschaft
- Spediteure.
Diese Branchen sind auch im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannt.
Fazit
Insgesamt findet mit der geplanten Einführung der Textform statt der Schriftform in das NachwG ein längst überfälliger Schritt in Richtung weniger Bürokratie und mehr Digitalisierung statt. Möglicherweise entstehen an anderer Stelle aber wieder neue Hürden, etwa durch den Übermittlungs- und Empfangsnachweis. Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger hat sich zu der Gesetzesänderung zumindes schon einmal positiv geäußert.