Brückentage 2023: So gibt es mehr Urlaub
Wer gerade seinen Urlaub für 2023 plant, kann sich über zwei arbeitnehmerfreundliche Gerichtsurteile zum Thema Verfall von Resturlaub freuen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die Vorschriften des Bundesurlaubsgesetzes nach den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in zwei Entscheidungen neu ausgelegt. Gut zu wissen: Arbeitgeber müssen zum Urlaub auffordern und Urlaub verjährt nicht automatisch. Mehr zu den Hintergründen steht hier.
Mit einem Brückentag in ein XXL-Wochenende
Es sind in der Tat nur zwei bundesweite Feiertage, nach oder vor denen sich laut ARAG-Experten dieses Jahr ein Brückentag anbietet, um vier Tage Urlaub zu machen: Christi Himmelfahrt fällt stets auf einen Donnerstag; dieses Jahr ist es der 18. Mai. Wer sich also Freitag, den 19. Mai freischaufelt, kann sich über ein langes Wochenende freuen. Ferner fällt der Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober 2023 auf einen Dienstag. Hier könnte man mit einem Urlaubstag am 2. Oktober das Wochenende verlängern.
Fronleichnam, immerhin in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, im Saarland sowie in Teilen von Sachsen und Thüringen frei, ist am 8. Juni und fällt – wie immer – auf einen Donnerstag, kann also mit einem freien Freitag zu einem langen Wochenende überbrückt werden.
Wer in Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein oder Thüringen wohnt, sollte sich den 1. November sichern, um vier freie Tage zu genießen. Denn in diesen Bundesländern ist der Reformationstag am 31. Oktober ein gesetzlicher Feiertag und der fällt dieses Jahr auf einen Dienstag.
Ebenfalls an einem Dienstag – und damit optimal für einen Brückentag am Montag – sind das Augsburger Friedensfest am 8. August, sowie Mariä Himmelfahrt am 15. August, worüber sich Bayern und Saarländer freuen dürfen.
Ein langes Wochenende ohne Urlaubstag
Über das erste lange Wochenende, ohne einen zusätzlichen Tag Urlaub nehmen zu müssen, können sich Arbeitnehmer zum Osterfest freuen, das dieses Jahr recht früh gefeiert wird: Der Ostermontag ist am 10. April. Der Tag der Arbeit am ersten Mai fällt in diesem Jahr auf einen Montag. Dieses Wochenende ist also ebenfalls ohne Urlaubstag etwas länger. Das lange Pfingstwochenende dauert 2023 bis Montag, den 29. Mai.
Ungünstige Feiertage mitten in der Woche
Berliner müssen 2023 zwei Urlaubstage opfern, um aus dem Internationalen Frauentag, der nur in der Hauptstadt ein gesetzlicher Feiertag ist, Profit zu schlagen. Denn der 8. März ist ein Mittwoch. Mit zwei Brückentagen winkt dann allerdings eine fünftägige Urlaubs-Kurzwoche. Das Gleiche gilt für den Weltkindertag am 20. September, der ebenfalls auf einen Mittwoch fällt und nur in Thüringen ein Feiertag ist. Auch der Buß- und Bettag am 22. November ist an einem Mittwoch und gilt nur für Sachsen.
Allerheiligen liegt ungünstig
Allerheiligen am 1. November liegt in diesem Jahr ungünstig an einem Mittwoch. Dieser Tag ist in fünf Bundesländern – Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland – ein sogenannter stiller Feiertag. Zwar finden am Vorabend oft Halloween-Partys statt, doch an Allerheiligen selbst sind öffentliche Tanzveranstaltungen sowie laute Musik in Kneipen und Clubs verboten.
Weihnachten: Zehn Tage frei bekommen
Urlaubstage rund um Weihnachten und den Jahreswechsel sind traditionell sehr begehrt. Daher gilt hier: schnell sein mit dem Urlaubsantrag. Heiligabend ist an einem Sonntag und so fallen die zwei Weihnachtsfeiertage auf einen Montag und Dienstag. Wer also noch Resturlaub hat, kann mit nur drei Tagen die letzte Woche des Jahres faulenzen und hat ganze zehn Tage am Stück frei.
Recht auf frei am Brückentag?
Ein Recht auf „brückentagsfrei“ gibt es nicht. Wenn der Chef ablehnt, muss man zum Dienst erscheinen. Er darf den Urlaub beispielsweise verweigern, wenn dem dringende betriebliche Belange entgegenstehen. Wird der Urlaubstag nicht genehmigt und bleiben Sie zu Hause oder feiern krank, riskieren Sie eine Abmahnung oder sogar die Kündigung, weil Sie unberechtigt dem Arbeitsplatz ferngeblieben sind.