Covid-19: Darf man Dienstreisen in Risikogebiete verweigern?
Arbeitnehmer dürfen eine angeordnete Dienstreise in ein vom Robert Koch-Institut erklärtes Risikogebiet verweigern, selbst wenn Dienstreisen laut Arbeitsvertrag zu ihrem Tätigkeitsfeld gehören. Der Arbeitgeber hat gegenüber seinen Angestellten eine Fürsorgepflicht und dazu gehört in Coronazeiten unter anderem, sie nicht in Regionen zu schicken, in denen es eine erhöhte Ansteckungsgefahr gibt.