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KfW-Förderung angepasst: Einzelraumfeuerstätten in klimafreundlichen Neubauten

Das KfW-Programm „klimafreundlicher Neubau“ wurde überarbeitet und gibt jetzt grünes Licht für die Installation von Einzelraumfeuerstätten in neu gebauten, klimafreundlichen Wohngebäuden. Zuvor schloss das Förderprogramm für diese Neubauten jegliche Holzfeuerstätten aus. Der Einbau hätte einen kompletten Förderausschluss nach sich gezogen. Diese Regelung wurde nun revidiert.

Fortan ist der Einbau eines modernen Kaminofens, holzbefeuerten Küchenherds, Kachelofens, Heizkamins oder Pelletofens und des zugehörigen Schornsteins auch im Rahmen des Förderprogrammes erlaubt. Dies gilt auch rückwirkend für bereits bewilligte Projekte. Auf diesen Sachverhalt macht der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e. V. aufmerksam.

Mehrzügiger Schornstein bietet Flexibilität

Wer einen Neubau plant, kann somit wieder einen Schornstein einbauen, was das Bauwerk in Bezug auf eine zukünftige Wärmeplanung flexibler macht. So wünschen sich viele Immobilienbesitzer früher oder später neben der Wärmepumpe oder Photovoltaik eine weitere Wärmequelle wie ein Holzfeuer, bei dem Versorgungssicherheit und Unabhängigkeit im Mittelpunkt stehen. Daher ist ein mehrzügiger Schornstein zu empfehlen, der neben den Abgaskanälen auch einen Versorgungskanal hat. Durch diesen können Kabel und Leitungen von Klima- oder Solaranlagen ohne aufwendige Stemm- oder Kernbohrarbeiten gezogen werden.

Rückwirkend gültig

Die überarbeitete Richtlinie gilt auch rückwirkend für bereits bei der KfW eingereichte Projekte und Anträge, für die noch keine Bestätigung nach Durchführung (BnD) ausgestellt wurde. Da das Förderprogramm aber weiterhin Biomasse-Heizungsanlagen ausschließt, darf die Feuerstätte nicht an den Wasserkreislauf der Heizungsanlage angeschlossen werden. Zudem wird das Holzfeuer nicht als Wärmequelle angerechnet. Die moderne Feuerstätte kann aber bei kalter Witterung die Wärmepumpe entlasten und höhere Stromkosten vermeiden.

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