Neue Regeln: KfW erlaubt wieder Einbau von Kaminöfen im Neubau
Die bundeseigene KfW-Förderbank hat ihr generelles Kaminofen-Verbot jetzt teilweise aufgehoben: Die Kreditprogramme 297 und 298 (Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude) erlauben neuerdings wieder den Einbau von Einzelraumfeuerstätten.
„Wir sind froh, dass die KfW unsere Forderung in Teilen erfüllt hat“, sagt Robert Mülleneisen, Bundesvorsitzender des Gesamtverbands Ofenbau Deutschlands (GVOB) und Sprecher der Initiative #ofenzukunft.
Generelles Verbot von Kaminöfen wird aufgehoben
Bis vor kurzem schlossen die KfW-Programme unter dem Titel „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude“ (KFN) durch ein generelles Verbot von Biomasseheizungen auch den Einbau eines Kaminofens aus.
Diese Regelung ist jetzt zugunsten neuer Konditionen gefallen. Und die finden sich im Kleingedruckten der Antworten auf die häufigsten Fragen:
„In klimafreundlichen Gebäuden ist der Einbau von mit Biomasse betriebenen Einzelfeuerstätten zulässig, wenn diese nicht in der Berechnung des Effizienzhauses berücksichtigt werden. Bei den Einzelfeuerstätten handelt es sich in der Regel um handbeschickte Kaminöfen, die nicht in den Heizkreislauf des Gebäudes eingebunden sind.“
Aber: Die Kosten für den Einbau solcher Kaminöfen sowie für deren Schornsteine sind nicht förderfähig. Jedoch ist der Einbau bei allen laufenden Projekten möglich, für die bereits ein Antrag gestellt, jedoch noch keine Bestätigung nach Durchführung (BnD) ausgestellt wurde.
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WEF-Konditionen unverändert
In dem KFN-Programm 300 „Wohneigentumsförderung für Familien (WEF)“ bleibt es offensichtlich bei dem generellen Verbot, mit Biomasse zu heizen.
„Das ist schade, denn die KfW hat ja für sich einen Weg gefunden, unter Verweigerung einer Förderung der dafür nötigen Technik das Heizen mit Holz wieder zuzulassen“, sagt Mülleneisen. Das wäre auch gerade im WEF-Programm hilfreich, mit dessen Hilfe junge Familien unter anderem alte Häuser wieder flott machen.
Gerade in sanierten Altbauten sei ein Kaminofen hilfreich, weil man damit in der Übergangszeit oder an besonders kalten Winterabenden den Strombedarf der obligaten Wärmepumpe deutlich senken könne.
KfW muss Änderung kommunizieren
Die Initiative #ofenzukunft setzt jetzt große Erwartungen in die Kommunikationspolitik der KfW: „Wir erwarten, dass die Aufhebung des Kaminofen-Verbots nicht nur in den Tiefen der Homepage versteckt bleibt, sondern auch an die kommuniziert wird, die bis dato von einem Verbot ausgehen“, sagt Mülleneisen.
Die Information müsse zeitnah, klar und deutlich die Hausbanken und freien Finanzierer, die Projektierer, Architekten und auch die Bauherren erreichen. Nur so könne der Schaden begrenzt werden, der den Bauherren auf der einen und der Ofenbaubranche auf der anderen Seite seither entstanden sei.