Die Gaspreisbremse soll rückwirkend schon ab Januar 2023 gelten
Wie Spiegel, FAZ und andere Medien berichten, liegt der Deutschen Presse-Agentur dpa ein Gesetzentwurf vor, laut dem der für März 2023 ermittelte Entlastungsbetrag auch für Januar und Februar „gleichsam rückwirkend“ angewendet werden soll.
Berichten zufolge sei das Vorgehen auch für die Strompreisbremse geplant. Die Bremsen für Strom- und Gaspreise soll Haushalte wie Unternehmen entlasten, die unter den massiv gestiegenen Kosten leiden. Mehr dazu lesen Sie hier.
Gaspreisbremse für die Industrie
Bereits ab Januar soll eine Gaspreisbremse für industrielle Verbraucher in Kraft treten, ihnen soll ein Gaspreis von 7 Cent/kWh netto für 70% der bisherigen Verbrauchsmenge garantiert werden. Allerdings ist diese Entlastung an verschiedene Bedingungen geknüpft, es dürfen z.B. keine Dividenden ausbezahlt werden, während die Maßnahme in Anspruch genommen werde.