Energielabel-Pflicht: Alte Heizungen müssen Farbe bekennen
„Die zuständigen Schornsteinfeger sind dazu angehalten, ein entsprechendes Etikett nach einer Überprüfung anzubringen“, sagt Petra Hegen von Zukunft Altbau, dem vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderten Informationsprogramm rund um die energetische Sanierung. Für Hauseigentümer fallen keine Kosten an. Das Etikett der EU wird bis 2024 stufenweise eingeführt; dieses Jahr erhalten nur Geräte das Etikett, die vor 1992 eingebaut wurden. Angaben zu den Heizkosten macht das Label nicht, nur zur Effizienz des Gerätetyps. Auch darüber, ob die Heizung noch gut funktioniert und ob sie für das Haus überhaupt geeignet ist, gibt das Label keinen Aufschluss.
Energetische Maßnahmen werden gefördert
Hauseigentümer, die mehr über den Zustand ihrer Heizung wissen wollen, sollten eine finanziell geförderte Gebäudeenergieberatung in Anspruch nehmen, erklärt Hegen. Ist die Heizung älter als 20 Jahre, lohnt ich oft sogar ein kompletter Austausch. Neue Heizungen einschließlich Optimierungen bei hydraulischem Abgleich und Regelung können in Ein- und Zweifamilienhäusern bis zu 30% an Endenergie und CO2 einsparen. Laut einer dena-Studie verbrauchen neue oder sanierte Wohnhäuser, die mit Öl, Gas, Fernwärme oder Holz heizen, rund 60% weniger Endenergie als der Durchschnitt. Eine Investition rechnet sich in vielen Fällen – besonders da der Bund einzelne Maßnahmen zusätzlich fördert. Daher sollte ein Heizungstausch zumindest geprüft werden, so Hegen. Auch zur Frage, ob an der Gebäudehülle energetische Sanierungsmaßnehmen sinnvoll sind, gibt die Beratung Antworten.
Kennzeichnung nur für alte Geräte
Bekannt ist das Etikett von Kühlschränken und Wäschetrocknern. Die Effizienzklassen reichen von A++ als beste bis E als schlechteste Einstufung. 2019 wird die Klasse A+++ hinzukommen, die Klasse G entfällt. „A++ und A+ sind Geräten vorbehalten, die auf Basis von Kraft-Wärme-Kopplung oder erneuerbaren Energiequellen Wärme produzieren“, erklärt Gerhard Freier von der Ingenieurkammer Baden-Württemberg. Die Kategorien A bis G würden für die Kennzeichnung konventioneller Heizkessel, die Öl oder Erdgas als Brennstoff nutzen, verwendet.
Die Kennzeichnung gilt für Geräte, die älter als 15 Jahre sind. Jüngere Heizungen benötigen kein Label. Auch Heizungen, die Holz, Bioöl oder Biogas verbrennen, sind von der Heizungslabelpflicht vorläufig noch ausgenommen. Eine Überprüfung der Heizung ist nicht vorgesehen, um das Kennzeichen auszustellen. Kriterien für die jeweilige Einstufung sind ausschließlich das Baujahr und der verwendete Energieträger. Auch über die Höhe der (Heiz)Kosten wie bei Kühlschränken sagt das Label nichts aus.
Aus für Niedertemperaturgeräte
Für die weniger effizienten Niedertemperaturgeräte, die die im Abgas enthaltene Energie nicht nutzen, bedeutet die Neuregelung das Aus. Aufgrund verschärfter Effizienzanforderungen im Rahmen des Heizungslabels erhalten Neuanlagen künftig keine CE-Zulassung mehr.
Mehr Informationen gibt es unter www.zukunftaltbau.de.