VDI-Richtlinie: Heizen mit Elektrowärmepumpe
Die Jahresarbeitszahl einer Wärmepumpe als eine entscheidende Größe für die Effizienz von Wärmepumpen muss im Rahmen des Marktanreizprogramms (MAP) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) nachgewiesen werden. Um eine Förderung zu erhalten, muss die Jahresarbeitszahl einer Wärmepumpe rechnerisch nach VDI 4650 ermittelt werden. Die Richtlinie VDI 4650 Blatt 1 bietet ein einfaches und trotzdem genaues Verfahren zur Berechnung dieser Jahresarbeitszahlen. Wärmepumpenanlagen unterschiedlicher Konzeption können so miteinander verglichen und bewertet werden.
Bei der Berechnung der Jahresarbeitszahlen wurden Ergebnisse der Feldmonitoring-Projekte des Fraunhofer-Instituts für solare Energieforschung ISE berücksichtigt, die den technischen Fortschritt (wie beispielsweise Kältemittel oder Verdichter-Technologien) besser abbilden. Zusätzlich behandelt die Richtlinie neue Themen wie Hocheffizienzpumpen, leistungsgeregelte Wärmepumpen, Trinkwassererwärmung und Solarunterstützung. Auch die Kühlung, die primärenergetische Bewertung und deren regenerativer Anteil aufgrund von Anpassungen geänderter europäischer Normen sind neue Inhalte.
Zielgruppe der VDI 4650 Blatt 1 sind Planer, Bauherren, Energieberater, Handwerker, Hersteller von Wärmepumpen aber auch staatliche und andere Unterstützung gewährende Institutionen. Herausgeber der Richtlinie VDI 4650 Blatt 1 „Berechnung der Jahresarbeitszahl von Wärmepumpenanlagen; Elektrowärmepumpen zur Raumheizung und Trinkwassererwärmung“ ist die VDI-Gesellschaft Energie und Umwelt. Die Richtlinie ist ab Dezember erhältlich.
VDI 4650 Blatt 1 ist Richtlinie des Monats Dezember: Energieeffizientes Heizen mit Elektrowärmepumpen in Wohngebieten.
Bild: Bundesverband Wärmepumpe