Direkt zum Inhalt
Anzeige
Anzeige
Anzeige
haustec.de
Das Fachportal für die Gebäudetechnik
Ad placeholder
Anzeige
haustec.de
Das Fachportal für die Gebäudetechnik
Ad placeholder
Print this page

EEG-Umlage ab 2018 auch für KWK-Bestandsanlagen

Zum Jahresende 2017 läuft eine Regelung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) aus, nach der für Kraft-Wärme-Kopplungs-Bestandsanlagen und für ältere Bestandsanlagen, die erneuert oder ersetzt wurden, die EEG-Umlage für den erzeugten, selbst verbrauchten Strom ganz wegfallen soll (§61c und §61d EEG). 

Eine komplette Befreiung gibt es nur noch, wenn die Anlage, die erneuert oder ersetzt wurde, dann noch der handelsrechtlichen Abschreibung oder der Förderung nach dem EEG unterliegt.

Wer also plant seine Bestandsanlage zu erneuern oder ganz zu ersetzen, der sollte das noch vor Jahresende tun. Wichtig: Die installierte Leistung darf anschließend nicht mehr als 30 Prozent höher sein.

Den genauen Gesetzestext finden Sie hier.

Mehr zu diesem Thema
Anzeige
haustec.de
Das Fachportal für die Gebäudetechnik
Ad placeholder