Gesetzliche Mindestausbildungsvergütung für Azubis beschlossen
Ab 2020 sollen Auszubildende im ersten Lehrjahr mindestens 515 Euro pro Monat verdienen, danach wird der Betrag jährlich erhöht: 2021 auf 550 Euro, 2022 auf 585 Euro und ab 2023 auf 620 Euro. Für die weiteren Lehrjahre (zweites bis drittes bzw. viertes Lehrjahr) sind zudem Aufschläge geplant.
Allerdings gelten Übergangsregelungen, so dass die neuen Vergütungen nicht auf bereits laufende Ausbildungsverträge angewendet werden müssen. Zudem besteht die Möglichkeit, die Vergütungen zu unterschreiten, wenn sich die Tarifpartner im Tarifvertrag auf eine niedrigere Vergütung einigen sollten.
Der ZDH kritisiert die gesetzliche Festlegung. Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH):
"Aus Sicht des Handwerks bleibt die gesetzliche Festlegung einer Mindestausbildungsvergütung ein schwerer Eingriff in die gelebte Betriebs- und Tarifautonomie und wird gerade die kleinen Handwerksbetriebe in strukturschwachen Regionen in besonderem Maße belasten.“