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Wer jetzt schon die Heizung tauscht, ist im Vorteil

Das aktuell kalte Winterwetter freut Hausbesitzer besonders, wenn sie eine funktionierende, moderne Heizung haben. Das bedeutet nicht nur, dass es ordentlich warm wird. Der Begriff modern umfasst heutzutage auch die Klimafreundlichkeit, sprich die CO2-Bilanz des Wärmespenders. 

Holz- und Pelletheizungen zum Beispiel erfüllen diese Anforderung aus dem neuen Heizungsgesetz (GEG). Das honoriert die Bundesregierung ab 2024 beim Heizungstausch mit einem Förderzuschuss von bis zu 70%. Wie auch der Zusatzbonus von 2.500 Euro für besonders staubarme Holz- und Pelletheizungen erfolgt die Auszahlung über die staatliche KfW-Bank.

Weil Holz aus nachhaltiger Waldwirtschaft CO2-neutral verbrennt, unterliegen Holz und Pellets nicht der aktuell wieder erhöhten CO2-Abgabe für Brennstoffe wie Heizöl und Gas. Deswegen erfüllen Holz- und Pelletheizungen durchweg den Anteil von 65 Prozent Erneuerbare Wärme, den das Gebäudeenergiegesetz (GEG) seit 1.1.2024 stufenweise für alle Neu- und Bestandsbauten vorschreibt.

Bis zu 70 Prozent Förderung möglich

Der Staat belohnt die Installation von Holz- und Pelletanlagen seit diesem Jahr über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit besonders attraktiven Fördersätzen. Bis zu 70 Prozent Zuschuss für Investitionskosten bis 30.000 Euro sind beim Heizungstausch möglich. Zusätzlich zu dieser Förderung werden besonders emissionsarme Holzheizungen oder wasserführende Pelletkaminöfen mit einem 2.500 Euro hohen Bonus belohnt.

Auch wenn erst Ende Februar 2024 Förderanträge bei der Kreditbank für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden können, kann mit dem Einbau der neuen förderfähigen Pelletheizung sofort begonnen werden. Der Zeitpunkt hierfür ist perfekt: Mit dem Förderantrag kann man sich bei einer Auftragserteilung bis Ende August ausnahmsweise bis November 2024 Zeit lassen, das Handwerk hat freie Kapazitäten, alle Pelletkessel-Typen sind direkt lieferbar und Fördermittel ausreichend vorhanden.

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