Heizsysteme sind nicht von Änderungen beim Energielabel betroffen
Mit großer Mehrheit hat das EU-Parlament jüngst der Revision des EU-Energielabels zugestimmt. Die für die Verbraucher wichtigste Neuerung wird die Beschränkung der Skala an die Kategorien von A bis G sein. Die Plus-Klassen entfallen. Die neuen Energiekennzeichen sollen ab Ende 2019 auf den Geräten zu finden sein, gelten jedoch noch nicht für Heizungen und Warmwasserbereiter. Die erst zwischen Ende 2015 und April 2017 mit Labels versehenen Heizsysteme, die mit Gas-, Öl, elektrischen Wärmepumpen, Biomasse sowie Kombinationen mit Solarthermie betrieben werden, erhalten weiterhin Labels bis zur Klasse A+++. Eine Änderung ist erst für die Zeit nach dem Jahr 2020 vorgesehen.
Gleichwohl zeichnet sich innerhalb des EU-Projekts Änderungsbedarf am Energielabel für Heizungsanlagen und Warmwasserbereiter ab. „Wir konnten bereits viele Verbesserungsvorschläge und berechtigte Kritik unterschiedlichster Zielgruppen einsammeln, die wir auswerten und der EU-Kommission zur künftigen Überarbeitung der Verordnung zur Verfügung stellen, was auch ein Projektziel ist“, sagt Jörg Mayer, Geschäftsführer des BSW-Solar. So würden beim Label wichtige Einsatzbereiche nicht berücksichtigt, beispielsweise die Integration der Solarthermie in eine bestehende konventionelle Heizungsanlage. Befragungen von Hauseigentümern hätten zudem ergeben, dass die Vielzahl der unterschiedlichen Labels verwirrend sei und gerade das Verbundanlagenlabel häufig missinterpretiert werde. „Es besteht also deutlicher Nachbesserungsbedarf, damit das neue Effizienzlabel auch für die klimafreundlichste aller Wärmetechnologien, die Solarthermie, einen positiven Effekt entfalten kann“, so Mayer.