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GEG-Einigung: Das sagen die Branchenverbände

ZDH: Änderungen am Heizungsgesetz rasch gesetzlich umsetzen

Zu der Verständigung der Koalitionsparteien auf Änderungen am Gebäudeenergiegesetz (GEG) erklärt Jörg Dittrich, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):

„Mit der erzielten Einigung der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP ist ein wichtiger Schritt gelungen, um die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes an wesentlichen Stellen zu verbessern. Entscheidend ist jetzt, dass die vereinbarten „Leitplanken“ der Ampelparteien keine reinen Absichtserklärungen bleiben, sondern sachgerecht in Gesetzesform gegossen und ausformuliert werden.

Bei den Änderungen am Gesetzentwurf zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurden zentrale Forderungen des Handwerks aufgegriffen: Dazu gehört etwa die richtige "Reihenfolge", wonach erst beim Vorliegen einer kommunalen Wärmeplanung die Verpflichtung zum Einsatz von 65 Prozent Erneuerbaren Energien greift. Das entzerrt die Fristen und dürfte auch dazu führen, dass die kommunale Wärmeplanung und deren rechtliche und politische Vorgaben für Bestandsgebäude richtigerweise vorangeht. Auch ist das Bekenntnis zu einer echten Technologieoffenheit richtig und positiv. Dass insbesondere Holzpellets und die Nutzung von Holzabfällen für holzverarbeitende Betriebe weiter möglich sind, ist gut und wichtig.

Richtigerweise sehen die "Leitplanken der Ampel-Fraktionen zur weiteren Beratung des Gebäudeenergiegesetzes" vor, die Ausnahmeregelungen wie beispielsweise die Regelung zur 80-Jahres-Grenze zu überarbeiten und plausibler zu gestalten: Das muss nun auch umgesetzt werden. Hier empfiehlt sich, anstelle einer altersorientierten Grenze eher auf die Bonität abzustellen und das Förderkonzept daran zu orientieren.

Wesentlich ist nun, dieses Beschlusspapier rasch in ein konkretes Gesetz zu bringen. Hieran wird sich zeigen, ob es gelingt, die entstandene Verunsicherung unter den Betrieben und ihren Kundinnen und Kunden zu beseitigen und so schnell für Planungssicherheit zu sorgen.“

ZVSHK begrüsst Einigung in letzter Minute

Helmut Bramann, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) begrüßt den Kompromiss zur Umsetzung der lange geplanten Novelle des Gebäudeenergiegesetzes: „Die von uns wiederholt mit pragmatischen Verbesserungsvorschlägen eingebrachten Erfahrungen des umsetzenden Fachhandwerks wurden endlich zum Teil aufgegriffen.“

Technologievielfalt, die einen breiten, gleichberechtigten Einsatz aller Erfüllungsoptionen mit erneuerbaren Energieträgern ermögliche, pragmatische Übergangsfristen in enger Verknüpfung mit der kommunalen Wärmeplanung seien wichtige Schritte in die richtige Richtung.

Ebenso wichtig bleibe jedoch, die Umsetzung mit möglichst geringem bürokratischem Rahmen zu versehen. Möglichst einfache Verfahren zur Beratung und zum Nachweis der Einhaltung der Erfüllungsoptionen mit einer zum neuen GEG passenden Förderkulisse vor Inkrafttreten des GEG, seien hierfür zwingend erforderlich.

„Bundestag und Bundesregierung sind nun gefordert zügig zu liefern, damit ein Abriss auf dem Umsetzungsweg der Treibhausgasneutralität im Gebäudebereich vermieden wird,“ betont Helmut Bramann.

BDH: Richtung stimmt

Der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) begrüßt die Einigung, da die Branche, das Fachhandwerk und vor allem die Verbraucher damit die dringend benötigte Klarheit über die künftigen Anforderungen bekommen. Die Diskussion der vergangenen Monate hatte zu einer massiven Verunsicherung bei den Stakeholdern geführt und bereits Spuren im Markt hinterlassen. Die nun von den Regierungsparteien kommunizierten Leitplanken sind ein wichtiger erster Schritt mit positiven Ansätzen, die es jetzt in ein praktikables Gesetz zu überführen gilt, so der Verband. Die Leitplanken öffnen den Weg hin zu mehr Flexibilität für die Verbraucher auf der Zeitachse und stärken die Möglichkeit, auf Basis einer Beratung die optimale gebäudeindividuelle Lösung zu finden. Auf dem Weg dorthin gilt es, die Menschen durch eine transparente und wirkungsvolle Förderung zu unterstützen. Hier bedarf es dringend an Klarheit seitens des Gesetzgebers, damit die Hauseigentümer weiter in die Wärmewende investieren können. Die positive Entwicklung bei der Heizungsmodernisierung der vergangenen drei Jahre gilt es fortzuführen. Allein im vergangenen Jahr hatte die Heizungsmodernisierung zu CO2-Einsparungen von über 2 Mio. Tonnen geführt.

Als positiv wertet der Verband weiterhin die Einbeziehung des gesamten technologischen Lösungsangebotes. Gerade bei der Holzwärme werden die Ansätze zu mehr Akzeptanz der Wärmewende im ländlichen Raum beitragen. Darüber hinaus gilt es, die nun vorgesehene enge Verzahnung des GEG mit der kommunalen Wärmeplanung als Chance zu begreifen. Dabei ist es bei der kommunalen Wärmeplanung wichtig, ergebnisoffen alle örtlichen Gegebenheiten wie die vorhandenen Infrastrukturen, zentrale wie dezentrale Versorgungslösungen, erneuerbare Energie- und Wärmequellen sowie die Struktur des Gebäudebestandes und des Gewerbes bzw. der Industrie in die Betrachtung einzubeziehen. Die Heizungsindustrie hofft nun auf eine schnelle Umsetzung der vereinbarten Leitplanken in einen Gesetzesentwurf, um Bürgern und Herstellern Planungssicherheit zu geben. 

GIH: Flickenteppich und Attentismus

Stefan Bolln, Bundesvorsitzender des Energieberatendenverbands GIH:

„Dass das Gesetz noch vor der Sommerpause ins parlamentarische Verfahren geht, ist eine gute Sache. Unbestreitbar ist auch, dass Wärmenetze ein wichtiges Instrument für die Energiewende sind – vor allem in dicht besiedelten Ballungsräumen. Der nun gefundene Kompromiss, der ja in vielen Fällen den Einbau von Gasheizungen bis 2028 erlaubt, bedeutet jedoch eine erhebliche Verschleppung. Außerdem droht ein bundesweiter Flickenteppich: Ob ein Fernwärmeanschluss, eine Wärmepumpe oder gar eine andere Heiztechnologie die richtige Lösung ist, hängt wesentlich von meist noch nicht abgeschlossenen Planungen einzelner Kommunen ab.

Dies birgt zwei Gefahren: Zum einen könnten Hausbesitzer:innen die lange Übergangsfrist als letzten Freischuss für eine Gasheizung verstehen – was sich freilich in Anbetracht der zu erwartenden CO2-Preise als Kostenfalle entpuppen kann. Zum anderen dürfte die noch über mehrere Jahre fehlende Planungssicherheit Attentismus motivieren: Solange nicht klar ist, welche Heizung am konkreten Standort am besten geeignet ist, wird erstmal abgewartet.

Ein Problem, vor dem auch wir als Energieberater stehen werden: Dass der neue Entwurf für jeden Heizungstausch ab 2024 eine Beratung vorsieht, die auf mögliche Auswirkungen der kommunalen Wärmeplanung und eventuelle Unwirtschaftlichkeit hinweist, ist vom Grundsatz her vollkommen richtig. Aber was soll man seinen Kunden unter solch unklaren Bedingungen raten?  Bei Sanierungen könnte der Ansatz darin bestehen, sich zunächst durch Maßnahmen an der Gebäudehülle auf die Senkung des Energieverbrauchs zu konzentrieren – was ja sowieso immer an erster Stelle stehen sollte – und mit dem Heizungstausch so lange zu warten, bis die Kommune ihre Pläne klar hat. Was nicht das ist, was der Gesetzgeber eigentlich will, aber das, was er mit seinem Kompromiss fast schon zwangsläufig produziert.“

BDEW: Entscheidende Verbesserungen

Zur Einigung der Koalition beim Gebäudeenergiegesetz erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

Es ist gut, dass sich die Koalition auf den letzten Metern vor der Sommerpause geeinigt hat und das Gesetzgebungsverfahren nun doch noch starten kann. Die Punkte, auf die sich die Koalition geeinigt hat, verbessern das Gesetz entscheidend. Positiv ist insbesondere die geplante Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung bei der Umrüstung von Bestandsgebäuden. Auch die Öffnung der Erfüllungsoptionen hin zu Holzpellets und die Streichung der Transformationspläne macht die Umsetzung des Gesetzes für alle Beteiligten praktikabler. Nun geht es darum, die Einigung der Koalition im Gesetz umzusetzen.

ZVEI: Fristen nochmals diskutieren

Wolfgang Weber, Vorsitzender der ZVEI-Geschäftsführung, sagt zur Einigung der Koalition zum GEG:



„Die Einigung der Ampelkoalition zum GEG bedeutet in erster Linie eine Verlangsamung der dringend nötigen Wärmewende im Gebäudesektor – dem Sektor, der immerhin für ein Drittel der CO2-Emissionen in Deutschland verantwortlich ist. Die Synchronisierung der kommunalen Wärmeplanung mit dem GEG ist nachvollziehbar, aber zeitlich viel zu großzügig bemessen. Die Planungs- und Investitionsunsicherheiten für Hersteller, Gebäudeeigentümer und Verbraucherinnen und Verbraucher setzen sich damit fort.



Der Verband der Elektro- und Digitalindustrie fordert deshalb vor der ersten Lesung im Bundestag, dass insbesondere die erheblich erweiterten Fristen nochmals diskutiert werden. Klimaschutz duldet kein Zögern. Die notwendige Wärmewende darf nicht auf die lange Bank geschoben werden.



Um die Klimaziele nicht aus den Augen zu verlieren, müssen auch Fern- und Nahwärme schneller klimaneutral produziert werden. Dazu muss der Fokus nochmals mehr auf die Elektrifizierung auf Basis erneuerbarer Quellen gelegt werden einschließlich der effizienten Nutzung von Umweltwärme.



Wichtig ist zudem, dass der Umstieg im Wärme- und Gebäudesektor attraktiv gestaltet wird. Dazu zählt in erster Linie, den Strompreis endlich von bestehenden Umlagen und Abgaben, wie der Konzessionsabgabe, zu entlasten und die Stromsteuer auf europäisches Mindestmaß zu senken.“

Zukunft Gas: Pragmatischer Start der Wärmewende

Für die Gas- und Wasserstoffwirtschaft begrüßt Zukunft Gas Vorstand Dr. Timm Kehler den Kompromiss:

Auf Basis der jetzt erzielten Einigung wird ein pragmatischer und wirkungsvoller Start der Wärmewende möglich. Wir begrüßen, dass die Regierungsfraktionen anerkennen, welche wichtige Rolle die neuen Gase wie Wasserstoff zur Sicherung der Resilienz auch im Wärmemarkt spielen können. Positiv zu vermerken ist auch, dass die Ampel unseren Empfehlungen folgt, die kommunale Wärmeplanung vorzuziehen. So wird eine klare Grundlage geschaffen für ein abgestimmtes Vorgehen auf kommunaler Ebene. Der Kompromiss erlaubt mehr Flexibilität bei den Umstellungsanforderungen von Netzen auf Wasserstoff und er verzichtet auf unnötige ordnungsrechtliche Vorgaben. Das wird die Wärmewende beschleunigen. Die vergangenen Wochen waren geprägt von großer Unsicherheit, bei den Verbrauchern, bei den Herstellern und bei den Kommunen. Damit diese Unsicherheit nun schnell beseitigt wird, hoffen wir nun auf eine zügige Umsetzung der Eckpunkte in einen konkreten Gesetzesentwurf.

DUH: Tiefpunkt für die Klimapolitik

Die Einigung kommentiert Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe (DUH):



„Dieses Gebäudeenergiegesetz ist kein Meilenstein, sondern ein Tiefpunkt für die Klimapolitik dieser Bundesregierung. Am schwersten wiegt, dass die Wärmewende bei Bestandsgebäuden auf einen Zeitpunkt nach 2028 und damit auf eine nächste Regierung verschoben wird und das sogar bei einem großen Teil der Neubauten, wo es besonders einfach umsetzbar ist. Das ist klimapolitischer Irrsinn! Darüber hinaus wird das Märchen von wasserstofffähigen Gasheizungen aufrechterhalten und die klima- und umweltschädliche Verbrennung von Holz ermöglicht. Gasheizungen können sogar bis 2045 mit fossilem Gas betrieben werden, wenn Sie nur einen Sticker ‚H2-Ready‘ tragen. Müllverbrennung wird entgegen jeder Vernunft weiterhin als angeblich erneuerbare Energie geadelt. Diese Einigung trägt die Handschrift der FDP, die sich an entscheidenden Punkten durchsetzen konnte. Der Klimaschutz bleibt dabei auf der Strecke und Verbraucherinnen und Verbraucher werden weiterhin mit dem Risiko hoher Energiekosten ihrer Gasheizungen alleine gelassen. Wir fordern die Abgeordneten des Bundestages auf, dieses Gesetz mit diesen katastrophalen Folgen abzulehnen.“

Verbraucherzentrale: Viele Fragen bleiben offen

Die wesentliche Änderung beim Gebäudeenergiegesetz (GEG), die aktuell im Zuge der Einigung in der Koalition vorgenommen wurde, lautet: „Eine deutschlandweite kommunale Wärmeplanung streben wir bis spätestens 2028 an. Solange keine kommunale Wärmeplanung vorliegt, gelten beim Heizungstausch die Regelungen des GEG noch nicht.“

„Diese gravierende Änderung schafft keine Planungssicherheit - weder für die Hausbesitzer noch für die Hersteller von Heizungsanlagen“, so Hans Weinreuter, Fachbereichsleiter Energie und Bauen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Das macht etwa eine mögliche mittelfristige Preissenkung bei alternativen Heizungstechniken wie etwa Wärmepumpen und Holzpelletheizungen durch eine Erhöhung der Produktionskapazitäten unsicherer.“

Alle Akteure warten jetzt gespannt, wie vielen Kommunen es gelingen wird, eine belastbare Wärmeplanung bis 2028 vorzulegen. Ob ein nennenswerter Ausbau von Nahwärmelösungen in kleineren Gemeinden in Rheinland-Pfalz mittelfristig gelingt, ist momentan offen. „Es rächt sich jetzt, dass das eigentlich sinnvolle Instrument einer kommunalen Wärmeplanung nicht schon vor 10 oder gar 20 Jahren in Angriff genommen wurde“, so Weinreuter.

Die so oft geforderte Technologieoffenheit weckt unrealistische Erwartungen, weil die meisten Experten davon ausgehen, dass es auf absehbare Zeit weder genug Wasserstoff noch genug E-Fuels für die Verbrenneranlagen in deutschen Heizungskellern geben wird. Hinzu kommt die völlig offene Frage des Preises für diese Energieträger. Außerdem ist eine Umrüstung des kompletten Erdgasnetzes auf reinen Wasserstoffbetrieb zu vertretbaren Kosten eher unrealistisch.

Die Verschiebung der GEG-Anforderungen für den Gebäudebestand auf 2028 kann dazu führen, dass viele Verbraucher bei der Erneuerung der Heizungsanlage einfach weiter auf Öl- und Gasheizungen setzen. Dies ist vor dem Hintergrund, dass 2045 alle rein fossil betriebenen Heizungen außer Betrieb gehen sollen, keine tragfähige Strategie.

Hinzu kommt die zu erwartende Erhöhung der CO2-Preise, die Erdgas und Heizöl auf Dauer teuer machen wird. Auch ein Rückgang der Zahl der Erdgasanschlüsse wird mittel- und langfristig dazu führen, dass die Netzentgelte ebenfalls zum Treiber bei den Erdgaspreisen werden. Die Netzkosten müssten dann auf weniger Kunden umgelegt werden.

„Viele Hausbesitzer machen häufig den Fehler nur auf die Investitions-, nicht aber auf die Energie- und Betriebskosten der Heizungsanlage zu schauen“, so die Erfahrung von Weinreuter. „Die Hoffnung, dass künftige Energiepreisschübe immer durch staatliche Preisbremsen abgefangen werden, könnte trügerisch sein.“

Offen bleibt die Frage, wie Mieter vor hohen Zusatzkosten geschützt werden sollen, wenn eine weitere Modernisierungsumlage kommen soll.

Nach wie vor unklar ist, wie die Förderkulisse konkret aussehen wird, die die Mehrkosten insbesondere für Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen aufzufangen hilft.

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