Direkt zum Inhalt
Anzeige
Anzeige
Anzeige
haustec.de
Das Fachportal für die Gebäudetechnik
Ad placeholder
Anzeige
haustec.de
Das Fachportal für die Gebäudetechnik
Ad placeholder
Print this page

Wie die Rentenversicherung Betriebe bei der Gesundheitsvorsorge unterstützt

Michael Raith

Arbeitsunfähige Mitarbeiter sind ein Problem: Jahr für Jahr scheiden zahlreiche Beschäftigte aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend oder gar dauerhaft aus dem Erwerbsleben aus. Den Betrieben gehen so wertvolle Fachkompetenzen und Erfahrungen bewährter, oftmals langjähriger Beschäftigter verloren. Erschwerend kommen die Folgen des demografischen Wandels hinzu.

Bereits im Jahr 2020 wird ein Großteil der Beschäftigten 50 Jahre und älter sein, von denen wiederum eine nicht unerhebliche Zahl unter ersten gesundheitlichen Einschränkungen leidet, die die Beschäftigungsfähigkeit negativ beeinflussen. Für viele Firmen geht darum, wie vorhandene Mitarbeiter möglichst lange gesund dem Unternehmen erhalten bleiben. Gesunde Mitarbeiter sind motivierter und leistungsfähiger und stellen damit einen wesentlichen Wettbewerbsvorteil dar.

Die Suche nach passgenauen Lösungen für ihre gesundheitlich angeschlagenen Arbeitnehmer stellt viele Arbeitgeber vor große Herausforderungen. Vielfach geht es darum, ob und gegebenenfalls wie durch gezielte medizinische oder berufsfördernde Leistungen die Beschäftigungsfähigkeit des Arbeitnehmers erhalten oder wiederhergestellt werden kann. Welcher Sozialleistungsträger hält hier welche Leistungen unter welchen Voraussetzungen bereit?

Während Großbetriebe in der Regel sowohl personell als auch finanziell über die notwendigen Ressourcen verfügen, um auf derartige Fragestellungen passend reagieren zu können, stehen in diesem Zusammenhang kleineren Betrieben oft deutlich weniger Möglichkeiten zur Verfügung. Erfahrungsgemäß sind hier die Leistungsangebote der verschiedenen Kostenträger oftmals nicht oder nicht ausreichend bekannt. Das gilt auch für entsprechende Hilfestellungen bei der Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) in mitunter komplexen Einzelfällen.

Rentenversicherung kann mehr als nur Rente auszahlen

Viele Arbeitgeber nehmen die Deutsche Rentenversicherung bislang hauptsächlich als spätere „Rentenzahlstelle“ ihrer Mitarbeiter wahr. Dabei umfasst das Leistungsspektrum weit mehr als nur die Zahlung von Renten im Alter oder im Todesfall. Wichtige Kernaufgabe der Rentenversicherungsträger ist es, mittels Präventions- und Rehabilitationsleistungen die Erwerbsfähigkeit der Versicherten zu erhalten beziehungsweise wiederherzustellen. 

Das sind Präventionsleistungen

Die Deutsche Rentenversicherung erbringt Präventionsleistungen für Beschäftigte, die erste gesundheitliche Funktionseinschränkungen am Arbeitsplatz haben, ausgelöst durch besondere berufliche Belastungen oder Gefährdungen, besondere psychosoziale Faktoren oder erkennbare persönliche Risikofaktoren. Die Arbeitnehmer sollen im Rahmen der Präventionsleistung die Fähigkeit erlangen, eigenverantwortlich einen gesundheitsgerechten Lebensstil im Alltag und am Arbeitsplatz zu entwickeln und zu leben.

Die Präventionsleistungen zielen darauf ab, bei den Teilnehmern eine Lebensstiländerung auszulösen und damit der Entwicklung von Zivilisationskrankheiten wie etwa Bluthochdruck, Rückenschmerzen, Diabetes mellitus oder gesundheitsschädigendem Stress nachhaltig entgegenzuwirken. Um diese Nachhaltigkeit zu erreichen, werden die Leistungen über einen Zeitraum von mehreren Wochen überwiegend berufsbegleitend durchgeführt.

Rehabilitation statt Rentenabschläge

Für Beschäftigte, deren Erwerbsfähigkeit aufgrund eines in der Regel chronifizierten Krankheitsbildes erheblich gefährdet oder gar gemindert ist, kommen Leistungen zur medizinischen und/oder beruflichen Rehabilitation in Betracht, wenn dadurch ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben durch eine vorzeitige Verrentung (mit Rentenabschlägen) verhindert werden kann.

Ein Mehrwert für Betriebe

Um den gesetzlichen Auftrag zur Sicherung der Erwerbsfähigkeit ihrer Versicherten noch wirkungsvoller zu erfüllen, hat die Deutsche Rentenversicherung die Inhalte ihres Beratungsangebotes erweitert:

  • im Bereich der Prävention und Rehabilitation um Informationen zur generellen Einführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)
  • sowie zum Aufbau eines betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) in den Betrieben.

Zusätzlich bieten die Träger der Deutschen Rentenversicherung bundesweit den sogenannten Firmenservice an; ein optionales Beratungsangebot, das sich an Arbeitgeber beziehungsweise Personalverantwortliche in den Unternehmen richtet. Im Fokus stehen hier neben Kleinstarbeitgebern, welche häufig im regionalen Handwerk anzutreffen sind, auch kleine und mittelständische Unternehmen. Der Firmenservice deckt die aus Sicht des Arbeitgebers wichtigen Themen gesunde Beschäftigte, Rente und Altersvorsorge sowie Beiträge und Meldungen zur Sozialversicherung ab.

Der Mehrwert für die Betriebe liegt auf der Hand: Der Betrieb hat einen Ansprechpartner bei der Rentenversicherung, der alle aufkommenden Fragen zur gesetzlichen Rentenversicherung beantwortet oder deren Beantwortung zeitnah organisiert. Selbst wenn die Beschäftigten einer Firma bei verschiedenen Rentenversicherungsträgern versichert sind, ist jeweils nur ein Träger für die Beratung im Rahmen des Firmenservices zuständig. Damit haben die Unternehmen dauerhaft einen unabhängigen und neutralen Ansprechpartner, der mit der Beratung keine eigenen (finanziellen) Interessen verbindet.

Ein weiterer Mehrwert bietet der Firmenservice mit seiner Lotsenfunktion im gegliederten Sozialversicherungssystem. Zu den Themen Arbeitsschutz und betriebliche Prävention bieten die Berufsgenossenschaften sowie die gesetzlichen Krankenkassen vielerlei gesetzliche Leistungen und Unterstützungsmöglichkeiten für Firmen an. Diese ergänzen das Leistungsangebot der Rentenversicherung ideal und stellen keineswegs „Konkurrenzprodukte“ dar. Schon die gezielte Information darüber oder die schnelle Kontaktherstellung kann für den einzelnen Betrieb eine große Hilfe sein. Die Beratungen erfolgen per Telefon, schriftlich oder auf Wunsch in Gesprächen vor Ort im Betrieb und sind kostenfrei.

Dieser Artikel ist zuerst erschienen in SBZ Ausgabe: 09-2017. Der Autor Michael Raith koordiniert das Projekt Firmenservice der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg.

Anzeige
haustec.de
Das Fachportal für die Gebäudetechnik
Ad placeholder