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Alte Öl-/Gasheizungen: Keine erneuerbare GEG-Wärme(pumpen)pflicht ab 2024

Jürgen Wendnagel
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Noch nie hat ein Gesetzentwurf im Gebäude(energie)bereich derart hohe mediale Wellen geschlagen, wie derzeit das Gebäudeenergiegesetz. Neben den Berichten aller wichtigen Medienmarken kommt hinzu, dass viele Tausend Heizungsbesitzer die Kommentarfunktionen auf allen Online-Kanälen nutzen: Nicht nur, um ihren Unmut und ihre Besorgnis zu äußern, sondern auch um sachliche Einwände zu diskutieren, und um konkrete Fragen zu stellen. Dazu gehört z. B.: Ist mein öl-/gasbeiztes Haus überhaupt für den Einsatz einer Wärmepumpe geeignet? Und wie sieht die technische Umsetzung aus, z. B. im Reihenmittelhaus ohne Garten mit Dachzentralheizung? Kann ich die verpflichtende Umrüstung finanziell überhaupt stemmen?

Politisches Dilemma: Klimaziele versus Umsetzungsrealität

Robert Habeck bzw. BMWK und BMWSB stehen vor einem Dilemma, das sie derzeit noch ignorieren: Einerseits muss die erneuerbare Transformation im Gebäudewärmebereich so rasch wie möglich starten, um die im Klimaschutzgesetz beschlossenen CO2-Reduktionspfade bis 2045 einigermaßen zu schaffen – vor allem aufgrund der relativ langen Wärmeerzeuger-Erneuerungszeiträume von 20 bis 30 Jahren. Deshalb soll laut GEG-Entwurf ab 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden.

Andererseits setzen sich die für den Entwurf des Gebäudeenergiegesetztes (GEG) verantwortlichen Politiker und Beamte nicht mit den Sachfragen und Einwänden der Bürger und Handwerker auseinander. Das federführende BMWK prüft nicht ernsthaft, ob der Heizwärmebereich aktuell überhaupt schon für das (umweltpolitisch erforderliche) hohe Umsetzungstempo der geplanten GEG-Maßnahmen vorbereitet und geeignet ist. Das wird klar, wenn man sich die Übergansfristen und Maßnahmen des GEG-Entwurfs sowie die aktuellen Marktdaten einmal genauer anschaut. Die Heizung ist kein Auto, das sich mal kurz austauschen lässt.

GEG-Erfüllungsoptionen sind nur sehr eingeschränkt „technologieoffen“

Auf Basis zahlreicher Studien favorisiert die Bundesregierung eindeutig den Ersatz von Öl/Gaskesseln durch Elektro-Wärmepumpen, sofern der ebenfalls präferierte Anschluss des Gebäudes an ein (Fern-)Wärmenetz nicht möglich ist. Und im Sanierungsfall wird der Wärmepumpeneinbau mit bis zu 40 % über die „Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen“ (BEG EM) am höchsten bezuschusst.

Alle anderen GEG-Erfüllungsoptionen sind in der Praxis nur sehr begrenzt nutzbar und werden nicht oder nur vergleichsweise niedrig gefördert:

  • Der Einbau einer neuen Gasheizung ist künftig nur noch in Bestandsgebäuden erlaubt und nur dann möglich, falls sie mit 65 % nachhaltigem Biomethan, biogenem Flüssiggas oder grünem Wasserstoff betrieben wird. Diese Lösung ist derzeit nicht massentauglich und dürfte nur in wenigen Einzelfällen in Frage kommen.
  • Für bestimmte, tendenziell eher unsanierte, ältere Gebäude ist sicherlich eine Hybridheizung als Kombination von Öl-/Gas-Brennwertkessel und Wärmepumpe am interessantesten. Problem: Diese Variante ist im Vergleich zur reinen Wärmepumpenlösung wesentlich teurer. Und im Rahmen der aktuellen BEG EM ist der Heizungstauschbonus von 10 % für den Wärmepumpenteil eines Öl-/Gas-Hybridsystems nicht anwendbar.
  • Der Einbau einer Biomasseheizung ist in Bestandsgebäuden möglich. Allerdings ist die Integration z. B. einer Pelletheizung in gasbeheizten Eigenheimen sehr aufwendig oder platzmäßig unmöglich. Hinzu kommt, dass die Bundesregierung das Heizen mit Holz aus Nachhaltigkeits- und Emissionsgründen (Feinstaub) generell begrenzen möchte. Deshalb wurde der BEG EM-Zuschuss zum 1.1.2023 auf maximal 20 % abgesenkt (von ehemals 55 % in der Spitze). Zudem muss verpflichtend eine Solaranlage installiert werden. Dadurch verteuert sich in 2022 stark nachgefragte Pelletheizsystem drastisch und wird unattraktiv(er) im Vergleich zu Wärmepumpensystemen.
  • Die Stromdirektheizung ist tendenziell eine „Sonderlösung“ für bestimmte Neubauten und stark energetisch sanierte Bestandsgebäude, weil sie laut GEG-Entwurf nur in „sehr gut gedämmten Gebäuden mit geringem Heizbedarf“ eingebaut werden darf.

Fazit: Für die meisten Hausbesitzer ist die von der Bundesregierung erwünschte Elektro-Wärmepumpe die einfachste, einzige und vergleichsweise preiswerteste GEG-Erfüllungsoption. Doch sind eigentlich genügend Produkte auf dem Markt verfügbar?

BEG EM Anträge im Jahr 2022. Rund 350.000 Wärmepumpen wurden beantragt.

Anhaltende Lieferengpässe bis ins Jahr 2024

236.000 Heizungswärmepumpen wurden 2022 in Deutschland verkauft – 53 % mehr als im Vorjahr. Und es hätten wesentlich mehr sein können, wenn genügend Produkte lieferbar gewesen wären: Rund 350.000 BEG EM-Anträge für Wärmepumpen gingen 2022 beim BAFA ein. Unter der Annahme, dass ca. 150.000 der 2022 abgesetzten Wärmepumpen im Bestand installiert wurden, bleibt ein Überhang von 200.000 Stück. Hinzu kommt noch eine „Dunkelziffer“ von frustrierten Hausbesitzern, die aufgrund der gravierenden Lieferengpässe ihr Vorhaben aufschieben mussten. Zwischenfazit: Eine sehr große Zahl von Hausbesitzern hat bereits im Jahr 2022, vor allem wegen der Erdgaskrise, im Sinne der politisch gewünschten Richtung reagiert und sich ohne jegliche GEG-Pflicht „freiwillig“ für den Einbau einer Elektro-Wärmepumpe entschieden.

Aufgrund der anhaltend hohen Nachfragesituation ist es realistisch anzunehmen, dass ein für 2023 prognostiziertes Gerätevolumen von 350.000 Stück problemlos Käufer findet. Allerdings werden aktuell immer noch hersteller- und modellabhängige Lieferzeiten von drei bis zwölf Monaten bei den begehrten außen aufgestellten Luft-Wasser-Wärmepumpen genannt. Somit dürfte sich der Nachfrageüberhang sogar noch bis ins 1. Halbjahr 2024 ziehen. Diese Einschätzung untermauert die Tageszeitung „Welt“ bzw. welt.de, die bei führenden deutschen Herstellern die Lieferzeiten von Wärmepumpen (ca. Ende Februar/ Anfang März 2023) abgefragt hat. Die Ergebnisse hat merkur.de zitiert; nachfolgend eine Kurzusammenfassung:

  • Stiebel Eltron: Lieferzeiten bis zu 12 Monate für Wärmepumpen mit höherer Heizleistung, die vor allem im Sanierungsmarkt eingesetzt werden.
  • Vaillant: Die durchschnittliche Lieferzeit liegt zwischen 4 und 6 Monaten; bei einigen Modellen könne es auch länger dauern.
  • Bosch/Buderus: Die Lieferzeiten der beliebtesten Modelle liegen zwischen 11 und 12 Monaten.
  • Viessmann: Lieferzeiten im Schnitt etwa 6 Monate zwischen Bestellung und Auslieferung. Die neueste Modell-Generation (ISH-Neuheit) könnte etwas längere Wartezeiten haben.

Als Ursachen für die langen Lieferzeiten werden u. a. genannt: die plötzliche, riesige Nachfrage, gestörte Lieferketten, Engpässe bei Zulieferern sowie Knappheiten bei wichtigen (elektronischen) Bauteilen und anderen Komponenten. Die Hersteller gehen davon aus, dass sich die Lieferzeiten im Laufe des Jahres 2023 verkürzen werden. Doch selbst dann wäre der Markt noch weit entfernt von einer zeitnahen Lieferfähigkeit.

Übrigens: In Internet-Foren beschweren sich viele Nutzer darüber, dass zugesagte Liefertermine herstellerseitig verschoben würden – manchmal sogar mehrmals. Und manchmal würden nur die Außen- oder die Inneneinheit angeliefert, während die fehlende Einheit eventuell noch mehrere Wochen oder Monate auf sich warten lässt.

Bundeskanzler Olaf Scholz hat sich bei Viessmann über die Wärmepumpen-Produktion informieren lassen. Allerdings müssen genügend Geräte lieferbar sein und von geschulten Fachhandwerkern beim Kunden eingebaut werden.

Weitere, ernste Herausforderungen für den Wärmepumpenmarkt

Nicht nur aufgrund der langen Lieferzeiten erscheint es momentan unrealistisch, dass ab 2024 (mindestens) 500.000 Wärmepumpen in Deutschland installiert werden können. Diese Absichtserklärung haben Politik und Branchenakteuren auf dem Wärmepumpengipfel im Juni 2022 verkündet – und wird von Robert Habeck und Olaf Scholz mantrahaft wiederholt. Denn es gibt zusätzliche, schwer einschätzbare und nicht kurzfristig lösbare Herausforderungen, die derzeit von der Politik und manchen Branchenakteuren noch nicht ausreichend ernst genommen werden:

  • ausreichende Zahl von Fachhandwerkern allgemein (Stichworte: „Fachkräftemangel / zusätzlicher Fachkräftebedarf“)
  • ausreichende Verfügbarkeit von aus-/weitergebildeten Wärmepumpen-Fachhandwerkern
  • ausreichende Zahl von geschulten Wärmepumpen-Werkskundendienst-/Service-Mitarbeitern bei den Herstellern, um die Fachhandwerker zu unterstützen und zu entlasten
  • alle Fachleute benötigen herstellerspezifische (aktuelle) Produkt- und Software-Schulungen; allgemeines Wärmepumpen-Wissen reicht für die Montagepraxis nicht aus
  • alle Fachleute müssen zunächst einmal praktische Erfahrungen bei einer Heizungsmodernisierung in Verbindung mit einer Wärmepumpe sammeln: um die neuen Abläufe kennenzulernen und zu optimieren sowie um aus eventuellen Fehlern und Problemen zu lernen
  • ausreichende Verfügbarkeit von Ersatzteilen sichern, falls bei neueingebauten Wärmepumpen Defekte auftreten
  • notwenige Entwicklung neuer Wärmepumpen-Produkte/-Konzepte für besondere Anwendungen (z. B. Ersatz von Gas-Etagenheizungen).
  • eventuelle Neuentwicklungen oder Produktanpassungen bei aktuellen Wärmepumpengenerationen aufgrund von (vorgezogenen) EU-Verbotsfristen für bestimmte Kältemittel (Stichworte: beschleunigter F-Gase-Phase-down und PFAS-Verbot)
  • hohe/steigende Strompreise und fehlende flexible Tarife
  • hohe Wärmepumpensystempreise
  • hohe finanzielle Belastung von (bestimmten) Hausbesitzern
  • fehlende, bundesweite Informations- und Motivationskampagne mit fachlichen Inhalten und konkreten Umsetzungsbeispielen von Wärmepumpensystemen für Hausbesitzer
  • Ausbau und Digitalisierung hunderttausender Kilometer von Strom-Verteilnetzen
  • noch nicht erfolgter Smart-Meter-Rollout

Selbst 500.000 Wärmepumpen werden den Bedarf nicht decken können

Doch selbst wenn die avisierten 500.000 Wärmepumpen in Deutschland verfügbar wären, bedeutet das nicht, dass jeder Hausbesitzer, der eine Wärmepumpe benötigt, auch eine bekommt. So wurden im Jahr 2022 insgesamt 598.500 Gas- und 56.500 Öl-Wärmerzeuger sowie 236.000 Heizwärmepumpen eingebaut. Unter der Annahme, dass ab 2024 zusätzlich 264.000 Wärmepumpen anstatt von Gas- und Ölkessel installiert würden, blieben immer noch 391.000 fossile Wärmeerzeuger übrig. – Klar: Es handelt sich nur um eine vereinfachte, rechnerische 1:1-Momentaufnahme. Zudem ist mit einer Kaufzurückhaltung der Hausbesitzer im Falle einer GEG-EE-Pflicht zu rechnen. Die reale Bedarfszahl dürfte deshalb niedriger sein.

Allerdings gibt es weitere „Verknappungsfaktoren“: Die Planung und Montage einer Wärmepumpenanlage erfolgen immer individuell und maßgeschneidert. Das kann bedeuten, dass der Markt noch lieferfähig sein kann, aber die bei einem konkreten Gebäudeprojekt benötigte Leistungsgröße und Ausführung der Wärmepumpe nicht (mehr) verfügbar ist.

Zu einem weiteren Engpassfaktor könnte der Wunsch von Hausbesitzern nach einem mit natürlichen Kältemittel (Propan) betriebenen Wärmepumpen-Modell sein: aus ökologischen Gründen, wegen langfristiger Betriebssicherheit und wegen des 5 %-BEG EM-Bonus.

Und es wird noch „komplizierter“: Nicht jeder Heizungs-Fachhandwerker und -Großhändler in der Region des Auftraggebers arbeitet mit jedem Wärmepumpenhersteller zusammen. Denn mit Blick auf ihre Montage- und Wartungskompetenz, auf die Ersatzteil- und Lagerhaltung sowie wegen den finanziellen Konditionen spezialisieren sich die SHK-Betriebe traditionell und sinnvollerweise auf bestimmte Herstellermarken.

Zudem ist die Auslastung der regional tätigen Fachhandwerksbetriebe nach wie vor noch sehr hoch, was ebenfalls zu Wartezeiten führt.

Fazit: Die 65 %-EE-GEG-Wärme(pumpen)pflicht unbedingt verschieben

Laut aktuellem GEG-Entwurf soll ab 1.1.2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. Die Einführung dieser Pflicht ab 2024 ist meiner Meinung nach nicht sinnvoll, sehr teuer und nicht nachhaltig, da es noch zu viele offene Punkte und Baustellen bei der praktischen Umsetzung gibt:

  • Es gibt keine echte Technologieoffenheit im GEG: Elektro-Wärmepumpe sind als Schlüsseltechnologie politisch erwünscht. Sie werden im GEG und bei der Förderung (BEG) so bevorzugt, dass sie bei Gebäude-Einzelheizsystemen quasi alternativlos sind.
  • Die Heizwärmepumpen-Nachfrage übersteigt auch in 2023 das Angebot deutlich: Zum einen existiert noch ein BEG-Antragsüberhang aus 2022 von geschätzten 200.000 Einheiten. Zudem besteht eine anhaltend hohe Nachfrage, sofern Wärmepumpen überhaupt bestellbar sind. In 2023 gibt es immer noch Wartezeiten von etwa drei bis zwölf Monaten, abhängig vom Wärmepumpenmodell. Es dürfte somit mindestens bis ins 1. Halbjahr 2024 mit spürbaren Engpässen zu rechnen sein.
  • Ob in 2024 dem deutschen Markt tatsächlich 500.000 Wärmepumpen installiert werden können, ist derzeit unrealistisch: z. B. aufgrund von Verzögerungen beim Produktionskapazitätsaufbau und knappen Wärmepumpen-Handwerks- und -Werkskundendienst-Kapazitäten, wegen Material- und Komponentenknappheit, aufgrund eines innereuropäischen Wettbewerbs, notwendige Neuentwicklungen auf Basis von natürlichen Kältemitteln wegen schnellerem F-Gase-Phase down und PFAS-Verbot.
  • Hundertausende von Öl-Gasheizungsmodernisierer müssten zwangsweise eine Hybridanlage einbauen – falls bei einer Heizungshavarie, bei einer GEG-Austauschpflicht oder dem vorsorglichen Austausch eines Altkessels keine in ihr Gebäude passende Wärmepumpe lieferbar ist. Das ist sehr teuer, sozial ungerecht und bindet wertvolle Handwerkskapazitäten. Zudem würden viele fossile Wärmeerzeuger (unnötigerweise) in den Gebäuden verbleiben. Denn die vom BMWK zur Überbrückung vorgeschlagene Möglichkeiten, also der Einsatz von Gebraucht- und Miet-Heizkesseln, sind derzeit nicht verfügbar bzw. zum mittel-/langfristigen Gebrauch viel zu teuer.
  • Eine Quasi-Wärmepumpenpflicht festigt das derzeit hohe Marktpreisniveau: aufgrund einer sehr begrenzten Produktverfügbarkeit bei gleichzeitig bleibend großer Nachfrage. In so einer Marktphase mit Steuergeldern dagegen „anzusubventionieren“, um soziale Härten auszugleichen, bedeutet eine hochgradige Geld- und Ressourcen-Verschwendung.
  • Der Einsatz einer Wärmepumpe muss nachhaltig gebäude- und standortspezifisch geplant und ausgelegt sowie fachgerecht installiert werden. Mit Blick auf die Produktverfügbarkeit und freier Handwerkskapazitäten sowie aufgrund eventuell sinnvoller, energetischer Modernisierungsmaßnahmen sind unbedingt längere Vorlaufzeiten einzuplanen.
  • Weitere, mittelbare Baustellen und „Zündstoff-Themen“: variable und günstige (Wärmepumpen-)Strompreistarife, netzdienliche Steuerung von Verbrauchseinrichtungen (Wärmepumpen), „Giftige“ Kältemittel in Wärmepumpen (PFAS), Restart des Smart-Meter-Rollouts, sowie Ausbau der Stromverteilnetze für Wärmepumpen und E-Mobilität.

Fazit: Der Gesetzgeber sollte die Einführung einer erneuerbaren Wärme(pumpen)pflicht um mindestens ein Jahr verschieben. Zudem hat Bundesfinanzminister Christian Lindner die mögliche Rolle von grünen Gasen und Wasserstoff zur Hausbeheizung noch einmal ins Gespräch gebracht.

Generell benötigt der fragmentierte und segmentierte erneuerbare Wärmemarkt eine wesentlich längere Aufbau- und Vorbereitungszeit, als z. B. der Bau von LNG-Terminals. Die ersten Wärmepumpen- und Wasserstoff-Gipfel hätte eigentlich schon vor mindestens fünf Jahren stattfinden müssen. Dafür ist Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck zwar nicht verantwortlich. Doch jetzt (relativ) kurzfristig zum 1.1.2024 und sogar noch während einer Wärmepumpen-Mangelphase eine 65 % erneuerbare Wärmepflicht einzuführen, stimuliert die Wärmewende nicht, sondern belastet den Heizungsbereich noch zusätzlich – und wird bei vielen Akteuren und Betroffenen für (noch mehr) Ärger und Verdruss sorgen, weil sie eine Wärmepumpe einbauen wollen, aber keine bekommen. Und weil die hohen Systemkosten viele Hausbesitzer finanziell (zu) stark belasten.

Die erneuerbare Wärmewende kann nur gelingen, wenn alle Beteiligten, insbesondere die Hausbesitzer, mitgenommen und nicht abgeschreckt werden. Unbedingt erforderlich ist eine begleitende Fach-Informations- und Motivationskampagne, die auf die Fragen, Unsicherheiten und Ängste der Hausbesitzer eingeht und beispielhafte, konkret umsetzbare Wärme(pumpen)lösungen für unterschiedliche Bestandsgebäudetypen und Altersklassen darstellt.

Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Wendnagel ist freier Fachjournalist und schreibt seit 2016 regelmäßig Beiträge zu Energiethemen im TGA-/SHK-Bereich auf haustec.de.

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