5 Fehler und mögliche Unachtsamkeiten bei der Förderung BEG-EM
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen (BEG-EM) ist seit Anfang 2024 bei der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) angesiedelt und nicht mehr beim Bundesamt für Wirtschaftsförderung (Bafa). Die KfW hat im vergangenen Jahr die Zeit genutzt und über einen Stufenplan sukzessive die BEG-Förderung digitalisiert, indem sie für alle in Frage kommenden Gruppen bzw. Antragsteller-Typen Kundenportale aufbaute. Offenbar mit Erfolg, wie die stark steigenden Bewilligungszahlen zeigen. Dennoch muss man auch bei diesem System Bedingungen beachten bzw. Fehler vermeiden. Wir fokussieren hier speziell auf das Einfamilienhaus.