BEG, EEG & Co: Das sind die Förderprogramme für PV-Anlagen
Was ist die BEG?
In der BEG (Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude) wurden frühere Förderungen zum Ausbau der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien zusammengefasst. Gegenstand der Förderprogramme sind neben der Optimierung von Heizungsanlagen auch die Aufrüstung von Anlagentechnik sowie der Gebäudehülle; etwa durch eine energieeffiziente Fassadenisolierung.
BEG Reformen: Diese Änderungen sind geplant
Das BEG unterliegt sukzessiven Reformen, welche Zugang, Anreize und Förderungen zeitgemäß gestalten sollen. Im Zuge der zweiten Reformstufe zum 01.01.2023 wurden durch die Regierung folgende Änderungen geplant:
- Bisher beschränkte sich die Antragsberechtigung für Förderungen auf Mieter, Pächter und Eigentümer. Diese Restriktion wird nun aufgehoben, um PV-Förderungen allen zugänglich zu machen. Nebeneffekt: Wartezeiten durch behördliche Vorgänge wie Eigentumsüberschreibungen können so vermieden werden.
- Bedingt durch den vorherrschenden Handwerker-Mangel können künftig auch Materialkosten im Zuge von Eigenleistungen gefördert werden.
- Bei defekten Anlagen zur Wärmeerzeugung, welche gefördert wurden, erhalten Investoren maximal ein Jahr lang einen Zuschuss für die Mietkosten ihrer provisorischen Heizung.
- Neuerdings fördert die Regierung den Einbau stationärer Brennstoffzellenheizungen, welche mit Bio-Methan oder Wasserstoff funktionieren.
Welche Voraussetzungen gelten seit den BEG Änderungen 2023?
Seit den Änderungen im Rahmen der Reform zu Beginn des Jahres 2023 gelten strengere Voraussetzungen hinsichtlich der BEG Anspruchsberechtigung.
Sie möchten eine Biomasse- oder Wärmepumpenanlage als Heizung nutzen? Dann muss das System zu mindestens 65 Prozent durch erneuerbare Energien betrieben werden. Förderbar sind die Installation, die Aufrüstung oder der Umbau von Gebäudenetzen. Voraussetzung ist dabei, dass 65 Prozent der Wärmeerzeugung aus unvermeidbarer Abwärme oder mit Anlagen nach BEG EM erfolgt (Nummern 3.2 bis 3.6).
Brennstoffzellenheizungen ausgenommen, sind Systeme mit Kohle, Öl oder Gas nicht förderfähig. Die Fördersätze für Gebäudenetze hängen von der eingesetzten Menge an Biomasse ab:
- 30 Prozent, wenn kein Einsatz von Biomasse erfolgt
- 25 Prozent, wenn Biomasse nur bei Spitzenlasten verbraucht wird
- 20 Prozent, wenn bis zu 75 Prozent der Wärmeerzeugung aus Biomasse resultieren
Welche Arten der Förderung beinhaltet die BEG?
Die BEG unterstützt mit ihren Förderungen die Sanierung von Bestandsgebäuden sowie die Errichtung energieeffizienter Neubauten. Sie gliedert sich in vier BEG-Teilprogramme:
- BEG WG bezeichnet die Sanierung von Wohnbestand zu Effizienzhäusern.
- BEG NWG bezeichnet die Sanierung von Nicht-Wohngebäuden zu Effizienzgebäuden.
- BEG KfN bezeichnet den klimafreundlichen Neubau von Wohn- und Nicht-Wohngebäuden.
- BEG EM bezeichnet Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz.
Wie hoch ist die BEG Förderung?
Die förderfähigen Kosten unterscheiden sich je nachdem, ob es sich um ein Wohn- oder Nicht-Wohngebäude handelt.
Die förderbaren Sanierungskosten betragen bei Wohngebäuden höchstens 60.000 Euro pro Wohneinheit. Bei Nicht-Wohngebäuden beläuft sich die Höchstgrenze der Förderung auf 1.000 Euro pro Quadratmeter (netto) Grundfläche, jedoch maximal 5 Millionen Euro.
Die Höchstgrenze bei neu erbauten Wohngebäuden liegt bei 120.000 Euro Grundförderung pro Wohneinheit. Bei Erreichen der NH-oder EE-Klasse winken 150.000 Euro. Nicht-Wohngebäude als Neubau werden mit 2.000 Euro pro Quadratmeter gefördert, jedoch maximal 10 Millionen Euro.
BEG – wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt durch finanzielle Unterstützung des Bauvorhabens durch das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) oder über KfW-Darlehen mit vergünstigten Zinsen. Für Einzelmaßnahmen wie den Austausch einer alten Heizungsanlage mit fossilen Brennstoffen oder die Optimierung der Außendämmung erhält man hingegen einen Zuschuss zu den Investitionskosten.
Möchte man von einer Förderung profitieren, sollte man den Förderantrag unbedingt vor dem Beginn des Vorhabens stellen. Entscheidend ist hier das Datum des Lieferungs- und Leistungsvertrags. Davon ausgenommen sind Beratung, Planung und vorbereitende Maßnahmen wie Abrissarbeiten oder Bodenanalysen. Sogenannte Umfeldmaßnahmen, welche vorbereitende Arbeiten bezeichnen, zählen zu den förderfähigen Kosten. Auch die Beratungsleistungen von Experten werden bis zu 50 Prozent bezuschusst.
Wer bekommt die BEG Förderung?
Um einen Zuschuss für Einzelmaßnahmen der energetischen Modernisierung zu erhalten, muss ein Antrag beim BAFA gestellt werden. Systemische Sanierungen von Bestandsimmobilien und Neubauten werden durch die Beantragung eines Förderkredits bei der KfW unterstützt.
Durch die zu fördernden Maßnahmen müssen die Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes nachweislich erreicht werden. Hier dient der Primärenergiebedarf als Bezugsgröße. Auch die Energieeffizienz der Gebäudehülle ist ausschlaggebend und anhand des Transmissionswärmeverlusts zu bestimmen.
Was ist wichtig beim Antrag auf BEG Förderung?
Den Antrag auf BEG Förderung sollten Investoren in jedem Fall vor Beginn der Modernisierung stellen. Während die Beratung durch einen zugelassenen Energieexperten vorgeschrieben ist, kommt auch der Auswahl eines seriösen Fachbetriebs eine wesentliche Bedeutung zu. Fachfirmen sollten über einschlägige Erfahrung mit der Förderung erneuerbarer Energien besitzen. Ein enger Kontakt zu Behörden und Beratungsstellen erweist sich oft als essenziell. Die sorgfältige Prüfung sowie der Vergleich unterschiedlicher Förderungen können erhebliche Einsparungen ausmachen.
Faustregel: Je kleiner die Zahl, desto höher die Energieeffizienz.
Künftig können auch Personen von Förderungen profitieren, die keine Eigentümer, Mieter, Pächter sind oder die energetische Aufrüstung in Eigenleistung durchführen.
BEG Förderung von Neubauten und Bestandsimmobilien
Die Förderung für Neubauten und Bestandsimmobilien unterscheidet sich in verschiedenen Punkten:
- Während Investoren für Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung einen Zuschuss erhalten, werden systemische Maßnahmen wie Neubauten oder Sanierungen von Bestandsgebäuden mit zinsvergünstigten KfW-Krediten unterstützt.
- Der Träger der Förderung von Einzelmaßnahmen, Sanierungen von Wohn- und Nicht-Wohngebäuden ist das BMWK (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz). Klimafreundliche Neubauten werden hingegen vom BMWSB (Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen) subventioniert.
- Die Fördersumme unterscheidet sich je nach Art der Maßnahme sowie Gebäudeart. PV-Anlagen in Neubauten werden mit 30 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst. Für Wärmepumpen und Biomasseanlagen gibt es 35 Prozent Förderung. In Bestandsgebäuden ist die Förderung von Biomasse (35 Prozent), Solarthermie (30 Prozent), Wärmepumpen (35 Prozent), Hybridheizungen (35 Prozent)und Renewable Ready Gas Brennwertheizungen (20 Prozent) möglich.
- In Bestandsimmobilien wird der Austausch von Ölheizung gefördert (Betrieb ausschließlich mit erneuerbaren Energien mit 45 Prozent; hybride Anlagen mit erneuerbaren Energien und Erdgas mit 40 Prozent).
Wichtig: Bei der energetischen Sanierung von Wohn- und Nicht-Wohngebäuden ist die Hinzuziehung eines Energie-Effizienzberaters erforderlich. Diesen finden Sie über das Verzeichnis der Deutschen Energie-Agentur GmbH.
Energetische Sanierung von Wohngebäuden
Die energetische Sanierung von Wohngebäuden umfasst folgende förderbare Optimierungen:
- Gebäudehülle
- Anlagentechnik
- Einbau von Anlagen zur Wärmeerzeugung
- Heizungsoptimierung
Gebäudehülle Wohngebäude
Die Sanierung von Teilen der Gebäudehülle kann sich etwa auf den Austausch oder erstmaligen Einbau von Fenstern sowie Türen beziehen. Auch die Dämmung von Wänden, Böden, Geschossdecken und Dächern fällt in diesen Bereich. Mindestinvestitionen sind ab 2.000 Euro brutto und bis 15 Prozent der Kosten förderfähig. Die Höchstgrenze der Förderung liegt bei 60.000 Euro pro Kalenderjahr und Wohneinheit sowie bei 600000 Euro pro Jahr und Gebäude. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) der BEG sind 5 Prozent zusätzlicher Förderung möglich.
Anlagentechnik Wohngebäude
Die Förderung von Anlagentechnik in Wohngebäuden beinhaltet beispielsweise den Austausch raumlufttechnischer Einrichtungen sowie den Einbau digitaler Systeme zur Optimierung von Verbrauch oder Gebäudenetz. Auch hier liegt die förderfähige Mindestinvestition bei 2.000 Euro. Die förderfähigen Kosten betragen bis zu 15 Prozent; jedoch jährlich maximal 60.000 Euro pro Wohneinheit und 600.000 Euro pro Gebäude.
Anlagen zur Wärmeerzeugung in Wohngebäuden
Anlagen zur Wärmeerzeugung umfassen etwa Photovoltaik-Anlagen. Neben Sonnenkollektoren sind auch Biomasseheizungen förderbar, sofern diese einen Raumheizungsnutzungsgrad von mindestens 81 Prozent und eine maximale Feinstaubimmission von 2,5 mg / m³ aufweisen. Werden Solarthermie oder Wärmepumpe für Warmwasseraufbereitung oder Raumheizung genutzt, ist eine Jahresarbeitszahl von mindestens 2,7 erforderlich.
Stationäre Brennstoffzellenheizungen mit Biomethan oder grünem Wasserstoff, der Umbau des Gebäudenetzes, der Anschluss an Wärme- oder Gebäudenetze sowie Maßnahmen zur Visualisierung des Ertrags sind ebenfalls förderfähig. Bei der Nachrüstung bivalenter Systeme müssen mindestens 65 Prozent der Fläche durch erneuerbare Energien beheizt werden. Die Anlage muss nach BEG EM TMA 3.2 bis 3.6 zugelassen sein.
Höhe der Förderungen für Wohngebäude
Für Wohngebäude gelten folgende Fördersätze:
- Sonnenkollektoren bis 25 Prozent
- Biomasseheizung bis 10 Prozent
- Wärmepumpe bis 25 Prozent
- stationäre Brennstoffzellenheizung bis 25 Prozent
- Erschließung von Abwasser oder Erdreich als Wärmequelle 5 Prozent zusätzlich
- Anschluss an Gebäudenetz bis 25 Prozent
- Anschluss ans Wärmenetz bis 30 Prozent
Zusätzlich zu den genannten Fördersätzen gibt es Boni für den Austausch betriebsfähiger Heizungen: Werden Gastetagenheizung, Gaszentralheizung, Ölheizung, Nachtspeicherheizung und Kohleheizung durch nachhaltige Lösungen ersetzt, winken weitere 10 Prozent Förderung. Voraussetzung ist, dass Sonne, Biomasse, Wärmepumpe, Brennstoffzellen oder erneuerbare Energien zum Betrieb der Heizung genutzt werden.
Energetische Sanierung von Nicht-Wohngebäuden
Die energetische Sanierung von Nicht-Wohngebäuden umfasst folgende förderbare Optimierungen:
- Gebäudehülle
- Anlagentechnik
- Einbau von Anlagen zur Wärmeerzeugung
- Heizungsoptimierung
Gebäudehülle von Nicht-Wohngebäuden
Die Förderung von Sanierungen der Gebäudehülle bei Nicht-Wohngebäuden entspricht derselben wie bei Wohngebäuden: Die Mindestinvestition beträgt 2000 Euro und ist bis zu 15 Prozent der Kosten förderfähig. Die Höchstgrenze liegt bei jährlich 1000 Euro pro Quadratmeter sowie 5 Millionen Euro pro Gebäude.
Anlagen zur Wärmeerzeugung bei Nicht-Wohngebäuden
Um möglichst hohe Zuschüsse zu erhalten, ist die Steigerung der Energieeffizienz ausschlaggebend. Es empfiehlt sich daher in der Regel die Kombination mehrerer Maßnahmen.
Beispiel:
Bringen Sie einen Altbau auf den bestmöglichen Standard eines Effizienzhauses 40, erhalten Sie bei förderfähigen Kosten von 120 000 Euro die höchste Förderung von 35 Prozent. Bei einer PV-Anlage für 20 000 Euro erhalten Investoren einen Zuschuss von 9000 Euro.
Weitere Förderprogramme für PV-Anlagen
Weitere beliebte Förderprogramme für PV-Anlagen bieten das EEG sowie Förderungen auf kommunaler oder landesweiter Ebene. So fördern einige Bundesländer einen Stromspeicher oder eine Wallbox. Die Höhe und Voraussetzungen der Förderungen sind von Land zu Land unterschiedlich.
Tipp: Interessierte können sich nach regionalen Förderprogrammen ihres Bundeslandes erkundigen (Kommunen, Gemeinden und Städte). Die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie bietet einen guten Überblick.
EEG Einspeisevergütung für PV-Strom
Das EEG (Erneuerbare Energien Gesetz) fördert den Ausbau von PV-Anlagen zur Solarstromerzeugung durch die Einspeisevergütung. Diese steht allen zu, die selbst erzeugten Solarstrom in das öffentliche Netz einspeisen. Der Staat zahlt einen festen Betrag pro Kilowattstunde Strom. Die Vergütung wird 20 Jahre lang gezahlt.
- Für Solarstrom von Anlagen mit einer Leistung bis 10 kWp erhält man 8,6 Cent pro kWh.
- Für Solarstrom von Anlagen mit einer Leistung bis 40 kWp erhält man 7,5 Cent pro kWh.
- Für Solarstrom von Anlagen mit einer Leistung über 40 kWp erhält man 6,2 Cent pro kWh.
Mit dem KfW-Förderprogramm 270 können Personen eine PV-Anlage günstig neu finanzieren oder erweitern. Auch die Aufrüstung des Batteriespeichers ist möglich. Der Kredit kann mit anderen Förderungen kombiniert werden.
EEG Einspeisevergütung oder BEG Förderung – Was lohnt sich mehr?
Bisher deckte die Einspeisevergütung die Refinanzierung von Solaranlagen zur Stromerzeugung zum Teil ab. Durch den Wegfall im Zuge der BEG Förderung ist sie inzwischen für neue Anlagen nicht mehr kostendeckend. Insbesondere bei hohem Verbrauch ist die Förderung von Photovoltaik durch die BEG meist gewinnbringender.
Tipp: Prüfen Sie, ob der BEG Zuschuss höher ausfällt, als die voraussichtliche EEG Vergütung für den eingespeisten Solarstrom. Möchten Sie den selbst erzeugten Strom zum Betrieb von Elektroauto und Wärmepumpe nutzen, könnte sich das Effizienzhaus-Modell als lohnenswert erweisen.
Bei größeren Anlagen bietet die Direktvermarktung des Stroms eine Option. Experten sehen darin künftig eine dritte Säule zur Finanzierung erneuerbarer Energien.