Direkt zum Inhalt
Anzeige
Anzeige
Anzeige
haustec.de
Das Fachportal für die Gebäudetechnik
Ad placeholder
Anzeige
haustec.de
Das Fachportal für die Gebäudetechnik
Ad placeholder
Print this page

Bundesförderung für effiziente Gebäude reformiert

Die BEG-Reform tritt sehr kurzfristig in Kraft: Für Komplettsanierungen gelten die neuen Förderbedingungen schon seit dem 28. Juli. Alle Komplettsanierungen als Effizienzhaus werden nur noch als verbilligte Darlehen gefördert. Die Antragstellung erfolgt bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die Förderung von einzelnen Sanierungsmaßnahmen wie Dämmung, Fenster, Türen oder Heizungstausch, erfolgt nun ausschließlich als Zuschuss durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Hier gelten die Förderbedingungen ab heute.

Die neuen Regelungen im Überblick

Für Neubauten:

  • Neubauten werden nur noch als „Effizienzhaus 40 EH“ durch zinsverbilligte Darlehen gefördert. Der Tilgungszuschuss ist dabei auf fünf Prozent gesenkt worden. Der maximale Kreditbetrag beträgt 120.000 Euro pro Wohneinheit: Fünf Prozent Tilgungszuschuss ergeben somit 6.000 Euro.

     
  • Einzelne Maßnahmen, wie zum Beispiel Heizungstechnik, werden in Neubauten nicht extra gefördert.

Für Altbau-Sanierungen:

  • Die Zuschussförderung für eine Komplettsanierungen nach Effizienzhausstandard wurde eingestellt. Diese Sanierungen werden nun wie Neubauten ausschließlich mit Darlehen plus Tilgungszuschüssen gefördert.

     
  • Die Mindestanforderung für eine Effizienzhaus-Förderung liegt nun beim Effizienzhaus 85. Das Effizienzhaus 100 wird nicht mehr gefördert.

     
  • Ab dem 22. September gibt es einen zusätzlichen fünf-Prozent-Bonus für "Worst-Performing-Buildings", wenn diese auf das Niveau EH 40 oder EH 55 saniert werden. Das sind Gebäude, die zu den energetisch schlechtesten 25 Prozent des Gebäudebestandes gehören.

     
  • Für alle Einzelmaßnahmen wurden die Fördersätze gekürzt, besonders für Heizsysteme mit Biomasse.

     
  • Für einzelne Sanierungsmaßnahmen gibt es keine Förderdarlehen mehr, es bleiben die Zuschüsse des BAFA.

     
  • Gasheizungen werden nicht mehr gefördert, auch keine Gas-Hybridheizungen und „Gas-Renewable-Ready-Heizungen“.

     
  • Für den Austausch von Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen sowie von Gas-Etagenheizungen gibt es einen Austauschbonus von zehn Prozent. Für den Austausch zentraler Gasheizungen gibt es diesen Austauschbonus ebenfalls, wenn deren Inbetriebnahme mindestens 20 Jahre zurückliegt.

     
  • Der Bonus im Rahmen des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP-Bonus) von fünf Prozent für den Heizungstausch und Anlagentechnik entfällt.

     
  • Der Bonus im Rahmen des iSFP von fünf Prozent entfällt für Effizienzhaussanierungen und Einzelmaßnahmen zum Heizungstausch. Für andere Einzelmaßnahmen kann der iSFP-Bonus weiterhin gewährt werden.

     
  • Die Förderung für energetische Fachplanung und Baubegleitung bleibt unverändert bei 50 Prozent.

Das könnte Sie auch interessieren

Anzeige
haustec.de
Das Fachportal für die Gebäudetechnik
Ad placeholder