KfW: Investitionszuschuss Barrierereduzierung wieder verfügbar
Die Barrierereduzierung soll beim Abbau von Barrieren und für mehr Wohnkomfort sorgen. Antragssteller erhalten einen Zuschuss von bis zu 6.250 Euro - unabhängig vom Alter. Der Investitionszuschuss kann auch für den Kauf von ungebautem Wohnraum beantragt werden. Gefördert werden:
- Maßnahmen zur Barrierereduzierung
- Umbau zum Standard "Altersgerechtes Haus"
- Umwidmen von Nichtwohnflächen
- Erweiterung oder Teilung von Wohnfläche
- Kauf einer barrierearm umgebauten Immobilie
Wichtig: Die Arbeiten müssen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden und den technischen Mindestanforderungen entsprechen. Zusätzlich fördern wir verschiedene Nebenarbeiten.
Nicht verfügbar ist der Investitionszuschuss Barrierereduzierung (455-B) für folgende Bereiche:
- Garten- bzw. Gerätehäuser sowie Garagen
- Ferienhäuser und -wohnungen, Boardinghäuser als Beherbergungsbetrieb
- gewerblich genutzte Flächen und Gebäude
- Einrichtungen, die dem Heimordnungsrecht der Bundesländer unterliegen
- Maßnahmen, die über die soziale Pflegeversicherung oder die private Pflege-Pflichtversicherung gefördert werden
- Ausnahme: Wird eine Maßnahme (z. B. Badumbau) mit dem Zuschuss der Pflegeversicherung gefördert, können andere Maßnahmen (z. B. Treppenlift) mit dem Zuschuss der KfW gefördert werden.
- digitale Geräte der Unterhaltungselektronik, z. B. Smartphone oder Tablet