KfW-Antragstopp im Zuschuss Einbruchschutz (455-E)
Der Zuschuss wird finanziert aus Mitteln des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Fördermittel stehen nicht mehr zur Verfügung. Ab sofort können Sie daher keine Anträge mehr für den Investitionszuschuss Einbruchschutz (455-E) stellen.
Zugesagte KfW 455-E Anträge sind nicht betroffen
Wer bereits eine Zusage oder Antragsbestätigung erhalten hat, muss sich nichts fürchten. Der Zuschuss durch Förderung ist reserviert. Die KfW Förderung zahlt den Zuschuss aus, sobald die Einhaltung der Fördervoraussetzungen nachweisen.
Der Investitionszuschuss Einbruchschutz fördert folgende Maßnahmen bzw. technische Mindestanforderungen:
- einbruchhemmende Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren
- einbruchhemmende Garagentore und -zugänge
- Nachrüstsysteme für Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren, z. B. Türzusatzschlösser, Querriegelschlösser mit/ohne Sperrbügel, Kastenriegelschlösser
- Nachrüstsysteme für Fenster und Fenstertüren, z. B. aufschraubbare Fensterstangenschlösser, abschließbare Fenstergriffe, Bandseitensicherungen, Pilzkopfverriegelungen
- einbruchhemmende Gitter, Klapp- und Rollläden sowie Lichtschachtabdeckungen
- Einbruch- und Überfallmeldeanlagen. Hinweis: Infraschallanlagen werden nicht gefördert
- Gefahrenwarnanlagen sowie Sicherheitstechnik in Smarthome-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion
Wichtig: Die Arbeiten zum Einbruchschutz müssen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden und den technischen Mindestanforderungen entsprechen. Zusätzlich fördern wir verschiedene Nebenarbeiten.