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KfW-Antragstopp im Zuschuss Einbruchschutz (455-E)

Der Zuschuss wird finanziert aus Mitteln des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Fördermittel stehen nicht mehr zur Verfügung. Ab sofort können Sie daher keine Anträge mehr für den Investitionszuschuss Einbruchschutz (455-E) stellen.

Zugesagte KfW 455-E Anträge sind nicht betroffen

Wer bereits eine Zusage oder Antragsbestätigung erhalten hat, muss sich nichts fürchten. Der Zuschuss durch Förderung ist reserviert. Die KfW Förderung zahlt den Zuschuss aus, sobald die Einhaltung der Fördervoraussetzungen nachweisen.

Der Investitions­zuschuss Einbruchschutz fördert folgende Maßnahmen bzw. technische Mindestanforderungen:

  • einbruch­hemmende Haus-, Wohnungs- und Neben­eingangs­türen
  • einbruch­hemmende Garagen­tore und -zugänge
  • Nachrüst­systeme für Haus-, Wohnungs- und Neben­eingangs­türen, z. B. Türzusatz­schlösser, Quer­riegel­schlösser mit/ohne Sperrbügel, Kasten­riegel­schlösser
  • Nachrüst­systeme für Fenster und Fenster­türen, z. B. aufschraub­bare Fenster­stangen­schlösser, abschließ­bare Fenster­griffe, Bandseiten­sicherungen, Pilzkopf­verriegelungen
  • einbruch­hemmende Gitter, Klapp- und Rollläden sowie Licht­schacht­abdeckungen
  • Einbruch- und Überfall­melde­anlagen. Hinweis: Infraschallanlagen werden nicht gefördert
  • Gefahren­warnanlagen sowie Sicherheits­technik in Smarthome-­Anwendungen mit Einbruch­meldefunktion

Wichtig: Die Arbeiten zum Einbruchschutz müssen von einem Fach­unternehmen durchgeführt werden und den technischen Mindestanforderungen entsprechen. Zusätzlich fördern wir verschiedene Nebenarbeiten.

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